Preise & Bedingungen

Besonders als Unternehmer profitieren Sie von den Vorteilen der komfortablen und klimaschonenden Fernwärmeversorgung. Hier haben wir Ihnen alle Preise, Bedingungen sowie klimarelevanten Daten für die Energiebilanz unserer Netze zusammengefasst.

Anpassung Gasumlagenpreise und CO2-Preise in einzelnen Wärme-Preissystemen zum 01.01.2024

Die Trading Hub Europe GmbH (THE) hat die Gasspeicherumlage ab dem 1. Januar 2024 erhöht. Für das gesamte Jahr 2024 gestiegen ist auch der Preis für CO2-Zertifikate nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG). Deshalb ändern sich in den jeweiligen Fern- und Nahwärme-Preissystemen die Gasumlagen- und CO2-Preise zum 1. Januar 2024. Alle Details entnehmen Sie der  Öffentlichen Bekanntgabe.

Innerstädtisches Verbundnetz

Unser innerstädtisches Verbundnetz versorgt einen Großteil unserer Fernwärme-Kunden. Gespeist wird es vor allem aus dem Küstenkraftwerk am Ostufer der Förde und fünf weiteren Heizwerken in Kiel.

Preissysteme

Für die Wärmeversorgung über das innerstädtische Verbundnetz gilt für alle neu abzuschließenden Verträge und den Großteil der Bestandsverträge das Fernwärmepreissystem (Leistungspreissystem). Die wenigen Bestandsverträge, die noch auf einem der älteren Preissysteme beruhen, werden ebenfalls in das Fernwärmepreissystem überführt. Perspektivisch ersetzt das Fernwärmepreissystem alle älteren Preissysteme.

  • Fernwärmepreissystem (Leistungspreissystem, ab 01/2014)

    Seit Anfang 2014 werden alle Wärmeverträge für das innerstädtische Verbundnetz nach dem Fernwärmepreissystem (auch: Leistungspreissystem) abgeschlossen.

    Gültige Preise nach dem Fernwärmepreissystem

    Das Fernwärmepreissystem besteht aus einem Leistungspreis (Fixkosten der Erzeugung und der Netzstrukturen des Wärmebetriebs u. a.), einem Arbeitspreis (variable Kosten für die Erzeugung und Verteilung der Wärme) und einem Gasumlagenpreis.

    Arbeitspreis (AP)

    Der Arbeitspreis pro gelieferter Kilowattstunde (kWh) Wärme ist für jede Entnahmestelle, also für alle Kunden im Leistungspreissystem, gleich.

     Preis (netto)Preis (brutto)
     8,796 ct/kWh9,412 ct/kWh
    entspricht87,96 €/MWh94,12 €/MWh

    Nettopreise gültig ab 1. Januar 2024. Bruttopreise inklusive der derzeit gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer von 7 %. 

    Leistungspreis (LP)

    Der Leistungspreis einer Immobilie pro Jahr wird in vier Leistungsklassen (als Zonenpreis) durchlaufen, wobei er mindestens 5 kW entspricht.

    ZonePreis (netto)Preis (brutto)
    für die ersten 50 kW (0-50 kW)106,51 €/kW/a113,97 €/kW/a
    für die weiteren 50 kW (51-100 kW)65,98 €/kW/a70,60 €/kW/a
    für die weiteren 200 kW (101-300 kW)53,56 €/kW/a57,31 €/kW/a
    für jedes weitere kW ab 301 kW40,29 €/kW/a43,11 €/kW/a

    Nettopreise gültig ab 1. Januar 2024. Bruttopreise inklusive der derzeit gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer von 7 %.

    Beispielrechnung Leistungspreis

    Wie berechnet sich der Leistungspreis für Ihre Immobilie im Fernwärmenetz der Stadtwerke Kiel? Am Beispiel eines Mehrfamilienhauses zeigen wir Ihnen hier, wie mit den verschiedenen Preiszonen der für Sie gültige Leistungspreis ermittelt wird.

    Mehrfamilienhaus
    Ein typisches Kieler Mehrfamilienhaus zählt rund zehn Wohneinheiten. Um allen Bewohnern jederzeit angemessene Zimmertemperaturen garantieren zu können, halten wir eine Wärmeleistung von 75 kW vor. Den Leistungspreis für diese Immobilie berechnen wir für die ersten 50 kW Leistung nach der ersten Zone und für die weiteren 25 kW Leistung nach der zweiten Zone.

