Aktuelle Lage

Sie haben Fragen zur aktuellen Energieversorgungslage?

Aktuell gibt es fast täglich neue Meldungen rund um die Energieversorgungslage in Deutschland und Europa. Welche Regelungen gelten für mich? Was sind die neuesten Beschlüsse? Wir als Ihr zuverlässiger Energiepartner möchten hier wichtige Hintergrundinformationen liefern und Ihre dringendsten Fragen beantworten.

Sie sind Geschäftskunde?
Detaillierte Informationen zur aktuellen Lage haben wir in unserem Geschäftskunden-Bereich für Sie zusammengefasst.

Stand der letzten Bearbeitung: 13.10.2023, 14:15 Uhr

Verzögerte Schlussrechnungen

Aufgrund der komplexen technischen Umsetzungen der Energiepreisbremsen in unserem Abrechnungssystem ist es uns leider noch immer nicht möglich alle Schlussrechnungen zu erstellen, deren Leistungszeitraum in den März 2023 oder darüber hinaus reicht.

Sie können sich selbstverständlich darauf verlassen, dass wir Ihnen schnellstmöglich Ihre Schlussrechnung zukommen lassen und diese dann auch die erforderliche Gegenrechnung der zustehenden und gewährten Entlastungsbeträge aus den Energiepreisbremsen umfasst.

Rechnungen und Verrechnung der individuellen Entlastungsbeträge

  • Wann erhalte ich meine nächste Jahresrechnung?

    Die Einführung der Preisbremsen wirkt sich grundsätzlich nicht auf Ihren regulären Abrechnungszeitraum aus. Ihre nächste Jahresverbrauchsabrechnung erhalten Sie wie in der Vergangenheit zum Ende Ihrer individuellen Abrechnungsperiode und nicht zwingend zum Beginn oder Ende eines Kalenderjahres.
    In Einzelfällen führt die Umsetzung der Preisbremsen zu einem gesonderten Klärungsbedarf und damit möglicherweise zu Verzögerungen. Wir werden noch ausstehende Abrechnungen in den nächsten Wochen nachholen.

  • Warum werden in meinem neuen Abschlagsplan auf der Rechnung höhere Abschläge bzw. weniger Abschlagszahlungen angegeben?

    Aufgrund der verzögerten Jahresverbrauchsabrechnung stehen bis zum nächsten Abrechnungszeitpunkt weniger Abschlagszahlungen an, da der Zeitraum bis zur Zählerstandsabgabe kürzer ist. Die Dauer des Abrechnungsintervalls ist jedoch nicht beeinträchtigt. Ausgehend von einem gleichbleibenden Verbrauchsniveau, erhöhen sich daher die verbleibenden Abschlagsbeträge.

  • Weshalb werden auf meiner Rechnung mehr oder weniger Entlastungsbeträge gutgeschrieben, als mir im Abrechnungszeitraum zustehen?

    Die in der Rechnung tatsächlich verrechneten Beträge können von der Entlastung für den eigentlichen Abrechnungszeitraum abweichen. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn bis zur Rechnungsstellung weitere Abschläge fällig waren und mit Entlastungsbeträgen verrechnet wurden oder zum Abrechnungszeitraum gehörige Entlastungen bereits in einer vorherigen Rechnung berücksichtigt wurden. 

  • Welchen Einfluss hat die finanzielle Entlastung aus den Preisbremsen auf meinen Abschlag?

    Sofern Sie nach EWPBG bzw. StromPBG entlastungsberechtigt sind, reduziert sich die monatliche Forderung (Abbuchungs- bzw. zu überweisender Betrag) um die Höhe Ihrer monatlichen Entlastung. Die konkrete Höhe Ihrer individuellen Entlastung entnehmen Sie bitte dem Informationsschreiben, das Sie gesondert erhalten haben. 

