Grund- und Ersatzversorgung mit Strom
Gut versorgt mit den Kieler Stadtwerken
In Deutschland besteht für alle Haushalte ein gesetzlicher Anspruch auf einen Anschluss und auf die Versorgung mit elektrischem Strom. Die Stadtwerke Kiel übernehmen innerhalb ihres Grundversorgungsgebietes die Aufgabe der Grund- und Ersatzversorgung mit Strom (gem. § 36 Abs. 2 EnWG). Das heißt: Wir sind für Sie da – auch wenn Ihr bisheriger Stromlieferant Ihre Versorgung nicht mehr sicherstellen kann.
Grundversorger per Gesetz
Aus dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), letzte Fassung aus dem Juli 2021, ergibt sich die strikte Trennung des Stromnetzes von der Stromversorgung. Es besteht also zum einen eine (bedingte) Anschlusspflicht des Netzbetreibers und zum anderen eine Grundversorgungspflicht des Stromlieferanten (§ 36 Abs. 1 EnWG). Die Einzelheiten hierzu regeln die Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV) und die Ergänzenden Bedingungen inkl. Preisblatt der Stadtwerke Kiel AG.
Anspruch auf Grundversorgung nach EnWG haben Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10.000 Kilowattstunden nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke beziehen.
Ersatzversorgung
Gemäß § 38 EnWG übernehmen die Stadtwerke Kiel die so genannte Ersatzversorgung, wenn
- vom Anschlussnutzer Strom bezogen wird, ohne dass dieser Bezug einem bestimmten Stromliefervertrag zugeordnet werden kann, oder
- der eigentliche Stromlieferant des Anschlussnutzers keine Energie entsprechend seiner vertraglichen Pflichten ins Netz einspeist (z.B. in Folge einer Insolvenz).
Außerdem gilt: Jeder Kunde bleibt im Anschluss an eine Ersatzversorgung frei in der Wahl seines Anbieters und Tarifs.
Preise für die Grund- und Ersatzversorgung mit Strom | netto | brutto | |
---|---|---|---|
Grundversorgung Strom Haushaltskunden | |||
Arbeitspreis (Cent/kWh) | 32,345 | 38,49 | |
Grundpreis (€/Jahr) | 84,30 | 100,32 | |
Ersatzversorgung Strom Haushaltskunden Preiszusammensetzung Ersatzversorgung Strom | |||
Arbeitspreis (Cent/kWh) | 54,75 | 65,15 | |
Grundpreis (€/Jahr) | 84,30 | 100,32 | |
Ersatzversorgung Strom Gewerbe (ab 10.000 und bis 100.000 kWh/Jahr) | |||
Arbeitspreis (Cent/kWh) | 91,60 | 109,00 | |
Grundpreis (€/Jahr) | 150,00 | 178,50 | |
Ersatzversorgung von Letztverbrauchern mit registrierender Leistungsmessung | |||
Arbeitspreis Energie1 (Cent/kWh) | 81,00 | 96,39 |
Preisstand: 1. November 2022. Bruttopreis inkl. der gesetzlichen Umsatzsteuer von 19 %.
1 Zzgl. der auf die Lieferung entfallenden Kosten in der jeweils veröffentlichten Höhe für den Messstellenbetrieb – soweit diese Kosten der Stadtwerke Kiel AG in Rechnung gestellt werden –, das an den Netzbetreiber abzuführende Netznutzungsentgelt, die Konzessionsabgabe, die Stromsteuer, die Mehrbelastungen aus den Verpflichtungen des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG), sowie die Umlagen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), nach § 19 Abs. 2 Strom-NEV (StromNEV-Umlage), nach § 17 f. EnWG (Offshore-Umlage) und nach § 18 Abs. 1 der Verordnung zu abschaltbaren Lasten. Auf den Gesamtbetrag wird die gesetzliche Umsatzsteuer in Höhe von 19 % erhoben.
Informationen zu den Tarifen
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