Preissysteme
Für die Wärmeversorgung über das innerstädtische Verbundnetz gilt für alle neu abzuschließenden Verträge und den Großteil der Bestandsverträge das Fernwärmepreissystem (Leistungspreissystem). Die wenigen Bestandsverträge, die noch auf einem der älteren Preissysteme beruhen, werden ebenfalls in das Fernwärmepreissystem überführt. Perspektivisch ersetzt das Fernwärmepreissystem alle älteren Preissysteme.
- Fernwärmepreissystem (Leistungspreissystem, ab 01/2014)
Seit Anfang 2014 werden alle Wärmeverträge für das innerstädtische Verbundnetz nach dem Fernwärmepreissystem (auch: Leistungspreissystem) abgeschlossen.
Gültige Preise nach dem Fernwärmepreissystem
Das Fernwärmepreissystem besteht aus einem Leistungspreis (Fixkosten der Erzeugung und der Netzstrukturen des Wärmebetriebs u. a.), einem Arbeitspreis (variable Kosten für die Erzeugung und Verteilung der Wärme) und einem Gasumlagenpreis.
Arbeitspreis (AP)
Der Arbeitspreis pro gelieferter Kilowattstunde (kWh) Wärme ist für jede Entnahmestelle, also für alle Kunden im Leistungspreissystem, gleich.
Preis (netto) Preis (brutto) 9,360 ct/kWh 10,015 ct/kWh entspricht 93,60 €/MWh 100,15 €/MWh Nettopreise gültig ab 1. Januar 2023. Bruttopreise inklusive der derzeit gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer von 7 %.
Leistungspreis (LP)
Der Leistungspreis einer Immobilie pro Jahr wird in vier Leistungsklassen (als Zonenpreis) durchlaufen, wobei er mindestens 5 kW entspricht.
Zone Preis (netto) Preis (brutto) für die ersten 50 kW (0-50 kW) 102,11 €/kW/a 109,26 €/kW/a für die weiteren 50 kW (51-100 kW) 63,26 €/kW/a 67,69 €/kW/a für die weiteren 200 kW (101-300 kW) 51,35 €/kW/a 54,94 €/kW/a für jedes weitere kW ab 301 kW 38,62 €/kW/a 41,32 €/kW/a Nettopreise gültig ab 1. Januar 2023. Bruttopreise inklusive der derzeit gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer von 7 %.
Beispielrechnung Leistungspreis
Wie berechnet sich der Leistungspreis für Ihre Immobilie im Fernwärmenetz der Stadtwerke Kiel? Am Beispiel eines Mehrfamilienhauses zeigen wir Ihnen hier, wie mit den verschiedenen Preiszonen der für Sie gültige Leistungspreis ermittelt wird.
Mehrfamilienhaus
Ein typisches Kieler Mehrfamilienhaus zählt rund zehn Wohneinheiten. Um allen Bewohnern jederzeit angemessene Zimmertemperaturen garantieren zu können, halten wir eine Wärmeleistung von 75 kW vor. Den Leistungspreis für diese Immobilie berechnen wir für die ersten 50 kW Leistung nach der ersten Zone und für die weiteren 25 kW Leistung nach der zweiten Zone.LP = (50 kW * 102,11 €/kW/Jahr) + (25 kW * 63,26 €/kW/Jahr)
= 6.687,00 €/Jahr (netto) bzw. 7.155,09 €/Jahr (brutto)Nettopreise gültig ab 1. Januar 2023. Bruttopreise inklusive der derzeit gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer von 7 %.
Gasumlagenpreis
Mit der Einführung des § 35e Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) wurde von der Bundesregierung die Rechtsgrundlage für eine Gasspeicherumlage ab 01.10.2022 geschaffen. Außerdem wurden ab 01.10.2022 die Bilanzierungsumlagen (SLP bzw. RLM) gemäß § 29 GasNZV und des Beschlusses der BNetzA vom 19.12.2014 (GaBiGas 2.0) neu festgesetzt. Die Stadtwerke Kiel geben die ihr aus den Gasumlagen entstehenden Kosten in der Höhe an ihre Kunden weiter, in der sie ihr selbst entstehen.