    LP = (50 kW * 106,51 €/kW/Jahr) + (25 kW * 65,98 €/kW/Jahr)
    = 6.975,00 €/Jahr (netto) bzw. 7.463,25 €/Jahr (brutto)

    Nettopreise gültig ab 1. Januar 2024. Bruttopreise inklusive der derzeit gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer von 7 %.

    Gasumlagenpreis

    Mit der Einführung des § 35e Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) wurde von der Bundesregierung die Rechtsgrundlage für eine Gasspeicherumlage ab 01.10.2022 geschaffen. Außerdem wurden ab 01.10.2022 die Bilanzierungsumlagen (SLP bzw. RLM) gemäß § 29 GasNZV und des Beschlusses der BNetzA vom 19.12.2014 (GaBiGas 2.0) neu festgesetzt. Die Stadtwerke Kiel geben die ihr aus den Gasumlagen entstehenden Kosten in der Höhe an ihre Kunden weiter, in der sie ihr selbst entstehen.

     Preis (netto)Preis (brutto)
     0,234 ct/kWh0,250 ct/kWh
    entspricht2,34 €/MWh2,50 €/MWh

    Nettopreise gültig ab 1. Januar 2024. Bruttopreise inklusive der derzeit gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer von 7 %. 

    Heizlastberechnung

    Sie möchten beim Leistungsbedarf Ihrer Immobilie ganz sicher sein? Für diesen Fall bieten wir Ihnen eine umfassende Heizlastberechnung an.

    Einzelheiten zur Heizlastberechnung

    Preisvereinbarung

    Preisvereinbarung vom 1. Januar 2024

    Preisanpassungen: Transparent

    Anpassungen des Fernwärmepreises beruhen auf vertraglich festgelegten Formeln. Nach ihnen werden die Preise an die Entwicklung der Löhne und der Investitionen in Deutschland angeglichen. Auch der Brennstoffpreis von Gas in Kraftwerken und der Wärmemarktpreis für Zentralheizungen spielen eine Rolle. Zur Berechnung ziehen wir unter anderen auch Daten des Statistischen Bundesamtes heran.

    Mit dem Fernwärmepreissystem passen wir die Fernwärmepreise immer zum 1. Januar an die Marktentwicklungen an.

    Termin für Preisanpassung1. Januar

     

    Da verschiedene Kennzahlen erst mit einem Zeitversatz von drei Monaten vorliegen, orientieren sich die Preise an den Bedingungen der Monate Oktober des Vorvorjahres bis September des Vorjahres. Beispielsweise werden die Fernwärmepreise ab 1. Januar 2024 aus dem Durchschnitt der Werte der Monate Oktober 2022 bis September 2023 gebildet.

    Preisanpassungsklauseln

    Wie funktioniert die jährliche Preisanpassung? Das erläutern wir Ihnen hier.

    Information zur Preisanpassung

    Kürzere Vertragslaufzeiten

    Mit dem Fernwärmepreissystem bieten wir unseren Kunden flexiblere Laufzeiten an. Die verbindliche Dauer unserer Wärmelieferverträge beträgt nur noch drei Jahre. Wird der Vertrag nicht schriftlich gekündigt, so verlängert er sich um ein weiteres Jahr.

     

    Information und Beratung

    Wir informieren und beraten Sie gerne. Sie erreichen uns innerhalb der Bürozeiten unter der Servicenummer

    0431 594-2400
    Preisarchiv

    Hier stellen wir Ihnen Informationen zu vergangenen Berechnungen der Fernwärme zur Verfügung.

    Preisvereinbarung vom 1. Oktober 2023
    Preisvereinbarung vom 1. Juli 2023
    Preisvereinbarung vom 1. Januar 2023
    Preisvereinbarung vom 1. Januar 2022
    Preisvereinbarung vom 1. Januar 2021
    Preisvereinbarung vom 1. Januar 2020
    Preisvereinbarung vom 1. Januar 2019
    Preisvereinbarung vom 1. Oktober 2018
    Preisvereinbarung vom 1. Juli 2018
    Preisvereinbarung vom 1. April 2018
    Preisvereinbarung vom 1. Januar 2018 

  • Fernwärmegrundpreissystem (1/2006 bis 12/2013)

    Für Verträge, die zwischen dem 1. Januar 2006 und 31. Dezember 2013 abgeschlossen wurden, gilt i.d.R. das Grundpreissystem. Es besteht aus einem verbrauchsabhängigen Arbeits- und Gasumlagenpreis sowie einem gestaffelten Grundpreis, dessen Höhe sich nach dem durchschnittlichen Jahresverbrauch Ihrer Immobilie richtet. Den durchschnittlichen Jahresverbrauch haben wir zum Zeitpunkt der Vertragsumstellung anhand der letzten drei Abrechnungsjahre ermittelt.