    Sie zahlen Ihre Abschläge per Bankeinzug? 
    Wenn uns ein gültiges SEPA-Lastschriftmandat vorliegt und wir Ihren monatlichen Abschlagsbetrag hierüber abbuchen, berücksichtigen wir die monatlichen Gutschriften automatisch in einem entsprechend reduzierten Abbuchungsbetrag. 

    Sie zahlen Ihre Abschläge per Überweisung oder Dauerauftrag? 
    Auch wenn Sie Ihren monatlichen Abschlag per Überweisung oder Dauerauftrag zahlen, verringert sich der geforderte Abschlagsbetrag um die monatlichen Gutschriften. Statt des im ursprünglichen Abschlagsplan mitgeteilten monatlichen Betrages sollten Sie den in Ihrem Schreiben ausgewiesenen „Abbuchungs- bzw. Überweisungsbetrag“ mit Überweisung oder angepasstem Dauerauftrag ausgleichen. So erreicht Sie die monatliche Entlastung bereits vor Ihrer nächsten Jahresrechnung. 
     
    Gut zu wissen: Der Abschlagsplan selbst ändert sich nicht. Daher erhalten Sie keinen neuen Abschlagsplan und die Darstellung beispielsweise im Online-Konto bleibt unverändert. Faktisch wirken die Entlastungsbeträge aber wie oben beschrieben gegen Ihren regulären Abschlagsbetrag. 

  • Ist der Entlastungsbetrag brutto oder netto?

    Je nachdem welche Berechnungsgrundlage für die Ermittlung der individuellen Entlastung dient, wird eine Differenz aus dem im Gesetz vorgegebenen Referenzpreis und dem vertraglich vereinbarten Brutto- oder Nettopreis gebildet.  Die Entlastung selbst ist jedoch ein neutraler Betrag. Sie ändert den abzuführenden Umsatzsteuersatz nicht. Die Entlastung wird wirkt somit direkt gegen den Bruttorechnungsbetrag. 

  • Ändert sich mein monatlicher Entlastungsbetrag unterjährig?

    Für die Berechnung Ihres individuellen monatlichen Entlastungsbetrages wird immer der Preis herangezogen, der zu Beginn des jeweiligen Monats gültig ist. Somit ändert sich der Entlastungsbetrag mit jeder Preisänderung und ggf. auch durch Tarifwechsel. Sie erhalten in diesem Fall aber ein erneutes Informationsschreiben, dem Sie die Höhe Ihres individuellen Entlastungsbetrages entnehmen können.

  • Greift mit der Novelle des Strompreisbremsengesetzes ein neuer Referenzpreis für zeitvariable Tarife (HT/NT-Tarife)?

    Ja, mit der Novelle des Strompreisbremsengesetzes wurde der Referenzpreis für die NT Zeiten (Niedertarif / Schwachlasttarif) auf 28 ct/kWh (anstatt 40 ct/kWh für alle anderen Stromprodukte und HT Zeiten) festgelegt. Daraus ergibt sich je nach Tarif ein neuer zeitlich gewichteter Gesamtreferenzpreis. Dieser gilt dann für 80% der prognostizierten Verbrauchsmenge und wird entsprechend der gesetzlichen Vorgaben automatisch ab dem 1. August 2023 berücksichtigt.

    In den Abschlägen wird dieser Referenzpreis spätestens im November wirksam und somit ab diesem Zeitpunkt ein reduzierter Abschlagsbetrag eingezogen, sofern ein SEPA-Lastschriftmandat vorliegt. In jedem Fall aber erhalten Sie die Ihnen zustehende Entlastung spätestens mit der nächsten Jahresverbrauchsabrechnung.

Preisbremsen

Um Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen von stark gestiegenen Energiekosten zu entlasten, wurden von der Bundesregierung Preisbremsen für Gas und Wärme sowie Strom beschlossen.

Die Preisbremsen greifen ab März 2023 und gelten zunächst bis einschließlich Dezember 2023. Für die Monate Januar und Februar 2023 werden die Entlastungen rückwirkend gewährt. Die Entlastungen sollen monatlich spürbar sein – etwa in Form reduzierter Abschlagszahlungen. 