Preis (netto) Preis (brutto) 0,566 ct/kWh 0,606 ct/kWh entspricht 5,66 €/MWh 6,06 €/MWh Nettopreise gültig ab 1. November 2022. Bruttopreise inklusive der derzeit gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer von 7 %.
Heizlastberechnung
Sie möchten beim Leistungsbedarf Ihrer Immobilie ganz sicher sein? Für diesen Fall bieten wir Ihnen eine umfassende Heizlastberechnung an.
Preisvereinbarung
Preisvereinbarung vom 1. Januar 2023
Preisanpassungen: Transparent
Anpassungen des Fernwärmepreises beruhen auf vertraglich festgelegten Formeln. Nach ihnen werden die Preise an die Entwicklung der Löhne und der Investitionen in Deutschland angeglichen. Auch der Brennstoffpreis von Gas in Kraftwerken und der Wärmemarktpreis für Zentralheizungen spielen eine Rolle. Zur Berechnung ziehen wir unter anderen auch Daten des Statistischen Bundesamtes heran.
Mit dem Fernwärmepreissystem passen wir die Fernwärmepreise immer zum 1. Januar an die Marktentwicklungen an.
Termin für Preisanpassung 1. Januar Da verschiedene Kennzahlen erst mit einem Zeitversatz von drei Monaten vorliegen, orientieren sich die Preise an den Bedingungen der Monate Oktober des Vorvorjahres bis September des Vorjahres. Beispielsweise werden die Fernwärmepreise ab 1. Januar 2023 aus dem Durchschnitt der Werte der Monate Oktober 2021 bis September 2022 gebildet.
Preisanpassungsklauseln
Wie funktioniert die jährliche Preisanpassung? Das erläutern wir Ihnen hier.
Kürzere Vertragslaufzeiten
Mit dem Fernwärmepreissystem bieten wir unseren Kunden flexiblere Laufzeiten an. Die verbindliche Dauer unserer Wärmelieferverträge beträgt nur noch drei Jahre. Wird der Vertrag nicht schriftlich gekündigt, so verlängert er sich um ein weiteres Jahr.
Information und Beratung
Wir informieren und beraten Sie gerne. Sie erreichen uns innerhalb der Bürozeiten unter der Servicenummer
0431 594-2400
Preisarchiv
Hier stellen wir Ihnen Informationen zu vergangenen Berechnungen der Fernwärme zur Verfügung.
Preisvereinbarung vom 1. Januar 2022
Preisvereinbarung vom 1. Januar 2021
Preisvereinbarung vom 1. Januar 2020
Preisvereinbarung vom 1. Januar 2019
Preisvereinbarung vom 1. Oktober 2018
Preisvereinbarung vom 1. Juli 2018
Preisvereinbarung vom 1. April 2018
Preisvereinbarung vom 1. Januar 2018
- Fernwärmegrundpreissystem (1/2006 bis 12/2013)
Für Verträge, die zwischen dem 1. Januar 2006 und 31. Dezember 2013 abgeschlossen wurden, gilt i.d.R. das Grundpreissystem. Es besteht aus einem verbrauchsabhängigen Arbeitspreis und einem gestaffelten Grundpreis, dessen Höhe sich nach dem durchschnittlichen Jahresverbrauch Ihrer Immobilie richtet. Den durchschnittlichen Jahresverbrauch haben wir zum Zeitpunkt der Vertragsumstellung anhand der letzten drei Abrechnungsjahre ermittelt.
Arbeits- und Grundpreise
Stufe Jahresverbrauch
ab MWh/aArbeitspreis
in €/MWhGrundpreis
in €/Monat1 0 108,27 26,82 2 30 77,18 103,48 3 39 77,18 134,53 4 51 77,18 175,93 5 67 77,18 231,12 6 88 77,18 303,55 7 116 77,18 400,14 8 152 77,18 524,32 9 200 77,18 689,89 10 263 77,18 907,22 11 346 77,18 1.193,53 12 455 77,18 1.569,51 13 598 77,18 2.062,80 14 786 - 1042 77,18 2.711,29 Preise gültig ab 1. April 2023 und inklusive der derzeit gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer von 7 %.