    Arbeits- und Grundpreise
    StufeJahresverbrauch
    ab MWh/a
    Arbeitspreis
    in €/MWh
    Grundpreis
    in €/Monat
    1081,8027,21
    23058,32104,98
    33958,32136,48
    45158,32178,47
    56758,32234,46
    68858,32307,94
    711658,32405,90
    815258,32531,89
    920058,32699,84
    1026358,32920,31
    1134658,321.210,75
    1245558,321.592,15
    1359858,322.092,56
    14786 - 104258,322.750,41

    Preise gültig ab 1. Oktober 2023 und inklusive der derzeit gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer von 7 %. 

    Gasumlagenpreis

     Mit der Einführung des § 35e Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) wurde von der Bundesregierung die Rechtsgrundlage für eine Gasspeicherumlage ab 01.10.2022 geschaffen. Außerdem wurden ab 01.10.2022 die Bilanzierungsumlagen (SLP bzw. RLM) gemäß § 29 GasNZV und des Beschlusses der BNetzA vom 19.12.2014 (GaBiGas 2.0) neu festgesetzt. Die Stadtwerke Kiel geben die ihr aus den Gasumlagen entstehenden Kosten in der Höhe an ihre Kunden weiter, in der sie ihr selbst entstehen.

    Gasumlagenpreis2,50 €/MWh
    entspricht0,250 ct/kWh

    Preise gültig ab 1. Januar 2024 und inklusive der derzeit gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer von 7 %.

    Preisblatt vom 1. Januar 2024

     

    Preisarchiv

    Hier stellen wir Ihnen Informationen zu vergangenen Berechnungen der Fernwärme zur Verfügung.

    Preisblatt vom 1. Oktober 2023
    Preisblatt vom 1. April 2023
    Preisblatt vom 1. Oktober 2022
    Preisblatt vom 1. April 2022
    Preisblatt vom 1. Oktober 2021
    Preisblatt vom 1. April 2021
    Preisblatt vom 1. Oktober 2020
    Preisblatt vom 1. April 2020
    Preisblatt vom 1. Oktober 2019
    Preisblatt vom 1. April 2019
    Preisblatt vom 1. Oktober 2018
    Preisblatt vom 1. April 2018
    Preisblatt vom 1. Oktober 2017
    Preisblatt vom 1. April 2017
    Preisblatt vom 1. Oktober 2016
    Preisblatt vom 1. April 2016
    Preisblatt vom 1. Oktober 2015
    Preisblatt vom 1. April 2015
    Preisblatt vom 1. Oktober 2014
    Preisblatt vom 1. April 2014

  • Allgemeiner Kieler Fernwärmepreis (Arbeitspreissystem, vor 1/2006)

    Für Versorgungsverträge, die vor dem 1. Januar 2006 abgeschlossen wurden, gilt in der Regel der Allgemeine Kieler Fernwärmepreis (Arbeitspreissystem).

    Konditionen des Arbeitspreissystems
    Arbeitspreis11,936 ct/kWh
    entspricht119,36 €/MWh

    Preise gültig ab 1. Juli 2023 und inklusive der derzeit gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer von 7 %.

    Gasumlagenpreis

     Mit der Einführung des § 35e Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) wurde von der Bundesregierung die Rechtsgrundlage für eine Gasspeicherumlage ab 01.10.2022 geschaffen. Außerdem wurden ab 01.10.2022 die Bilanzierungsumlagen (SLP bzw. RLM) gemäß § 29 GasNZV und des Beschlusses der BNetzA vom 19.12.2014 (GaBiGas 2.0) neu festgesetzt. Die Stadtwerke Kiel geben die ihr aus den Gasumlagen entstehenden Kosten in der Höhe an ihre Kunden weiter, in der sie ihr selbst entstehen.

    Gasumlagenpreis2,50 €/MWh
    entspricht0,250 ct/kWh

    Preise gültig ab 1. Januar 2024 und inklusive der derzeit gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer von 7 %.

    Preisblatt vom 1. Januar 2024

    Preisarchiv

    Hier stellen wir Ihnen Informationen zu vergangenen Berechnungen der Fernwärme zur Verfügung.

    Preisblatt vom 1. Oktober 2023
    Preisblatt vom 1. Juli 2023
    Preisblatt vom 1. Juli 2022
    Preisblatt vom 1. Juli 2021
    Preisblatt vom 1. Juli 2020
    Preisblatt vom 1. Juli 2019
    Preisblatt vom 1. Juli 2018

Nahwärme

Außerhalb des innerstädtischen Verbundnetzes beliefern die Stadtwerke Kiel einzelne Siedlungen mittels dezentraler Heiz(kraft)werke mit Wärme. Diese Netze nennen wir Nahwärmenetze.