 

Kurz erklärt: Preisbremsen für Strom-, Gas- und Wärmeprodukte

Gaspreisbremse / Wärmepreisbremse / Strompreisbremse

Die beschlossenen Preisbremsen werden im Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz (EWPBG) und im Strompreisbremsegesetz (StromPBG) geregelt. Was das konkret für Sie bedeutet und wie die Entlastung ggf. weitergegeben wird, lesen Sie nachfolgend.
 

Gas- und Wärmepreisbremse

80 %
Ihres prognostizierten Jahresverbrauchs erhalten Sie zum gedeckelten Preis von
12 Cent
pro Kilowattstunde Gas und
9,5 Cent
pro Kilowattstunde Fernwärme.

Strompreisbremse

80 %
Ihres Stromverbrauchs erhalten Sie zum gedeckelten Preis von
40 Cent
pro Kilowattstunde.

  • Wie funktioniert die Gas- und Wärmepreisbremse im Detail?

    Für 80 % des im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs gilt für Haushalte sowie kleine und mittlere Unternehmen ein Höchstpreis:

    • Für Erdgas liegt dieser bei 12 Cent pro kWh (Arbeitspreis, brutto)
    • Für Fern­ bzw. Nahwärme beträgt der Höchstpreis 9,5 Cent pro kWh (Arbeitspreis, brutto)
    • Der restliche Gas­ bzw. Wärmeverbrauch wird zum gültigen Vertragspreis abgerechnet

    Demnach berechnet sich der monatliche Entlastungsbetrag wie folgt:  

    Ein Zwölftel von 80% der Jahresverbrauchsprognose aus September 2022, multipliziert mit dem Differenzbetrag aus dem am ersten Tag des Monats geltenden Vertragspreises pro Kilowattstunde und dem Referenzpreis (=Preisbremse).

    Bitte beachten Sie: Die Preisbremse für Gas wird nur bei wenigen unserer Kunden für Entlastungen sorgen, da viele Bestandstarife unterhalb des definierten Höchstpreises oder nur knapp darüber liegen. Die Wärmepreisbremse wird in fast allen Preissystemen Anwendung finden. In einzelnen Nahwärmenetzen wirkt sie sich besonders stark aus.

    Sofern Ihr Arbeitspreis oberhalb des gedeckelten Preises liegt, profitieren Sie automatisch von der jeweiligen Preisbremse.  Sie müssen nicht tätig werden.

     

  • Wie funktioniert die Strompreisbremse im Detail?

    Für 80 % der Jahresverbrauchsprognose des Netzbetreibers gilt für Haushalte und kleine Unternehmen ein Höchstpreis für Strom von 40 Cent pro kWh (Arbeitspreis, brutto):

    • Für den restlichen Stromverbrauch wird der gültige Vertragspreis abgerechnet
    • Diese Angaben gelten für Stromkunden mit einem Jahresverbrauch von bis zu 30.000 kWh

    Bitte beachten Sie: Die Preisbremse für Strom wird nur bei wenigen unserer Kunden für Entlastungen sorgen, da nahezu alle Bestandstarife unterhalb des definierten Höchstpreises liegen.

    Sofern Ihr Arbeitspreis oberhalb des gedeckelten Preises liegt, profitieren Sie automatisch von der jeweiligen Preisbremse.  Sie müssen nicht tätig werden.

  • Wann bzw. für wen greifen die Preisbremsen?

    Eine monatliche Entlastung erfolgt nur, sofern der vertraglich vereinbarte Arbeitspreis für Gas, Wärme oder Strom den jeweiligen Höchstpreis übersteigt. Sofern Ihr Arbeitspreis oberhalb des festgelegten Höchstpreises liegt, profitieren Sie automatisch von der jeweiligen Preisbremse. Sie müssen nicht tätig werden.

