Rückwirkende Umzugsmeldung nicht mehr möglich
Neue gesetzliche Vorgaben ab 6. Juni 2025
Ab Juni gelten neue gesetzliche Vorgaben, die den Wechsel des Energielieferanten für den Endverbraucher beschleunigen sollen. Das bringt allerdings mit sich, dass sich die Meldefristen für Umzüge und Leerstände ändern – für Verwalter, Eigentümer und für Mieter. Denn ein Wechsel kann künftig nur noch in die Zukunft erfolgen und nicht mehr rückwirkend.
Unabhängig davon, ob es sich um einen Mieterwechsel, Leerstand oder einen Eigentümerwechsel handelt: Ab dem 6. Juni 2025 entfällt die Möglichkeit, eine nachträgliche Ab- und Anmeldung von Vertragspartnern vorzunehmen. Eine Meldung muss dann unbedingt rechtzeitig vor Lieferbeginn beim Energieversorger erfolgen. Für Sie heißt das: Für einen reibungslosen Ablauf muss die Meldung frühzeitig, möglichst 14 Tage vor Schlüsselübergabe, eingegangen sein.
Kurzfristiger kann eine Ummeldung noch über das ImmoPortal übermittelt werden. Das funktioniert noch bis spätestens drei Werktage vor der Schlüsselübergabe. Danach ist eine fristgerechte Ab- oder Anmeldung in Zukunft nicht mehr möglich.
Das Wichtigste: Bitte melden Sie sich vor dem Wechsel!

Im Zuge neuer gesetzlicher Vorgaben ist eine An- und Abmeldung von Energieverträgen nur noch in die Zukunft möglich. Hinzu kommt, dass während der Umstellung unserer Systeme ein Mieter- oder Eigentümerwechsel bzw. Leerstände erst wieder zum 13.06.2025 eingesteuert werden können. Auch wenn ein Wechsel früher stattfindet, ist die Versorgung mit Energie zu jeder Zeit gesichert.
Bitte beachten Sie ab sofort für alle künftigen Wechsel: Bitte kommen Sie frühzeitig auf uns zu, bestenfalls 14 Tage zuvor oder über das ImmoPortal mindestens drei Werktage vor dem Wechseltermin. Die Zählerstände liefern Sie dann in Ruhe nach der Schlüsselübergabe ein.
Auf diese neuen Bedingungen möchten wir uns mit unseren Immobilienkunden frühzeitig einstellen. Nur so können vermehrte Klärungsfälle und steigende Verwaltungsaufwände aufgrund verspäteter Umzugsmeldungen vermieden werden. Eine gute Vorbereitung ist auch in Ihrem Interesse, weil Unklarheiten hinsichtlich des Umzuges künftig nur noch zwischen Vermieter und Mieter geklärt werden können. Als Ihr Energieversorger werden wir nach den neuen Regeln zu nachträglichen Korrekturen an Umzügen nicht mehr imstande sein.
Hier haben wir Ihnen alle Informationen zum Thema zusammengestellt. Damit Sie auch Ihre Mieterinnen und Mieter rasch ins Bild setzen können, haben wir Ihnen hier einen Infoflyer zum Download vorbereitet. Bitte wenden Sie sich an Ihren Kundenberater, wenn Sie sich zur Auslage in Ihren Immobilien auch gedruckte Flyer wünschen.
Fragen und Antworten zu den neuen Regeln für die Umzugsmeldung
Ab- und Anmeldung
Bereits jetzt freuen wir uns, wenn Sie Leerstände bzw. Ab- und Anmeldungen frühzeitig an uns weiterleiten. In dem hier verlinkten Meldeformular haben wir alle relevanten Daten für den jeweiligen Meldeprozess zusammengefasst. Einfach laden, ausfüllen und per E-Mail senden an email@. In Kürze wird es durch ein vereinfachtes Online-Formular ersetzt. stadtwerke-kiel.de