Nahwärmepreissystem

Wie im innerstädtischen Verbundnetz passen wir seit dem 1. Dezember 2014 auch die Preise für die Nahwärme auf ein wirtschaftliches und marktgerechtes Niveau an. Hier informieren wir Sie über das Nahwärmepreissystem. Eingeführt wird es Schritt für Schritt in den Netzen von

  • Altenholz
  • Kiel-Holtenau
  • Kiel-Meimersdorf
  • Preetz (Am Krankenhaus, Berliner Ring, Mühlenweg, Nachtkoppelweg und Kirchsteig)

 

  • Alle Details zum Nahwärmepreissystem

    Die Preise nach dem Nahwärmepreissystem gelten für Neukunden seit 1. Dezember 2014. Für alle anderen Kunden gelten die alten Preise weiter. Für sie findet die Preisumstellung erst am Ende der Laufzeit der bestehenden Verträge statt.

    Über die Umstellung werden Sie rechtzeitig – in der Regel neun Monate vor Ende der Vertragslaufzeit – informiert und der bestehende Vertrag gekündigt. Gleichzeitig mit der Kündigung erhalten Sie Ihr neues Vertragsangebot auf Grundlage des Nahwärmepreissystems zur Fortsetzung der Wärmelieferung.

    In den folgenden Nahwärmenetzen gilt das Nahwärmepreissystem nicht, entweder weil dort aufgrund besonderer Formen der Wärmeerzeugung individuelle Konditionen gelten oder weil es sich um Warmwassernetze handelt, die aus dem Verbundnetz gespeist und somit auch nach dem Fernwärmepreissystem abgerechnet werden.

    • Preetz 5 Schusterpark, Schierberg- und Moorkoppel
    • Kiel-Projensdorf „Alte Baumschule“
    • Mönkeberg Hegerade
    • Kiel-Suchsdorf an der Au
    Gültige Preise nach dem Nahwärmepreissystem

    Das Nahwärmepreissystem besteht aus einem Leistungspreis (Fixkosten der Erzeugung und der Netzstrukturen des Wärmebetriebs u. a.), einem Arbeitspreis (variable Kosten für die Erzeugung und Verteilung der Wärme), einem CO2-Preis und einem Gasumlagenpreis.

    Arbeitspreis (AP)

    Der Arbeitspreis pro gelieferter Kilowattstunde (kWh) Wärme ist für jede Entnahmestelle, also für alle Kunden im Nahwärmepreissystem, gleich.

     Preis (netto)Preis (brutto)
     13,237 ct/kWh 14,164 ct/kWh
    entspricht132,37 €/MWh141,64 €/MWh

    Nettopreise gültig ab 1. Januar 2024. Bruttopreise inklusive der derzeit gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer von 7 %.

    Leistungspreis (LP)

    Der Leistungspreis einer Immobilie pro Jahr wird in vier Leistungsklassen (als Zonenpreis) durchlaufen, wobei er mindestens 5 kW entspricht.

    ZonePreis (netto)Preis (brutto)
    für die ersten 50 kW (0-50 kW)65,51 €/kW/a70,10 €/kW/a
    für die weiteren 50 kW (51-100 kW)40,59 €/kW/a43,43 €/kW/a
    für die weiteren 200 kW (101-300 kW)32,95 €/kW/a35,26 €/kW/a
    für jedes weitere kW ab 301 kW24,78 €/kW/a26,51 €/kW/a

    Nettopreise gültig ab 1. Januar 2024. Bruttopreise inklusive der derzeit gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer von 7 %.

    Beispielrechnung Leistungspreis

    Wie berechnet sich der Leistungspreis für Ihre Immobilie im Nahwärmenetz der Stadtwerke Kiel? Am Beispiel eines Ein- und eines Mehrfamilienhauses zeigen wir Ihnen hier, wie mit den verschiedenen Preiszonen der für Sie gültige Leistungspreis ermittelt wird.