Gasumlagenpreis
Mit der Einführung des § 35e Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) wurde von der Bundesregierung die Rechtsgrundlage für eine Gasspeicherumlage ab 01.10.2022 geschaffen. Außerdem wurden ab 01.10.2022 die Bilanzierungsumlagen (SLP bzw. RLM) gemäß § 29 GasNZV und des Beschlusses der BNetzA vom 19.12.2014 (GaBiGas 2.0) neu festgesetzt. Die Stadtwerke Kiel geben die ihr aus den Gasumlagen entstehenden Kosten in der Höhe an ihre Kunden weiter, in der sie ihr selbst entstehen.
Gasumlagenpreis 6,06 €/MWh Preise gültig ab 1. November 2022 und inklusive der derzeit gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer von 7 %.
Preisblatt vom 1. April 2023
Preisarchiv
Hier stellen wir Ihnen Informationen zu vergangenen Berechnungen der Fernwärme zur Verfügung.
Preisblatt vom 1. Oktober 2022
Preisblatt vom 1. April 2022
Preisblatt vom 1. Oktober 2021
Preisblatt vom 1. April 2021
Preisblatt vom 1. Oktober 2020
Preisblatt vom 1. April 2020
Preisblatt vom 1. Oktober 2019
Preisblatt vom 1. April 2019
Preisblatt vom 1. Oktober 2018
Preisblatt vom 1. April 2018
Preisblatt vom 1. Oktober 2017
Preisblatt vom 1. April 2017
Preisblatt vom 1. Oktober 2016
Preisblatt vom 1. April 2016
Preisblatt vom 1. Oktober 2015
Preisblatt vom 1. April 2015
Preisblatt vom 1. Oktober 2014
Preisblatt vom 1. April 2014 - Allgemeiner Kieler Fernwärmepreis (Arbeitspreissystem, vor 1/2006)
Für Versorgungsverträge, die vor dem 1. Januar 2006 abgeschlossen wurden, gilt in der Regel der Allgemeine Kieler Fernwärmepreis (Arbeitspreissystem).
Konditionen des Arbeitspreissystems
Arbeitspreis 7,438 ct/kWh entspricht 74,38 €/MWh Preise gültig ab 1. Juli 2022 und inklusive der derzeit gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer von 7 %.
Gasumlagenpreis
Mit der Einführung des § 35e Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) wurde von der Bundesregierung die Rechtsgrundlage für eine Gasspeicherumlage ab 01.10.2022 geschaffen. Außerdem wurden ab 01.10.2022 die Bilanzierungsumlagen (SLP bzw. RLM) gemäß § 29 GasNZV und des Beschlusses der BNetzA vom 19.12.2014 (GaBiGas 2.0) neu festgesetzt. Die Stadtwerke Kiel geben die ihr aus den Gasumlagen entstehenden Kosten in der Höhe an ihre Kunden weiter, in der sie ihr selbst entstehen.
Gasumlagenpreis 6,06 €/MWh entspricht 0,606 ct/kWh Preise gültig ab 1. November 2022 und inklusive der derzeit gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer von 7 %.
Preisblatt vom 1. Juli 2022
Preisarchiv
Hier stellen wir Ihnen Informationen zu vergangenen Berechnungen der Fernwärme zur Verfügung.
Preisblatt vom 1. Juli 2021
Preisblatt vom 1. Juli 2020
Preisblatt vom 1. Juli 2019
Preisblatt vom 1. Juli 2018
Nahwärme
Außerhalb des innerstädtischen Verbundnetzes beliefern die Stadtwerke Kiel einzelne Siedlungen mittels dezentraler Heiz(kraft)werke mit Wärme. Diese Netze nennen wir Nahwärmenetze.
Nahwärmepreissystem
Wie im innerstädtischen Verbundnetz passen wir seit dem 1. Dezember 2014 auch die Preise für die Nahwärme auf ein wirtschaftliches und marktgerechtes Niveau an. Hier informieren wir Sie über das Nahwärmepreissystem. Eingeführt wird es Schritt für Schritt in den Netzen von
- Altenholz
- Kiel-Holtenau
- Kiel-Meimersdorf
- Preetz (Am Krankenhaus, Berliner Ring, Mühlenweg, Nachtkoppelweg und Kirchsteig)
- Alle Details zum Nahwärmepreissystem
Die Preise nach dem Nahwärmepreissystem gelten für Neukunden seit 1. Dezember 2014. Für alle anderen Kunden gelten die alten Preise weiter. Für sie findet die Preisumstellung erst am Ende der Laufzeit der bestehenden Verträge statt.