    Ihr Arbeitspreis liegt unterhalb der definierten Preisbremse?
    Gute Nachrichten: Während Sie bereits von einem günstigen Tarif bei den Stadtwerken Kiel profitieren, profitiert auch die Gesellschaft. Dadurch, dass Ihr Arbeitspreis unterhalb der Preisbremse liegt, muss der Bund keine Ausgleichszahlung leisten.

  • Wie erfahre ich von meiner individuellen Entlastung durch die Preisbremsen?

    Sofern Ihr gültiger Arbeitspreis oberhalb der jeweiligen Preisbremse liegt, erhalten Sie automatisch eine finanzielle Entlastung.

    Die Details zur Berechnung Ihres individuellen Entlastungsbetrages entnehmen Sie bitte dem Informationsschreiben, das Sie postalisch oder über Ihr Online-Konto erhalten (haben).

    Eine abschließende Abrechnung erfolgt wie gewohnt in der Jahresverbrauchsrechnung. Hier werden dann neben den geleisteten Abschlagsbeträgen auch die gewährten Entlastungsbeträge ausgewiesen und mit den tatsächlichen Verbräuchen und Kosten verrechnet.

  • Wie erreicht mich die finanzielle Entlastung durch die Preisbremsen?

    Wir buchen Ihnen monatlich ein Zwölftel Ihres Entlastungsbetrags als Gutschrift in Ihr Kundenkonto. Alle Details zur Berechnung Ihrer individuellen Entlastung finden Sie in der schriftlichen Mitteilung, die alle betroffenen Kunden von uns erhalten.

    Sie zahlen Ihre Abschläge per Bankeinzug?
    Wenn uns ein gültiges SEPA Lastschriftmandat vorliegt und wir Ihren monatlichen Abschlagsbetrag hierüber abbuchen, berücksichtigen wir die monatlichen Gutschriften automatisch in einem entsprechend reduzierten Abbuchungsbetrag. 

    Sie zahlen Ihre Abschläge per Überweisung oder Dauerauftrag?
    Auch wenn Sie Ihren monatlichen Abschlag per Überweisung oder Dauerauftrag zahlen, verringert sich der geforderte Abschlagsbetrag um die monatlichen Gutschriften. Statt des im ursprünglichen Abschlagsplan mitgeteilten monatlichen Betrages sollten Sie den in Ihrem Entlastungsschreiben ausgewiesenen „Abbuchungs- bzw. Überweisungsbetrag“ mit Überweisung oder angepasstem Dauerauftrag ausgleichen. So erreicht Sie die monatliche Entlastung bereits vor Ihrer nächsten Jahresrechnung.

    Bitte beachten Sie: Die Entlastungen sind vorläufig und stehen unter dem Vorbehalt der Rückforderung. Die Verrechnung erfolgt wie gewohnt in der Jahresabrechnung. Dort werden neben den geleisteten Abschlagsbeträgen zusätzlich die gewährten Entlastungsbeträge ausgewiesen und mit den tatsächlichen Verbräuchen und Kosten verrechnet.

  • Woher kommt die Jahresverbrauchsprognose?

    Die Jahresverbrauchsprognose wird automatisch ermittelt und entspricht nicht unbedingt dem Vorjahresverbrauch. Sie ist individuell und wird je Abnahmestelle automatisiert hinterlegt. Sofern die Preisbremsen bei Ihnen greifen, werden wir unseren Kundinnen und Kunden rechtzeitig den individuellen Prognosewert und die daraus resultierende Entlastung mitteilen.

     

  • Gut zu wissen: Energiesparen lohnt sich auch weiterhin!

    Die finanzielle Entlastung durch die Preisbremse richtet sich nach der Jahresverbrauchprognose und nicht nach dem tatsächlichen Energieverbrauch. Die Entlastung bleibt somit immer gleich und wirkt sich bei geringerem Verbrauch prozentual besonders stark aus. Wer es also schafft, mit weniger Energie auszukommen, als ihm prognostiziert wurde, spart doppelt. Nämlich zum einen durch die Entlastung der Preisbremse und zum anderen durch geringere Energiekosten. 