    Einfamilienhaus
    Mit Nahwärme werden zumeist Einfamilienhäuser versorgt – hier wird pro Hausanschluss eine Leistung von rund zehn Kilowatt benötigt. Der Leistungspreis (LP) wird dann nur in der ersten Zone berechnet:

    LP = 10 kW * 65,51 €/kW/Jahr = 655,10 €/Jahr (netto) bzw. 700,96 €/Jahr (brutto)

    Mehrfamilienhaus
    Bei Mehrfamilienhäusern werden höhere Wärmeleistungen von z. B. 75 kW benötigt. Dann berechnet sich der LP für die ersten 50 kW nach der ersten Zone und die restlichen 25 kW nach der zweiten Zone:

    LP = (50 kW * 65,51 €/kW/Jahr) + (25 kW * 40,59 €/kW/Jahr) = 4.290,25 €/Jahr (netto) bzw. 4.590,57 €/Jahr (brutto)

    Nettopreise gültig ab 1. Januar 2024. Bruttopreise inklusive der derzeit gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer von 7 %.

    Heizlastberechnung

    Sie möchten beim Leistungsbedarf Ihrer Immobilie ganz sicher sein? Für diesen Fall bieten wir Ihnen eine umfassende Heizlastberechnung an.

    Einzelheiten zur Heizlastberechnung

    CO2-Preis

    Mit Inkrafttreten des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) zum 01.01.2021 muss der CO2-Ausstoß fossiler Brennstoffe, die zur Wärmeerzeugung eingesetzt werden, durch den Kauf von CO2-Zertifikaten ausgeglichen werden. Die Stadtwerke Kiel geben diese Kosten als CO2-Preis in der Höhe an die Kunden weiter, in der sie ihr selbst entstehen.
     

     Preis (netto)Preis (brutto)
     1,234 ct/kWh1,320 ct/kWh
    entspricht 12,34 €/MWh13,20 €/MWh

    Nettopreise gültig ab 1. Januar 2024. Bruttopreise inklusive der derzeit gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer von 7 %. 

    Gasumlagenpreis

    Mit der Einführung des § 35e Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) wurde von der Bundesregierung die Rechtsgrundlage für eine Gasspeicherumlage ab 01.10.2022 geschaffen. Außerdem wurden ab 01.10.2022 die Bilanzierungsumlagen (SLP bzw. RLM) gemäß § 29 GasNZV und des Beschlusses der BNetzA vom 19.12.2014 (GaBiGas 2.0) neu festgesetzt. Die Stadtwerke Kiel geben die ihr aus den Gasumlagen entstehenden Kosten in der Höhe an ihre Kunden weiter, in der sie ihr selbst entstehen.

     Preis (netto)Preis (brutto)
     0,281 ct/kWh0,301 ct/kWh
    entspricht2,81 €/MWh3,01 €/MWh

    Nettopreise gültig ab 1. Januar 2024. Bruttopreise inklusive der derzeit gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer von 7 %.

    Preisvereinbarung

    Preisvereinbarung vom 1. Januar 2024

    Preisanpassungen: Transparent und zeitnah

    Die Nahwärmepreise passen wir alle drei Monate an die Kosten- und Marktentwicklungen an. Diese Anpassungen beruhen auf vertraglich festgelegten Formeln. Nach ihnen werden die Lohnentwicklung und die Investitionen in Deutschland zur Preisbildung herangezogen. Auch die Brennstoffpreise von Gas in Kraftwerken und der Marktpreis privater Haushalte an Strom und Erdgas spielen eine Rolle. Zur Berechnung ziehen wir unter anderen Daten des Statistischen Bundesamtes heran.

    Anpassungen erfolgen immer zu den folgenden Stichtagen:

    Termine für Preisanpassungen1. Januar
    1. April
    1. Juli
    1. Oktober

     

    Da verschiedene Kennzahlen erst mit einem Zeitversatz von drei Monaten vorliegen, orientieren sich die Preise an den Bedingungen des jeweils vorletzten Quartals. Beispielsweise werden die Nahwärmepreise ab 1. Juli aus dem Durchschnitt der Werte des ersten Quartals des Jahres (Januar bis März) gebildet.

    Preisanpassungsklauseln

    Wie funktioniert die quartalsweise Preisanpassung? Das erläutern wir Ihnen hier.

    Information zur Preisanpassung

    Kürzere Vertragslaufzeiten

    Mit dem Nahwärmepreissystem bieten wir unseren Kunden flexiblere Laufzeiten an. Die verbindliche Dauer unserer Wärmelieferverträge beträgt nur noch drei Jahre. Wird der Vertrag nicht neun Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt, so verlängert er sich um ein weiteres Jahr. Ausnahmen bei den Laufzeiten gelten für die Preetzer Nahwärmenetze  Am Krankenhaus,  Berliner Ring und  Mühlenweg.