Über die Umstellung werden Sie rechtzeitig – in der Regel neun Monate vor Ende der Vertragslaufzeit – informiert und der bestehende Vertrag gekündigt. Gleichzeitig mit der Kündigung erhalten Sie Ihr neues Vertragsangebot auf Grundlage des Nahwärmepreissystems zur Fortsetzung der Wärmelieferung.
In den folgenden Nahwärmenetzen gilt das Nahwärmepreissystem nicht, entweder weil dort aufgrund besonderer Formen der Wärmeerzeugung individuelle Konditionen gelten oder weil es sich um Warmwassernetze handelt, die aus dem Verbundnetz gespeist und somit auch nach dem Fernwärmepreissystem abgerechnet werden.
- Preetz 5 Schusterpark, Schierberg- und Moorkoppel
- Kiel-Projensdorf „Alte Baumschule“
- Mönkeberg Hegerade
- Kiel-Suchsdorf an der Au
Gültige Preise nach dem Nahwärmepreissystem
Das Nahwärmepreissystem besteht aus einem Leistungspreis (Fixkosten der Erzeugung und der Netzstrukturen des Wärmebetriebs u. a.), einem Arbeitspreis (variable Kosten für die Erzeugung und Verteilung der Wärme), einem CO2-Preis und einem Gasumlagenpreis.
Arbeitspreis (AP)
Der Arbeitspreis pro gelieferter Kilowattstunde (kWh) Wärme ist für jede Entnahmestelle, also für alle Kunden im Nahwärmepreissystem, gleich.
Preis (netto) Preis (brutto) 22,957 ct/kWh 24,564 ct/kWh entspricht 229,57 €/MWh 245,64 €/MWh Nettopreise gültig ab 1. April 2023. Bruttopreise inklusive der derzeit gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer von 7 %.
Leistungspreis (LP)
Der Leistungspreis einer Immobilie pro Jahr wird in vier Leistungsklassen (als Zonenpreis) durchlaufen, wobei er mindestens 5 kW entspricht.
Zone Preis (netto) Preis (brutto) für die ersten 50 kW (0-50 kW) 63,17 €/kW/a 67,59 €/kW/a für die weiteren 50 kW (51-100 kW) 39,14 €/kW/a 41,88 €/kW/a für die weiteren 200 kW (101-300 kW) 31,77 €/kW/a 33,99 €/kW/a für jedes weitere kW ab 301 kW 23,90 €/kW/a 25,57 €/kW/a Nettopreise gültig ab 1. April 2023. Bruttopreise inklusive der derzeit gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer von 7 %.
Beispielrechnung Leistungspreis
Wie berechnet sich der Leistungspreis für Ihre Immobilie im Nahwärmenetz der Stadtwerke Kiel? Am Beispiel eines Ein- und eines Mehrfamilienhauses zeigen wir Ihnen hier, wie mit den verschiedenen Preiszonen der für Sie gültige Leistungspreis ermittelt wird.
Einfamilienhaus
Mit Nahwärme werden zumeist Einfamilienhäuser versorgt – hier wird pro Hausanschluss eine Leistung von rund zehn Kilowatt benötigt. Der Leistungspreis (LP) wird dann nur in der ersten Zone berechnet:LP = 10 kW * 63,17 €/kW/Jahr = 631,70 €/Jahr (netto) bzw. 675,92 €/Jahr (brutto)
Mehrfamilienhaus
Bei Mehrfamilienhäusern werden höhere Wärmeleistungen von z. B. 75 kW benötigt. Dann berechnet sich der LP für die ersten 50 kW nach der ersten Zone und die restlichen 25 kW nach der zweiten Zone:LP = (50 kW * 63,17 €/kW/Jahr) + (25 kW * 39,14 €/kW/Jahr) = 4.137,00 €/Jahr (netto) bzw. 4.426,59 €/Jahr (brutto)
Nettopreise gültig ab 1. April 2023. Bruttopreise inklusive der derzeit gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer von 7 %.
