Neue Fristen für Eigentümer- und Mieterwechsel

Im Zuge neuer gesetzlicher Vorgaben ist eine An- und Abmeldung von Energieverträgen nur noch in die Zukunft möglich. Das bedeutet für Verwalter und Eigentümer, dass Meldungen über Mieterwechsel oder Leerstände noch vor dem Wechseltermin bei den Stadtwerken Kiel eingehen müssen. Was das für Immobilienverwaltungen und deren praktische Arbeit bedeutet, das haben wir hier zusammengefasst.