    Information und Beratung

    Wir informieren und beraten Sie gerne. Sie erreichen uns unter der Servicenummer

    0431 594-2400
    Preisarchiv

    Hier stellen wir Ihnen Informationen zu vergangenen Berechnungen der Nahwärme zur Verfügung.

    Preisvereinbarung vom 1. Oktober 2023
    Preisvereinbarung vom 1. Juli 2023
    Preisvereinbarung vom 1. April 2023
    Preisvereinbarung vom 1. Januar 2023
    Preisvereinbarung vom 1. Oktober 2022
    Preisvereinbarung vom 1. Juli 2022
    Preisvereinbarung vom 1. April 2022
    Preisereinbarung vom 1. Januar 2022
    Preisvereinbarung vom 1. Oktober 2021
    Preisvereinbarung vom 1. Juli 2021
    Preisvereinbarung vom 1. April 2021
    Preisvereinbarung vom 1. Januar 2021
    Preisvereinbarung vom 1. Oktober 2020
    Preisvereinbarung vom 1. Juli 2020
    Preisvereinbarung vom 1. April 2020
    Preisvereinbarung vom 1. Januar 2020
    Preisvereinbarung vom 1. Oktober 2019
    Preisvereinbarung vom 1. Juli 2019
    Preisvereinbarung vom 1. April 2019

Kennzahlen und Informationen zu den Nahwärmenetzen

  • Altenholz

    Energiemix

    Erdgas100 %
    EE-Anteil 0 %

    CO2-Emissionen
    nach VDI-Richtline 4608, Bl. 2

     297 g/kWh

    Primärenergiefaktor (fP,FW)
    gem. Gebäudeenergiegesetz (GEG)

     1,3

    Netzverluste

    356 MWh

    29 %

     Die Werte beziehen sich auf das Jahr 2023.

  • Kiel-Holtenau

    Energiemix

    Erdgas

    98 %

     Heizöl (Provisorium)2 %
    EE-Anteil 0 %

    CO2-Emissionen
    nach VDI-Richtline 4608, Bl. 2

     

    188 g/kWh

    Primärenergiefaktor (fP,FW)
    gem. Gebäudeenergiegesetz (GEG)

     

    1,23

    Netzverluste

    950 MWh18 %

     Die Werte beziehen sich auf das Jahr 2023.  

  • Kiel-Meimersdorf

    Energiemix

    Erdgas

    100 %

    EE-Anteil

     0 %

    CO2-Emissionen
    nach VDI-Richtline 4608, Bl. 2

     

    167 g/kWh

    Primärenergiefaktor (fP,FW)
    gem. Gebäudeenergiegesetz (GEG)

     

    1,10

    Netzverluste

    2.691 MWh23 %

     Die Werte beziehen sich auf das Jahr 2023. 

  • Preetz (Am Krankenhaus)

    Für das Nahwärmenetz Am Krankenhaus in Preetz gilt das Nahwärmepreissystem, mit einer Abweichung: Aufgrund der besonderen Bedingungen für die Bereitstellung der Nahwärme an diesem Standort beträgt die Erstlaufzeit der Verträge zehn Jahre. Danach verlängert sich der Vertrag laufend automatisch um jeweils ein Jahr, sofern er nicht fristgerecht gekündigt wird.

    Weitere Netz-Informationen

    Energiemix

    Erdgas

    100 %

    EE-Anteil 0 %

    CO2-Emissionen
    nach VDI-Richtline 4608, Bl. 2

     

    276 g/kWh

    Primärenergiefaktor (fP,FW)
    gem. Gebäudeenergiegesetz (GEG)

     

    1,3

    Netzverluste

    16 MWh8 %

     Die Werte beziehen sich auf das Jahr 2023.   

  • Preetz (Berliner Ring)

    Für das Nahwärmenetz am Berliner Ring in Preetz gilt das Nahwärmepreissystem, mit einer Abweichung: Aufgrund der besonderen Bedingungen für die Bereitstellung der Nahwärme an diesem Standort beträgt die Erstlaufzeit der Verträge zehn Jahre. Danach verlängert sich der Vertrag laufend automatisch um jeweils ein Jahr, sofern er nicht fristgerecht gekündigt wird.

    Weitere Netz-Informationen

    Energiemix

    Erdgas

    100 %

    EE-Anteil 0 %

    CO2-Emissionen
    nach VDI-Richtline 4608, Bl. 2

     

    232 g/kWh

    Primärenergiefaktor (fP,FW)
    gem. Gebäudeenergiegesetz (GEG)

     

    1,3

    Netzverluste

    16 MWh9 %

       Die Werte beziehen sich auf das Jahr 2023.   