Heizlastberechnung
Sie möchten beim Leistungsbedarf Ihrer Immobilie ganz sicher sein? Für diesen Fall bieten wir Ihnen eine umfassende Heizlastberechnung an.
CO2-Preis
Mit Inkrafttreten des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) zum 01.01.2021 muss der CO2-Ausstoß fossiler Brennstoffe, die zur Wärmeerzeugung eingesetzt werden, durch den Kauf von CO2-Zertifikaten ausgeglichen werden. Die Stadtwerke Kiel geben diese Kosten als CO2-Preis in der Höhe an die Kunden weiter, in der sie ihr selbst entstehen.
Preis (netto) Preis (brutto) 0,733 ct/kWh 0,784 ct/kWh entspricht 7,33 €/MWh 7,84 €/MWh Nettopreise gültig ab 1. Januar 2022. Bruttopreise inklusive der derzeit gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer von 7 %.
Gasumlagenpreis
Mit der Einführung des § 35e Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) wurde von der Bundesregierung die Rechtsgrundlage für eine Gasspeicherumlage ab 01.10.2022 geschaffen. Außerdem wurden ab 01.10.2022 die Bilanzierungsumlagen (SLP bzw. RLM) gemäß § 29 GasNZV und des Beschlusses der BNetzA vom 19.12.2014 (GaBiGas 2.0) neu festgesetzt. Die Stadtwerke Kiel geben die ihr aus den Gasumlagen entstehenden Kosten in der Höhe an ihre Kunden weiter, in der sie ihr selbst entstehen.
Preis (netto) Preis (brutto) 0,695 ct/kWh 0,744 ct/kWh entspricht 6,95 €/MWh 7,44 €/MWh Nettopreise gültig ab 1. November 2022. Bruttopreise inklusive der derzeit gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer von 7 %.
Preisvereinbarung
Preisvereinbarung vom 1. April 2023
Preisanpassungen: Transparent und zeitnah
Die Nahwärmepreise passen wir alle drei Monate an die Kosten- und Marktentwicklungen an. Diese Anpassungen beruhen auf vertraglich festgelegten Formeln. Nach ihnen werden die Lohnentwicklung und die Investitionen in Deutschland zur Preisbildung herangezogen. Auch die Brennstoffpreise von Gas in Kraftwerken und der Marktpreis privater Haushalte an Strom und Erdgas spielen eine Rolle. Zur Berechnung ziehen wir unter anderen Daten des Statistischen Bundesamtes heran.
Anpassungen erfolgen immer zu den folgenden Stichtagen:
Termine für Preisanpassungen 1. Januar 1. April 1. Juli 1. Oktober Da verschiedene Kennzahlen erst mit einem Zeitversatz von drei Monaten vorliegen, orientieren sich die Preise an den Bedingungen des jeweils vorletzten Quartals. Beispielsweise werden die Nahwärmepreise ab 1. Juli aus dem Durchschnitt der Werte des ersten Quartals des Jahres (Januar bis März) gebildet.
Preisanpassungsklauseln
Wie funktioniert die quartalsweise Preisanpassung? Das erläutern wir Ihnen hier.
Kürzere Vertragslaufzeiten
Mit dem Nahwärmepreissystem bieten wir unseren Kunden flexiblere Laufzeiten an. Die verbindliche Dauer unserer Wärmelieferverträge beträgt nur noch drei Jahre. Wird der Vertrag nicht neun Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt, so verlängert er sich um ein weiteres Jahr. Ausnahmen bei den Laufzeiten gelten für die Preetzer Nahwärmenetze Am Krankenhaus, Berliner Ring und Mühlenweg.
Information und Beratung
Wir informieren und beraten Sie gerne. Sie erreichen uns unter der Servicenummer
0431 594-2400
Preisarchiv
Hier stellen wir Ihnen Informationen zu vergangenen Berechnungen der Nahwärme zur Verfügung.
