Grund- und Ersatzversorgung Erdgas
Als kundenstärkster Strom- und Erdgaslieferant der schleswig-holsteinischen Landeshauptstadt sorgen die Stadtwerke Kiel für die Grund- und Ersatzversorgung aller hiesigen Haushalte. Das bedeutet: Wir springen bei Bedarf für andere Energieversorger ein, die ihre Kunden nicht länger mit Energie beliefern können.
Grundversorger per Gesetz
Die Stadtwerke Kiel sind laut § 36 Abs. 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) für die Grund- und Ersatzversorgung innerhalb des Kieler Stadtgebietes und einiger an Kiel angrenzender Gemeinden verantwortlich. Hier stellen wir die kontinuierliche Gasversorgung auch der Haushalte sicher, deren Versorger z. B. aufgrund einer Insolvenz nicht mehr zur Belieferung imstande sind. Ungeachtet dessen bleibt jeder Haushalt in der Wahl seines Gaslieferanten frei. Die Einzelheiten hierzu regeln die Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV) und die Ergänzenden Bedingungen inkl. Preisblatt vom 10.12.2021 der Stadtwerke Kiel AG. (Zur Information hier noch das vorherige Preisblatt gültig bis 09.12.2021.)
Anspruch auf Grundversorgung nach EnWG haben Kunden, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt nutzen. Dazu kommen Letztverbraucher, die Energie für einen, den Jahresverbrauch von 10.000 kWh nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, gewerbliche oder landwirtschaftliche Zwecke beziehen.
Ersatzversorgung
Gemäß § 38 EnWG übernehmen die Stadtwerke Kiel die so genannte Ersatzversorgung, wenn:
- vom Anschlussnutzer Gas bezogen wird, ohne dass dieser Bezug einem bestimmten Gasliefervertrag zugeordnet werden kann, oder
- der eigentliche Gaslieferant des Anschlussnutzers keine Energie entsprechend seiner vertraglichen Pflichten ins Netz einspeist (z.B. in Folge einer Insolvenz).
Als Grundversorger im Netzgebiet der SWKiel Netz GmbH beliefern wir zusätzlich Letztverbraucher mit registrierender Leistungsmessung im Rahmen der sogenannten Ersatzbelieferung nach Eintreten einer der o. g. Bedingungen. Die Preise und Bedingungen der Ersatzversorgung und Ersatzbelieferung von Letztverbrauchern mit registrierender Leistungsmessung entnehmen Sie bitte den folgenden Tabellen.
Preise
Die Preise unterscheiden sich je nach Datum des Vertragsabschlusses, vor oder ab dem 10. Dezember 2021.
Preise für die Grund- und Ersatzversorgung von Haushaltskunden (für Vertragsabschlüsse bis einschl. 09.12.2021) | netto | brutto |
---|---|---|
Arbeitspreise (Cent/kWh) (ab 01.07.2022) | ||
Stufe 1 (bis 1.788 kWh) | 13,773 | 16,390 |
Stufe 2 (ab 1.789 kWh) | 10,639 | 12,660 |
Stufe 3 (ab 11.069 kWh) | 10,151 | 12,080 |
Stufe 4 (ab 132.172 kWh) | 10,092 | 12,010 |
Arbeitspreise (Cent/kWh) (bis 30.06.2022) | ||
Stufe 1 (bis 1.788 kWh) | 10,706 | 12,470 |
Stufe 2 (ab 1.789 kWh) | 7,571 | 9,010 |
Stufe 3 (ab 11.069 kWh) | 7,084 | 8,430 |
Stufe 4 (ab 132.172 kWh) | 7,025 | 8,360 |
Grundpreis (€/Monat) | ||
Stufe 1 (bis 1.788 kWh) | 3,25 | 3,87 |
Stufe 2 (ab 1.789 kWh) | 7,92 | 9,43 |
Stufe 3 (ab 11.069 kWh) | 12,42 | 14,78 |
Stufe 4 (ab 132.172 kWh) | 18,90 | 22,49 |
Ersatzversorgung von Letztverbrauchern mit registrierender Leistungsmessung | ||
Arbeitspreis Energie1 (Cent/kWh) | 15,00 | 17,85 |
Preisstand: 12. Mai 2022. Bruttopreise inkl. der geltenden Umsatzsteuer von 19 %.