  • Preetz (Mühlenweg)

    Für das Nahwärmenetz im Mühlenweg in Preetz gilt das Nahwärmepreissystem, mit einer Abweichung: Aufgrund der besonderen Bedingungen für die Bereitstellung der Nahwärme an diesem Standort beträgt die Erstlaufzeit der Verträge zehn Jahre. Danach verlängert sich der Vertrag laufend automatisch um jeweils ein Jahr, sofern er nicht fristgerecht gekündigt wird.

    Weitere Netz-Informationen

    Energiemix

    Erdgas

    100 %

    EE-Anteil 0 %

    CO2-Emissionen
    nach VDI-Richtline 4608, Bl. 2

     

    232 g/kWh

    Primärenergiefaktor (fP,FW)
    gem. Gebäudeenergiegesetz (GEG)

     

    1,3

    Netzverluste

    16 MWh4 %

      Die Werte beziehen sich auf das Jahr 2023.   

  • Preetz (Nachtkoppelweg)

    Energiemix

    Erdgas

    100 %

    EE-Anteil 0 %

    CO2-Emissionen
    nach VDI-Richtline 4608, Bl. 2

     

    361 g/kWh

    Primärenergiefaktor (fP,FW)
    gem. Gebäudeenergiegesetz (GEG)

     

    1,3

    Netzverluste

    231 MWh37 %

     Die Werte beziehen sich auf das Jahr 2023.    

  • Preetz (Kirchsteig)

    Energiemix

    Erdgas

    100 %

    EE-Anteil 0 %

    CO2-Emissionen
    nach VDI-Richtline 4608, Bl. 2

     

    178 g/kWh

    Primärenergiefaktor (fP,FW)
    gem. Gebäudeenergiegesetz (GEG)

     

    1,30

    Netzverluste

    515 MWh35 %

     Die Werte beziehen sich auf das Jahr 2023.    

Preise für Bestandskunden

Bis zur Preisumstellung auf das Nahwärmepreissystem gelten für Bestandskunden die bisher gültigen, vertraglich festgelegten Konditionen. Hier finden Sie die Preise für Bestandskunden der Netze in

  • Kiel-Meimersdorf

    Die hier aufgeführten Preise gelten nur für Kunden mit bereits abgeschlossenen bzw. laufenden Verträgen. Wenn Sie sich für unsere Nahwärmeversorgung in Kiel-Meimersdorf interessieren, dann informieren Sie sich über unser Nahwärmepreissystem. Bei weiteren Fragen helfen Ihnen unsere Fernwärme-Berater unter der kostenlosen Servicenummer 0800 589 3991.

    Netz-Informationen
    über die aktuellen Preise, den Energiemix, den EE-Anteil, die CO2-Emissionen, den Primärenergiefaktor und den Netzverlusten

Netze außerhalb des Nahwärmepreissystems

Einzelne Nahwärmenetze weichen in ihren Konditionen vom Nahwärmepreissystem ab. Bei den einen gelten besondere Gegebenheiten (wie z. B. einer anderen Art der Wärmeerzeugung) und entsprechende individuelle Preisregeln. Bei den anderen handelt es sich um Warmwassernetze, die aus dem Verbundnetz gespeist und somit nach dem Fernwärmepreissystem abgerechnet werden. Hier finden Sie die Details und gültigen Konditionen zur Nahwärme in

  • Flintbek (Ecksaal und Vierwenden)

    Netz-Informationen
    über die aktuellen Preise, den Energiemix, den EE-Anteil, die CO2-Emissionen, den Primärenergiefaktor und den Netzverlusten

  • Flintbek (Konrad-Zuse-Ring)

    Netz-Informationen
    über die aktuellen Preise, den Energiemix, den EE-Anteil, die CO2-Emissionen, den Primärenergiefaktor und den Netzverlusten

  • Futterkamp

    Netz-Informationen
    über die aktuellen Preise, den Energiemix, den EE-Anteil, die CO2-Emissionen, den Primärenergiefaktor und den Netzverlusten

  • Heikendorf

    Netz-Informationen
    über die aktuellen Preise, den Energiemix, den EE-Anteil, die CO2-Emissionen, den Primärenergiefaktor und den Netzverlusten

  • Kiel-Projensdorf (Alte Baumschule)
    Informationen und Dokumente

    Netz-Informationen
    über die aktuellen Preise, den Energiemix, den EE-Anteil, die CO2-Emissionen, den Primärenergiefaktor und den Netzverlusten

    Vertrag

    Preisblatt

  • Kiel-Schilksee (Langenfelde, Behmweg, Funkstellenweg und Pinguinweg)

