Rückwirkende Umzugsmeldung nicht mehr möglich

Neue gesetzliche Vorgaben seit 6. Juni 2025

Seit Juni 2025 gelten neue gesetzliche Vorgaben, die den Wechsel des Energielieferanten für den Endverbraucher beschleunigen sollen. Das bringt allerdings mit sich, dass sich die Meldefristen für Umzüge und Leerstände ändern – für Verwalter, Eigentümer und für Mieter. Denn ein Wechsel kann künftig nur noch in die Zukunft erfolgen und nicht mehr rückwirkend.

Unabhängig davon, ob es sich um einen Mieterwechsel, Leerstand oder einen Eigentümerwechsel handelt: Die Möglichkeit, eine nachträgliche Ab- und Anmeldung von Vertragspartnern vorzunehmen, besteht nicht mehr. Sie muss nun unbedingt rechtzeitig vor Lieferbeginn beim Energieversorger erfolgen. Für Sie heißt das: Für einen reibungslosen Ablauf muss die Meldung frühzeitig, möglichst 14 Tage vor Schlüsselübergabe, eingegangen sein.

Kurzfristiger kann eine Ummeldung noch über das ImmoPortal übermittelt werden. Das funktioniert noch bis spätestens drei Werktage vor der Schlüsselübergabe. Nach dieser Frist ist eine termingerechte Ab- oder Anmeldung in Zukunft nicht mehr möglich.

Das Wichtigste: Bitte melden Sie sich vor dem Wechsel!

Im Zuge neuer gesetzlicher Vorgaben ist eine An- und Abmeldung von Energieverträgen nur noch in die Zukunft möglich. Bitte beachten Sie ab sofort für alle künftigen Wechsel: Bitte kommen Sie frühzeitig auf uns zu, bestenfalls 14 Tage zuvor oder über das ImmoPortal mindestens drei Werktage vor dem Wechseltermin.

Die Zählerstände liefern Sie dann in Ruhe nach der Schlüsselübergabe ein. Auch wenn ein Wechsel nicht fristgerecht gemeldet werden kann: Die Versorgung mit Energie ist zu jeder Zeit gesichert.

Auf diese neuen Bedingungen möchten wir uns mit unseren Immobilienkunden frühzeitig einstellen. Nur so können vermehrte Klärungsfälle und steigende Verwaltungsaufwände aufgrund verspäteter Umzugsmeldungen vermieden werden. Eine gute Vorbereitung ist auch in Ihrem Interesse, weil Unklarheiten hinsichtlich des Umzuges künftig nur noch zwischen Vermieter und Mieter geklärt werden können. Als Ihr Energieversorger werden wir nach den neuen Regeln zu nachträglichen Korrekturen an Umzügen nicht mehr imstande sein.

Kundeninfo in unterschiedlichen Sprachen

Hier haben wir Ihnen alle Informationen zum Thema zusammengestellt. Damit Sie auch Ihre Mieterinnen und Mieter rasch ins Bild setzen können, haben wir Ihnen hier einen Infoflyer zum Download vorbereitet. Er liegt Ihnen hier auch in einigen Fremdsprachen vor. Bitte wenden Sie sich an Ihren Kundenberater, wenn Sie sich zur Auslage in Ihren Immobilien auch gedruckte Flyer wünschen.

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Fragen und Antworten zu den neuen Regeln für die Umzugsmeldung

Ab- und Anmeldung

Für die frühzeitige Meldung von Leerständen bzw. Ab- und Anmeldungen bietet sich vor allem das ImmoPortal an. Für den Fall, dass sie es nicht nutzen möchten, steht Ihnen hier ein Formular zum Download zur Verfügung. Damit liefern Sie alle relevanten Daten für den jeweiligen Meldeprozess ein. Einfach laden, ausfüllen und per E-Mail senden an email@remove-this.stadtwerke-kiel.de.

Meldeformular

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0431 594-3020
 

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