Was bringt die Gaspreisbremse?

Ein Rechenbeispiel

Die hier dargestellte Grafik zeigt ein Entlastungs-Beispiel für einen Haushalt mit einer Jahresverbrauchsprognose von 20.000 kWh Gas in der Kieler Grundversorgung (derzeit 13,49 ct/kWh).

 

 

Videomitschnitt

Raus aus der Krise

Verschiedene Expertinnen und Experten geben Tipps und Praxis-Tricks, wie Energiesparen gelingt, schaffen einen Überblick über Hilfs- und Unterstützungsangebote und geben Hintergrundinfos zur derzeitigen Lage der Energiekrise.

Dezemberhilfe 2022

Kurz erklärt: Dezemberhilfe für unsere Gas- und Wärmekunden

Soforthilfe-Paket Gaspreise (Dezemberhilfe)

Am 14.11.2022 hat der Bundesrat entschieden, im Dezember 2022 Erdgas- und Wärmekunden mit einer einmaligen Soforthilfe zu unterstützen. Um Haushalte sowie kleine und mittelständische Unternehmen zu entlasten, hat der Bund 2022 einen Teil der Kosten für Erdgas übernommen.
 

  • Was bedeutet das für meinen Abschlag im Dezember 2022?

    Vorgesehen ist, dass der Bund im Dezember 2022 einmalig die Abschlagszahlung für private Kunden sowie kleine und mittelständische Unternehmen übernimmt. Damit wird eine finanzielle Brücke bis zur Gaspreisbremse geschaffen.

    Aus diesem Grund haben wir im Dezember keine Abschläge für Gas eingezogen.

    Sollten Sie Ihre Gas-Abschläge per Überweisung zahlen, konnten Sie diese für Dezember aussetzen. Für den Fall, dass der Abschlagsbetrag dennoch bei uns eingegangen ist, werden wir eine entsprechende Gutschrift in der nächsten Jahresabrechnung berücksichtigen.

    Bitte beachten Sie: Sofern sich ihr Abschlagsbetrag aus Einzelbeträgen für mehrere Produktsparten (z.B. Wasser & Gas) zusammensetzt, betrifft die o.g. Regelung lediglich den Anteil für Gas.

  • Welcher Betrag wird als einmalige Entlastung im Rahmen der Dezemberhilfe berücksichtigt?

    Zur schnellen Entlastung der Verbraucher sollen die Gasversorger zunächst die Dezemberabschläge Ihrer Kunden aussetzen (vorläufige Leistung). Der nicht zu zahlende Dezemberabschlag ist der erste Schritt der Soforthilfe.

    Der zweite und letzte Schritt der Dezemberhilfe folgt dann mit der nächsten Jahresabrechnung:
    Denn der tatsächliche einmalige Entlastungsbetrag ergibt sich aus einem Zwölftel des im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs, multipliziert mit dem im Dezember gültigen Arbeitspreis für Gas zuzüglich des Grundpreises für den Monat Dezember. Mit der nächsten Jahresabrechnung wird die vorläufige Leistung (erstatteter Dezemberabschlag) dann mit diesem Erstattungsanspruch auf Basis der Verbrauchsprognose aus dem September 2022 verrechnet.

    Die Jahresverbrauchsprognose wird vom Netzbetreiber gemeldet. Dies trifft auch zu, sofern Sie erst nach September 2022 Kunde der Stadtwerke Kiel geworden sind.

    Bei einem Wechsel des Energieversorgers im Monat Dezember 2022 ist der Versorger für die Entlastung zuständig, der am Stichtag 1.12.2022 für die Belieferung und entsprechend die Abrechnung zuständig war.

    Warum lohnt es sich, weiter Energie zu sparen?

    Die Höhe der Entlastung im Dezember orientiert sich an dem im Monat September 2022 prognostizierten Jahresverbrauch. Sie ist somit unabhängig vom tatsächlichen Gegenwartsverbrauch im Dezember. Wer Energie spart, spart Geld und trägt dazu bei, Preisdruck am Gas- und Wärmemarkt zu verringern sowie die Wahrscheinlichkeit einer Gasmangellage zu reduzieren.