Preisvereinbarung vom 1. Januar 2023
Preisvereinbarung vom 1. Oktober 2022
Preisvereinbarung vom 1. Juli 2022
Preisvereinbarung vom 1. April 2022
Preisereinbarung vom 1. Januar 2022
Preisvereinbarung vom 1. Oktober 2021
Preisvereinbarung vom 1. Juli 2021
Preisvereinbarung vom 1. April 2021
Preisvereinbarung vom 1. Januar 2021
Preisvereinbarung vom 1. Oktober 2020
Preisvereinbarung vom 1. Juli 2020
Preisvereinbarung vom 1. April 2020
Preisvereinbarung vom 1. Januar 2020
Preisvereinbarung vom 1. Oktober 2019
Preisvereinbarung vom 1. Juli 2019
Preisvereinbarung vom 1. April 2019
- Altenholz
- Kiel-Holtenau
- Kiel-Meimersdorf
- Preetz (Am Krankenhaus)
Für das Nahwärmenetz Am Krankenhaus in Preetz gilt das Nahwärmepreissystem, mit einer Abweichung: Aufgrund der besonderen Bedingungen für die Bereitstellung der Nahwärme an diesem Standort beträgt die Erstlaufzeit der Verträge zehn Jahre. Danach verlängert sich der Vertrag laufend automatisch um jeweils ein Jahr, sofern er nicht fristgerecht gekündigt wird.
- Preetz (Berliner Ring)
Für das Nahwärmenetz am Berliner Ring in Preetz gilt das Nahwärmepreissystem, mit einer Abweichung: Aufgrund der besonderen Bedingungen für die Bereitstellung der Nahwärme an diesem Standort beträgt die Erstlaufzeit der Verträge zehn Jahre. Danach verlängert sich der Vertrag laufend automatisch um jeweils ein Jahr, sofern er nicht fristgerecht gekündigt wird.
- Preetz (Mühlenweg)
Für das Nahwärmenetz im Mühlenweg in Preetz gilt das Nahwärmepreissystem, mit einer Abweichung: Aufgrund der besonderen Bedingungen für die Bereitstellung der Nahwärme an diesem Standort beträgt die Erstlaufzeit der Verträge zehn Jahre. Danach verlängert sich der Vertrag laufend automatisch um jeweils ein Jahr, sofern er nicht fristgerecht gekündigt wird.
- Preetz (Nachtkoppelweg)
- Preetz (Kirchsteig)
Preise für Bestandskunden
Bis zur Preisumstellung auf das Nahwärmepreissystem gelten für Bestandskunden die bisher gültigen, vertraglich festgelegten Konditionen. Hier finden Sie die Preise für Bestandskunden der Netze in
- Kiel-Meimersdorf
Die hier aufgeführten Preise gelten nur für Kunden mit bereits abgeschlossenen bzw. laufenden Verträgen. Wenn Sie sich für unsere Nahwärmeversorgung in Kiel-Meimersdorf interessieren, dann informieren Sie sich über unser Nahwärmepreissystem. Bei weiteren Fragen helfen Ihnen unsere Fernwärme-Berater unter der kostenlosen Servicenummer 0800 589 3991.
