Verbundnetz: Preise und Bedingungen

Unser innerstädtisches Verbundnetz versorgt einen Großteil unserer Fernwärme-Kunden. Gespeist wird es vor allem aus dem Küstenkraftwerk am Ostufer der Förde und fünf weiteren Heizwerken in Kiel.

Fernwärmepreissystem (Leistungspreissystem)

Für die Wärmeversorgung über das innerstädtische Verbundnetz gilt für alle neu abzuschließenden Verträge und den Großteil der Bestandsverträge das Fernwärmepreissystem (Leistungspreissystem). Die wenigen Bestandsverträge, die noch auf einem älteren Preissystem aus den Jahren vor 2014 beruhen, werden ebenfalls in das Fernwärmepreissystem überführt. Perspektivisch ersetzt das Fernwärmepreissystem alle älteren Preissysteme.

Aktuelle Preise

Das Fernwärmepreissystem besteht aus einem Leistungspreis (Fixkosten der Erzeugung und der Netzstrukturen des Wärmebetriebs u. a.), einem Arbeitspreis (variable Kosten für die Erzeugung und Verteilung der Wärme) und einem Gasumlagenpreis.

Arbeitspreis

Der Arbeitspreis pro gelieferter Kilowattstunde (kWh) Wärme ist für jede Entnahmestelle, also für alle Kunden im Leistungspreissystem, gleich.

 Preis (netto)Preis (brutto)
 8,796 ct/kWh10,467 ct/kWh
entspricht87,96 €/MWh104,67 €/MWh

Nettopreise gültig ab 1. Januar 2024. Bruttopreise inklusive der derzeit gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer von 19 %. 

Leistungspreis

Der Leistungspreis einer Immobilie pro Jahr wird in vier Leistungsklassen (als Zonenpreis) durchlaufen, wobei er mindestens 5 kW entspricht.

ZonePreis (netto)Preis (brutto)
für die ersten 50 kW (0-50 kW)106,51 €/kW/a126,75 €/kW/a
für die weiteren 50 kW (51-100 kW)65,98 €/kW/a78,52 €/kW/a
für die weiteren 200 kW (101-300 kW)53,56 €/kW/a63,74 €/kW/a
für jedes weitere kW ab 301 kW40,29 €/kW/a47,95 €/kW/a

Nettopreise gültig ab 1. Januar 2024. Bruttopreise inklusive der derzeit gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer von 19 %.

Beispielrechnung Leistungspreis

Wie berechnet sich der Leistungspreis für Ihre Immobilie im Fernwärmepreissystem der Stadtwerke Kiel? Am Beispiel eines Mehrfamilienhauses zeigen wir Ihnen hier, wie mit den verschiedenen Preiszonen der für Sie gültige Leistungspreis ermittelt wird.

Mehrfamilienhaus
Ein typisches Kieler Mehrfamilienhaus zählt rund zehn Wohneinheiten. Um allen Bewohnern jederzeit angemessene Zimmertemperaturen garantieren zu können, halten wir eine Wärmeleistung von 75 kW vor. Den Leistungspreis für diese Immobilie berechnen wir für die ersten 50 kW Leistung nach der ersten Zone und für die weiteren 25 kW Leistung nach der zweiten Zone.

LP = (50 kW * 106,51 €/kW/Jahr) + (25 kW * 65,98 €/kW/Jahr)
= 6.975,00 €/Jahr (netto) bzw. 8.300,25 €/Jahr (brutto)

Nettopreise gültig ab 1. Januar 2024. Bruttopreise inklusive der derzeit gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer von 19 %.

Gasumlagenpreis

Mit der Einführung des § 35e Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) wurde von der Bundesregierung die Rechtsgrundlage für eine Gasspeicherumlage ab 01.10.2022 geschaffen. Außerdem wurden ab 01.10.2022 die Bilanzierungsumlagen (SLP bzw. RLM) gemäß § 29 GasNZV und des Beschlusses der BNetzA vom 19.12.2014 (GaBiGas 2.0) neu festgesetzt. Die Stadtwerke Kiel geben die ihr aus den Gasumlagen entstehenden Kosten in der Höhe an ihre Kunden weiter, in der sie ihr selbst entstehen.