Die Preisanpassung wird zum 01.07.2022 wirksam und erfolgt auf Grundlage von § 5 Abs. 2 und § 5a GasGVV. Gemäß § 5 Abs. 3 GasGVV steht Ihnen jedoch im Falle einer Preisänderung das Recht zu, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisänderung zu kündigen.
1 Zzgl. der auf die Lieferung entfallenden Kosten in der jeweils veröffentlichten Höhe für den Messstellenbetrieb – soweit diese Kosten der Stadtwerke Kiel AG in Rechnung gestellt werden –, das an den Netzbetreiber abzuführende Netznutzungsentgelt, die Konzessionsabgabe, die Kosten aus dem Kauf von Emissionszertifikaten nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) – soweit diese bei der Stadtwerke Kiel AG anfallen – (CO2-Preis) und die Energiesteuer. Auf den Gesamtbetrag wird die geltende Umsatzsteuer von 19 % erhoben.
Preise für die Grund- und Ersatzversorgung von Haushaltskunden (für Vertragsabschlüsse ab 10.12.2021) | netto | brutto |
---|---|---|
Arbeitspreise (Cent/kWh) | ||
Stufe 1 (bis 1.788 kWh) | 16,252 | 19,340 |
Stufe 2 (ab 1.789 kWh) | 13,118 | 15,610 |
Stufe 3 (ab 11.069 kWh) | 12,630 | 15,030 |
Stufe 4 (ab 132.172 kWh) | 12,571 | 14,960 |
Grundpreis (€/Monat) | ||
Stufe 1 (bis 1.788 kWh) | 3,25 | 3,87 |
Stufe 2 (ab 1.789 kWh) | 7,92 | 9,43 |
Stufe 3 (ab 11.069 kWh) | 12,42 | 14,78 |
Stufe 4 (ab 132.172 kWh) | 18,90 | 22,49 |
Ersatzversorgung Gas Gewerbe (ab 100.000 kWh/Jahr) | ||
Arbeitspreis (Cent/kWh) | 21,85 | 26,00 |
Grundpreis (€/Monat) | 18,90 | 22,49 |
Ersatzversorgung von Letztverbrauchern mit registrierender Leistungsmessung | ||
Arbeitspreis Energie1 (Cent/kWh) | 20,00 | 23,80 |
Preisstand: 1. August 2022. Bruttopreise inkl. der geltenden Umsatzsteuer von 19 %.
Die Preisanpassung für Haushaltskunden wird zum 01.07.2022 wirksam und erfolgt auf Grundlage von § 5 Abs. 2 und § 5a GasGVV. Gemäß § 5 Abs. 3 GasGVV steht Ihnen jedoch im Falle einer Preisänderung das Recht zu, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisänderung zu kündigen.
1 Zzgl. der auf die Lieferung entfallenden Kosten in der jeweils veröffentlichten Höhe für den Messstellenbetrieb – soweit diese Kosten der Stadtwerke Kiel AG in Rechnung gestellt werden –, das an den Netzbetreiber abzuführende Netznutzungsentgelt, die Konzessionsabgabe, die Kosten aus dem Kauf von Emissionszertifikaten nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) – soweit diese bei der Stadtwerke Kiel AG anfallen – (CO2-Preis) und die Energiesteuer. Auf den Gesamtbetrag wird die geltende Umsatzsteuer von 19 % erhoben.
Informationen zu den Tarifen
Der Kunde bleibt im Anschluss an eine Ersatzversorgung frei in der Wahl seines Anbieters und Tarifs. Über die Grundversorgung hinaus bieten wir Ihnen gerne unsere weiteren 24/7 Produkte an.
Hinweis
Die Stadtwerke Kiel AG bietet die Versorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz auf der Grundlage der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz Gasgrundversorgungsverordnung – GasGVV einschließlich der dazu veröffentlichten Ergänzenden Bestimmungen der Stadtwerke Kiel AG in der jeweils gültigen Fassung zu den nachstehenden Bestimmungen an. Die Allgemeinen Preise der Grundversorgung entsprechen den Allgemeinen Tarifen für die Versorgung mit Gas (Kieler Gastarife) der Stadtwerke Kiel AG. Die Allgemeinen Preise für die Versorgung mit Gas gelten bis auf weiteres auch für die Ersatzversorgung. Für Tarifkundenverträge, die bis einschließlich dem 12.07.2005 abgeschlossen worden sind, gilt bis auf weiteres die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Gasversorgung von Tarifkunden (AVBGasV).