Netz-Informationen
über die aktuellen Preise, den Energiemix, den EE-Anteil, die CO2-Emissionen, den Primärenergiefaktor und den Netzverlusten
Netze außerhalb des Nahwärmepreissystems
Einzelne Nahwärmenetze weichen in ihren Konditionen vom Nahwärmepreissystem ab. Bei den einen gelten besondere Gegebenheiten (wie z. B. einer anderen Art der Wärmeerzeugung) und entsprechende individuelle Preisregeln. Bei den anderen handelt es sich um Warmwassernetze, die aus dem Verbundnetz gespeist und somit nach dem Fernwärmepreissystem abgerechnet werden. Hier finden Sie die Details und gültigen Konditionen zur Nahwärme in
- Flintbek (Ecksaal und Vierwenden)
Netz-Informationen
über die aktuellen Preise, den Energiemix, den EE-Anteil, die CO2-Emissionen, den Primärenergiefaktor und den Netzverlusten - Flintbek (Konrad-Zuse-Ring)
Netz-Informationen
über die aktuellen Preise, den Energiemix, den EE-Anteil, die CO2-Emissionen, den Primärenergiefaktor und den Netzverlusten - Futterkamp
Netz-Informationen
über die aktuellen Preise, den Energiemix, den EE-Anteil, die CO2-Emissionen, den Primärenergiefaktor und den Netzverlusten - Heikendorf
Netz-Informationen
über die aktuellen Preise, den Energiemix, den EE-Anteil, die CO2-Emissionen, den Primärenergiefaktor und den Netzverlusten - Kiel-Projensdorf (Alte Baumschule)
Informationen und Dokumente
Netz-Informationen
über die aktuellen Preise, den Energiemix, den EE-Anteil, die CO2-Emissionen, den Primärenergiefaktor und den Netzverlusten - Kiel-Schilksee (Langenfelde, Behmweg, Funkstellenweg und Pinguinweg)
Netz-Informationen
über die aktuellen Preise, den Energiemix, den EE-Anteil, die CO2-Emissionen, den Primärenergiefaktor und den NetzverlustenWärmeliefervertrag (Muster)
- Kiel-Suchsdorf an der Au
Netz-Informationen
über die aktuellen Preise, den Energiemix, den EE-Anteil, die CO2-Emissionen, den Primärenergiefaktor und den Netzverlusten - Mönkeberg Hegerade
Informationen und Dokumente
Netz-Informationen
über die aktuellen Preise, den Energiemix, den EE-Anteil, die CO2-Emissionen, den Primärenergiefaktor und den Netzverlusten - Preetz 5 (Schusterpark, Schierberg- und Moorkoppel)
Informationen und Dokumente
Netz-Informationen
über die aktuellen Preise, den Energiemix, den EE-Anteil, die CO2-Emissionen, den Primärenergiefaktor und den Netzverlusten - Wellsee (Rabensbruch und Segeberger Landstraße)
Netz-Informationen
über die aktuellen Preise, den Energiemix, den EE-Anteil, die CO2-Emissionen, den Primärenergiefaktor und den Netzverlusten - Wendtorf (Feldbarg und Zum See)
Informationen und Dokumente
Netz-Informationen
über die aktuellen Preise, den Energiemix, den EE-Anteil, die CO2-Emissionen, den Primärenergiefaktor und den NetzverlustenWärmeliefervertrag (Muster)
Gesamt-Energiemix 2022 für alle Wärmenetze
Die gesamte Wärmeerzeugung in 2022, also sowohl für die Nahwärmenetze als auch für das Fernwärme-Verbundnetz, wurde in den hier folgenden Anteilen aus den aufgeführten Primärenergieträgern gespeist.
Energiemix (2022) | |
---|---|
Erdgas | 83,8 % |
Müll | 15,7 % |
Biomethan | 0,5 % |
Strom | < 0,1 % |
Lieferbedingungen
Die Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme der Stadtwerke Kiel sind allseits bindende Vertragsbestandteile. Hier finden Sie die jeweils gültigen Dokumente.
Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVB Fernwärme)
Fernwärme- oder Fernkälte-Verbrauchserfassungs- und Abrechnungsverordnung (FFVAV)
Technische Anschlussbedingungen für Fernwärmenetze (TAB Fernwärmenetze)
Öffentliche Bekanntgaben
Über Öffentliche Bekanntgaben publizieren und dokumentieren wir wichtige Änderungen an den Preisen und/oder Bedingungen unserer Fernwärme-Verträge. Diese Änderungen sind nach Bekanntmachung und Inkrafttreten für alle Vertragspartner rechtlich bindend.
Öffentliche Bekanntgabe am 30.12.2022
Vertragsanpassungen im Fernwärmepreissystem, im Nahwärmepreissystem und in den Preissystemen Preetz 5 (Schusterpark, Schierberg- und Moorkoppel), Wendtorf, Schilksee (Langenfelde, Behmweg, Funkstellenweg und Pinguinweg) und Projensdorf
Öffentliche Bekanntgabe am 30.03.2022
Anpassung der Fern- und Nahwärmelieferverträge: Einführung des Gasumlagenpreises
Öffentliche Bekanntgabe am 29.03.2022
Änderung der Technischen Anschlussbedingungen (TAB) für die Fernwärmenetze Heiß- und Warmwasser der Stadtwerke Kiel AG zum 1. April 2022