 Preis (netto)Preis (brutto)
 0,315 ct/kWh0,375 ct/kWh
entspricht3,15 €/MWh3,75 €/MWh

Nettopreise gültig ab 1. Juli 2024. Bruttopreise inklusive der derzeit gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer von 19 %. 

Preisvereinbarung

Preisvereinbarung vom 1. Juli 2024

Preisanpassungen

Anpassungen des Fernwärmepreises beruhen auf vertraglich festgelegten Formeln. Nach ihnen werden die Preise an die Entwicklung der Löhne und der Investitionen in Deutschland angeglichen. Auch der Brennstoffpreis von Gas in Kraftwerken und der Wärmemarktpreis für Zentralheizungen spielen eine Rolle. Zur Berechnung ziehen wir unter anderen auch Daten des Statistischen Bundesamtes heran.

Mit dem Fernwärmepreissystem passen wir die Fernwärmepreise immer zum 1. Januar an die Marktentwicklungen an.

Termin für Preisanpassung1. Januar

 

Da verschiedene Kennzahlen erst mit einem Zeitversatz von drei Monaten vorliegen, orientieren sich die Preise an den Bedingungen der Monate Oktober des Vorvorjahres bis September des Vorjahres. Beispielsweise werden die Fernwärmepreise ab 1. Januar 2024 aus dem Durchschnitt der Werte der Monate Oktober 2022 bis September 2023 gebildet.

Preisanpassungsklauseln

Wie funktioniert die jährliche Preisanpassung? Das erläutern wir Ihnen hier.

Information zur Preisanpassung

Vertragslaufzeiten

Mit dem Fernwärmepreissystem bieten wir unseren Kunden flexiblere Laufzeiten an. Die verbindliche Dauer unserer Wärmelieferverträge beträgt nur noch drei Jahre. Wird der Vertrag nicht schriftlich gekündigt, so verlängert er sich um ein weiteres Jahr.

Information und Beratung

Wir informieren und beraten Sie gerne. Sie erreichen uns innerhalb der Bürozeiten unter der Servicenummer

0431 594-2400

Preisarchiv

Hier stellen wir Ihnen Informationen zu vergangenen Berechnungen der Fernwärme zur Verfügung.

Preisvereinbarung vom 1. April 2024
Preisvereinbarung vom 1. Januar 2024
Preisvereinbarung vom 1. Oktober 2023
Preisvereinbarung vom 1. Juli 2023
Preisvereinbarung vom 1. Januar 2023
Preisvereinbarung vom 1. Januar 2022
Preisvereinbarung vom 1. Januar 2021
Preisvereinbarung vom 1. Januar 2020
Preisvereinbarung vom 1. Januar 2019
Preisvereinbarung vom 1. Oktober 2018
Preisvereinbarung vom 1. Juli 2018
Preisvereinbarung vom 1. April 2018
Preisvereinbarung vom 1. Januar 2018 

Ältere Preissysteme

In den vergangenen Jahren haben wir unsere Preissystematik für Fernwärme deutlich vereinheitlicht. Zu diesem Zweck wurden Verträge aus älteren Preissystemen nach und nach in das Fernwärmepreissystem überführt. Derzeit gibt es nur noch wenige Verträge, die vor dem Jahr 2014 geschlossen und seither nicht aktualisiert wurden. Für sie gilt noch das

Fernwärmegrundpreissystem

Energiemix

Die Wärmeerzeugung für das Innerstädtische Verbundnetz ging in 2023 anteilig auf die aufgeführten Primärenergieträger zurück.
 

Energiemix

Erdgas

83,3 %

Müll

16,6 %

Strom

< 0,1 %

EE-Anteil   9,4 %

CO2-Emissionen
nach VDI-Richtline 4608, Bl. 2
nicht zu verwenden für CO2KostAufteilG

153 g/kWh

Primärenergiefaktor (fP, FW)
gem. Gebäudeenergiegesetz (GEG)

0,28

Netzverluste152.062 MWh13,6 %

Die Werte beziehen sich auf das Jahr 2023.

Bescheinigung über die CO2-Emissionsfaktoren

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0431 9879 3999

Aus dem Ausland:
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Freitag8 bis 13 Uhr
Donnerstag8 bis 18 Uhr

 

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Gas und Wasser:
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Fernwärme:
0431 594 3001

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