  • Ich bin Mieterin/Mieter und leiste eine Abschlagszahlung an meinen Vermieter. Wie erhalte ich die Dezemberhilfe?

    Für vermietete Immobilien gilt, dass die Weitergabe der Entlastung durch die Vermieterinnen und Vermieter an die jeweiligen Mieter über die nächste Heizkostenabrechnung erfolgt.

Soforthilfe-Paket Wärmepreise (Dezemberhilfe)

Am 14.11.2022 hat der Bundesrat entschieden, im Dezember 2022 Erdgas- und Wärmekunden mit einer einmaligen Soforthilfe zu unterstützen. Um Haushalte sowie kleine und mittelständische Unternehmen zu entlasten, hat der Bund 2022 einen Teil der Kosten für Fern- bzw. Nahwärme übernommen, da auch diese unter dem Einsatz von Erdgas erzeugt wird.
 

  • Wie funktioniert die Dezemberhilfe für Wärmekunden?

    Die Entlastung der Wärmekunden sollte ebenfalls im Dezember (bis spätestens 31.12.2022) erfolgen. Sie greift für Kunden, deren Jahresverbrauch 1.500 MWh pro Entnahmestelle nicht übersteigt. Anders als bei Gaskunden gibt es eine einmalige Entlastung in Form einer Gutschrift. Die Abschläge für Fern- bzw. Nahwärme sind daher nicht betroffen und wurden wie gewohnt eingezogen bzw. per Überweisung von Ihnen gezahlt.

    Die Höhe der einmaligen Entlastung im Dezember basiert auf den Abschlägen/Preisen aus September 2022. Diese werden jedoch mit einem vom Gesetzgeber vorgegebenen, pauschalen Anpassungsfaktor multipliziert, der die mittelfristige weitere Preisentwicklung bis Dezember pauschal abdecken soll. Die Höhe des Faktors wurde auf 20 % festgelegt. Danach beträgt die Gutschrift unserer Wärmekunden 120 % der im September geleisteten Abschlagszahlung. Diese Zahlungen werden derzeit gebucht und Sie in Kürze erreichen.

    Sollte ein gültiges SEPA-Lastschriftmandat oder eine gültige IBAN vorliegen, überweisen wir den entsprechenden Betrag direkt auf das hinterlegte Girokonto. Andernfalls wird die Gutschrift mit der nächsten Jahresabrechnung verrechnet. Folglich gilt: Wenn eine finanzielle Entlastung sofort wirksam werden soll, benötigen wir eine gültige Bankverbindung von Ihnen.
    Tipp: Sollten Sie bisher Ihre Abschläge per Überweisung bezahlen und kein gültiges SEPA-Lastschriftmandat hinterlegt haben, empfehlen wir Ihnen, ein solches zu erteilen. Das können Sie schnell und einfach in Ihrem kostenlosen Online-Konto erledigen.

    Für den Fall, dass Sie nur 11 Wärmeabschläge pro Jahr zahlen, greift bei Ihnen eine abweichende Berechnung: Die Gutschrift ergibt sich dann aus 1/12 der Summe der 11 gezahlten Abschläge multipliziert mit 120 %. Daraus ergibt sich dann ein geringfügig kleinerer Betrag als bei 120 % des reinen Septemberabschlages.

    Warum lohnt es sich, weiter Energie zu sparen?
    Die Höhe der Entlastung im Dezember orientiert sich an dem im Monat September 2022 prognostizierten Jahresverbrauch. Sie ist somit unabhängig vom tatsächlichen Gegenwartsverbrauch im Dezember. Wer Energie spart, spart Geld und trägt dazu bei, Preisdruck am Gas- und Wärmemarkt zu verringern sowie die Wahrscheinlichkeit einer Gasmangellage zu reduzieren.