    Netz-Informationen
    über die aktuellen Preise, den Energiemix, den EE-Anteil, die CO2-Emissionen, den Primärenergiefaktor und den Netzverlusten

    Preisvereinbarung

    Wärmeliefervertrag (Muster)

  • Mönkeberg Hegerade
    Informationen und Dokumente

    Netz-Informationen
    über die aktuellen Preise, den Energiemix, den EE-Anteil, die CO2-Emissionen, den Primärenergiefaktor und den Netzverlusten

    Bescheinigung Primärenergiefaktor

  • Preetz 5 (Schusterpark, Schierberg- und Moorkoppel)
    Informationen und Dokumente

    Netz-Informationen
    über die aktuellen Preise, den Energiemix, den EE-Anteil, die CO2-Emissionen, den Primärenergiefaktor und den Netzverlusten

    Preisvereinbarung

    Wärmeliefervertrag (Muster)

    Bescheinigung Primärenergiefaktor

  • Wellsee (Rabensbruch und Segeberger Landstraße)

    Netz-Informationen
    über die aktuellen Preise, den Energiemix, den EE-Anteil, die CO2-Emissionen, den Primärenergiefaktor und den Netzverlusten

  • Wendtorf (Feldbarg und Zum See)
    Informationen und Dokumente

    Netz-Informationen
    über die aktuellen Preise, den Energiemix, den EE-Anteil, die CO2-Emissionen, den Primärenergiefaktor und den Netzverlusten

    Preisvereinbarung

    Wärmeliefervertrag (Muster)

Gesamt-Energiemix für alle Wärmenetze

Die gesamte Wärmeerzeugung, also sowohl für die Nahwärmenetze als auch für das Fernwärme-Verbundnetz, wurde im Jahr 2023 in den hier folgenden Anteilen aus den aufgeführten Primärenergieträgern gespeist.

Energiemix
Erdgas83,2 %
Müll16,2 %
Biomethan0,6 %
Strom< 0,1 %

 Die Werte beziehen sich auf das Jahr 2023.   

 

Lieferbedingungen

Die Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme der Stadtwerke Kiel sind allseits bindende Vertragsbestandteile. Hier finden Sie die jeweils gültigen Dokumente.

Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVB Fernwärme)

Fernwärme- oder Fernkälte-Verbrauchserfassungs- und Abrechnungsverordnung (FFVAV)

Technische Anschlussbedingungen für Fernwärmenetze (TAB Fernwärmenetze)

Öffentliche Bekanntgaben

Über Öffentliche Bekanntgaben publizieren und dokumentieren wir wichtige Änderungen an den Preisen und/oder Bedingungen unserer Fernwärme-Verträge. Diese Änderungen sind nach Bekanntmachung und Inkrafttreten für alle Vertragspartner rechtlich bindend.

Öffentliche Bekanntgabe am 30.12.2023
Anpassung Gasumlagen-, CO2-Preis und Umbasierung Wärmepreisindex

Öffentliche Bekanntgabe am 30.09.2023
Anpassung Gasumlagenpreis aufgrund Änderung Bilanzierungsumlage (SLP/RLM)

Öffentliche Bekanntgabe am 30.06.2023
Anpassung Gasumlagenpreis und Umbasierung Stromindex

Öffentliche Bekanntgabe am 30.12.2022
Vertragsanpassungen im Fernwärmepreissystem, im Nahwärmepreissystem und in den Preissystemen Preetz 5 (Schusterpark, Schierberg- und Moorkoppel), Wendtorf, Schilksee (Langenfelde, Behmweg, Funkstellenweg und Pinguinweg) und Projensdorf

Öffentliche Bekanntgabe am 30.03.2022
Anpassung der Fern- und Nahwärmelieferverträge: Einführung des Gasumlagenpreises

Öffentliche Bekanntgabe am 29.03.2022
Änderung der Technischen Anschlussbedingungen (TAB) für die Fernwärmenetze Heiß- und Warmwasser der Stadtwerke Kiel AG zum 1. April 2022

Servicenummer

0431 594-3003
 

Persönlicher Ansprechpartner

Hier finden Sie schnell Ihren persönlichen Kontakt zu den Stadtwerken Kiel:

Ansprechpartner
 

Störung melden

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24/7 Entstörungsdienst

Nur im Störungsfall verwenden. Andere Kundenanfragen können weder bearbeitet noch weitervermittelt werden.

Strom:
0431 594 2769

Gas und Wasser:
0431 594 2795

Fernwärme:
0431 594 3001

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