Verbundnetz: Preise und Bedingungen
Unser innerstädtisches Verbundnetz versorgt einen Großteil unserer Fernwärme-Kunden. Gespeist wird es vor allem aus dem Küstenkraftwerk am Ostufer der Förde und fünf weiteren Heizwerken in Kiel.
Fernwärmepreissystem
Für die Wärmeversorgung über das innerstädtische Verbundnetz gilt das Fernwärmepreissystem.
Aktuelle Preise
Das Fernwärmepreissystem besteht aus einem Leistungspreis (Fixkosten der Erzeugung und der Netzstrukturen des Wärmebetriebs u. a.), einem Arbeitspreis (variable Kosten für die Erzeugung und Verteilung der Wärme) und einem Gasumlagenpreis.
Arbeitspreis
Der Arbeitspreis pro gelieferter Kilowattstunde (kWh) Wärme ist für jede Entnahmestelle, also für alle Kunden im Leistungspreissystem, gleich.
Preis (netto) | Preis (brutto) | |
---|---|---|
6,131 ct/kWh | 7,296 ct/kWh | |
entspricht | 61,31 €/MWh | 72,96 €/MWh |
Nettopreise gültig ab 1. Januar 2025. Bruttopreise inklusive der derzeit gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer von 19 %.
Leistungspreis
Der Leistungspreis einer Immobilie pro Jahr wird in vier Leistungsklassen (als Zonenpreis) durchlaufen, wobei er mindestens 5 kW entspricht.
Zone | Preis (netto) | Preis (brutto) |
---|---|---|
für die ersten 50 kW (0-50 kW) | 110,87 €/kW/a | 131,94 €/kW/a |
für die weiteren 50 kW (51-100 kW) | 68,69 €/kW/a | 81,74 €/kW/a |
für die weiteren 200 kW (101-300 kW) | 55,75 €/kW/a | 66,34 €/kW/a |
für jedes weitere kW ab 301 kW | 41,94 €/kW/a | 49,91 €/kW/a |
Nettopreise gültig ab 1. Januar 2025. Bruttopreise inklusive der derzeit gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer von 19 %.
Beispielrechnung Leistungspreis
Wie berechnet sich der Leistungspreis für Ihre Immobilie im Fernwärmepreissystem der Stadtwerke Kiel? Am Beispiel eines Mehrfamilienhauses zeigen wir Ihnen hier, wie mit den verschiedenen Preiszonen der für Sie gültige Leistungspreis ermittelt wird.
Mehrfamilienhaus
Ein typisches Kieler Mehrfamilienhaus zählt rund zehn Wohneinheiten. Um allen Bewohnern jederzeit angemessene Zimmertemperaturen garantieren zu können, halten wir eine Wärmeleistung von 75 kW vor. Den Leistungspreis für diese Immobilie berechnen wir für die ersten 50 kW Leistung nach der ersten Zone und für die weiteren 25 kW Leistung nach der zweiten Zone.
LP = (50 kW * 110,87 €/kW/Jahr) + (25 kW * 68,69 €/kW/Jahr)
= 7.260,75 €/Jahr (netto) bzw. 8.640,29 €/Jahr (brutto)
Nettopreise gültig ab 1. Januar 2025. Bruttopreise inklusive der derzeit gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer von 19 %.
Gasumlagenpreis
Mit der Einführung des § 35e Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) wurde von der Bundesregierung die Rechtsgrundlage für eine Gasspeicherumlage ab 01.10.2022 geschaffen. Außerdem wurden ab 01.10.2022 die Bilanzierungsumlagen (SLP bzw. RLM) gemäß § 29 GasNZV und des Beschlusses der BNetzA vom 19.12.2014 (GaBiGas 2.0) neu festgesetzt. Die Stadtwerke Kiel geben die ihr aus den Gasumlagen entstehenden Kosten in der Höhe an ihre Kunden weiter, in der sie ihr selbst entstehen.
Preis (netto) | Preis (brutto) | |
---|---|---|
0,164 ct/kWh | 0,195 ct/kWh | |
entspricht | 1,64 €/MWh | 1,95 €/MWh |
Nettopreise gültig ab 1. Juli 2025. Bruttopreise inklusive der derzeit gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer von 19 %.
Preisanpassungen
Anpassungen des Fernwärmepreises beruhen auf vertraglich festgelegten Formeln. Nach ihnen werden die Preise an die Entwicklung der Löhne und der Investitionen in Deutschland angeglichen. Auch der Brennstoffpreis von Gas in Kraftwerken und der Wärmemarktpreis für Zentralheizungen spielen eine Rolle. Zur Berechnung ziehen wir unter anderen auch Daten des Statistischen Bundesamtes heran.
Mit dem Fernwärmepreissystem passen wir die Fernwärmepreise immer zum 1. Januar an die Marktentwicklungen an.
Termin für Preisanpassung | 1. Januar |
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Da verschiedene Kennzahlen erst mit einem Zeitversatz von drei Monaten vorliegen, orientieren sich die Preise an den Bedingungen der Monate Oktober des Vorvorjahres bis September des Vorjahres. Beispielsweise werden die Fernwärmepreise ab 1. Januar 2025 aus dem Durchschnitt der Werte der Monate Oktober 2023 bis September 2024 gebildet.
Preisanpassungsklauseln
Wie funktioniert die jährliche Preisanpassung? Das erläutern wir Ihnen hier.
Preisvereinbarung
Preisvereinbarung vom 1. Juli 2025
Vertragslaufzeiten
Mit dem Fernwärmepreissystem bieten wir unseren Kunden flexiblere Laufzeiten an. Die verbindliche Dauer unserer Wärmelieferverträge beträgt nur noch drei Jahre. Wird der Vertrag nicht schriftlich gekündigt, so verlängert er sich um ein weiteres Jahr.
Information und Beratung
Wir informieren und beraten Sie gerne. Sie erreichen uns innerhalb der Bürozeiten unter der Servicenummer
0431 594-2400
Preisarchiv
Hier stellen wir Ihnen Informationen zu vergangenen Berechnungen der Fernwärme zur Verfügung.
Preisvereinbarung vom 1. Januar 2025
Preisvereinbarung vom 1. Juli 2024
Preisvereinbarung vom 1. April 2024
Preisvereinbarung vom 1. Januar 2024
Preisvereinbarung vom 1. Oktober 2023
Preisvereinbarung vom 1. Juli 2023
Preisvereinbarung vom 1. Januar 2023
Preisvereinbarung vom 1. Januar 2022
Preisvereinbarung vom 1. Januar 2021
Preisvereinbarung vom 1. Januar 2020
Preisvereinbarung vom 1. Januar 2019
Preisvereinbarung vom 1. Oktober 2018
Preisvereinbarung vom 1. Juli 2018
Preisvereinbarung vom 1. April 2018
Preisvereinbarung vom 1. Januar 2018
Energiemix
Die Wärmeerzeugung für das Innerstädtische Verbundnetz ging in 2024 anteilig auf die aufgeführten Primärenergieträger zurück.
Energiemix | |||
Erdgas | 83,3 % | ||
Müll | 16,6 % | ||
Strom | 0,1 % | ||
EE-Anteil | 10,0 % | ||
CO2-Emissionen | 132 g/kWh | ||
Primärenergiefaktor (fP, FW) | 0,28 | ||
Netzverluste | 151.470 MWh | 13,6 % |
Die Werte beziehen sich auf das Jahr 2024.