     

     

  • Ich bin Mieterin / Mieter. Wie profitiere ich von den Entlastungen?

    Wie bei den Gaskunden ist auch für Wärmekunden vorgesehen, dass Vermieterinnen und Vermieter die Entlastungen im Rahmen der nächsten Heizkostenrechnung an Ihre Mieterinnen und Mieter weitergeben.

    Sofern Sie Ihre Heizkostenabrechnung direkt über die Stadtwerke Kiel erhalten, werden Sie von uns die einmlage Entlastung für den Dezember als Gutschrift in Höhe von 120 Prozent der im September geleisteten Abschlagszahlung erhalten. Sollte ein gültiges SEPA-Lastschriftmandat oder eine gültige IBAN vorliegen, überweisen wir den entsprechenden Betrag direkt auf das hinterlegte Girokonto. Andernfalls wird die Gutschrift mit der nächsten Jahresabrechnung verrechnet. Folglich gilt: Wenn eine finanzielle Entlastung sofort wirksam werden soll, benötigen wir eine gültige Bankverbindung von Ihnen.

     

 

 

Sonderveröffentlichung

ENERGIESPAREN EXTRA

Mit unserer Sonderveröffentlichung ENERGIESPAREN EXTRA möchten wir Ihnen Informationen und Details zur aktuellen Lage, zu den Bestimmungen und Regelungen mitteilen. Wir geben Ihnen einen Einblick in unsere Arbeit und zeigen, wie die Menschen in der Region mit dieser Zeit der Krise umgehen und was sie und natürlich auch uns bewegt.

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Energiesparen

  • Aus welchem Grund ist Energiesparen weiterhin so wichtig?

    Einerseits sind wir bundesweit auf eine Einsparung von ca. 20 % angewiesen, um bei einem normalen Winter die Versorgungssicherheit trotz ausgefallener Gasmengen aus Russland gewährleisten zu können.Andererseits sind Gas, Wärme und Strom trotz der Maßnahmen wie der temporären Mehrwertsteuersenkung und den Preisbremsen zur Zeit teurer, als dies in der Vergangenheit der Fall war. Deshalb senkt jede eingesparte Kilowattstunde nicht nur den bundesweiten Energiebedarf, sondern schont auch den eigenen Geldbeutel.

  • Wissen Sie, wie viel Gas Sie bereits eingespart haben?

    Über den Gaseinspar-Check haben Sie ab sofort die Möglichkeit, regelmäßig zu überprüfen, ob Ihre persönlichen Energiesparmaßnahmen bereits Erfolge zeigen. Über die Eingabe des Zählerstandes wird zum aktuellen Stichtag Ihr Verbrauch mit dem Vorjahreszeitraum verglichen. In die Berechnung fließen auch die Temperatur- und Witterungsbedingungen aus dem Vorjahr und dem aktuellen Verbrauchszeitraum ein. Die eingegebenen Zählerstände werden auf Wunsch gespeichert und auf Ihrer nächsten Jahresabrechnung ausgewiesen.

     

  • Warum sollte ich in der Gaskrise auch Wärme, Warmwasser und Strom sparen?

    Der Energieträger Erdgas ist eng verwoben mit den weiteren Sparten Strom, Wärme und Wasser. Denn auch Strom wird unter Einsatz von Erdgas produziert, genau wie Fern- und Nahwärme. Und Wasser wird wiederum durch den Einsatz von Gas, Fernwärme oder Strom erwärmt. Auch wenn es wünschenswert ist, sind wir noch weit davon entfernt, ausreichend Energie aus regenerativen Quellen wie Sonne oder Wasserkraft gewinnen zu können.

Energie sparen. Jetzt.

In der aktuellen Situation kommt es auch weiterhin darauf an, Energie einzusparen, um Kosten zu senken und zugleich unsere Energieversorgung über den Winter zu sichern. Finden Sie wertvolle Tipps und viele weitere Informationen auf unserer Aktionsseite.

Merle

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