Steuern und Abgaben in 2022

Diese Steuern und Abgaben zahlen Sie mit Ihrer Stromrechnung

Insgesamt acht Steuern und Abgaben sind heute in Ihrer privaten Stromrechnung enthalten. Diese Posten führen wir als Ihr Energieversorger an den Fiskus ab. Hier erläutern wir Ihnen die Abgaben im Einzelnen.

 

  • Der große Posten: EEG-Umlage

    Auf Ihren Strompreis wirkt sich vor allem die Umlage aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz aus. Die EEG-Umlage umfasst einen Großteil aller Vergütungen für eingespeisten Ökostrom innerhalb eines Jahres, abzüglich der Einnahmen aus dem Verkauf des Ökostroms. Für das Jahr 2022 geht die Bundesnetzagentur davon aus, dass Förderkosten in Höhe von 20,1 Mrd. Euro durch die EEG-Umlage und den Bundeszuschuss gedeckt werden müssen.

    Im Vergleich zum Vorjahr 2021 sinkt die EEG-Umlage für das Jahr 2022 um fast 43 Prozent von 6,500 ct/kWh auf 3,723 ct/kWh. Der starke Rückgang der EEG-Umlage geht hauptsächlich auf die deutlich gestiegenen Börsenstrompreise zurück, so die Bundesnetzagentur. Die hierdurch steigenden Vermarktungserlöse für den Erneuerbaren Strom reduzierten den Förderbedarf erheblich. Wie im Vorjahr wird die Umlage zusätzlich durch einen so genannten Bundeszuschuss gesenkt. Dieser Zuschuss deckt sich aus Einnahmen aus der CO2-Bepreisung.

     

  • Umlage nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz

    Mit Kraft-Wärme-Kopplung ist die parallele Erzeugung von Strom und Wärme in einem Heizkraftwerk gemeint. Da die gemeinsame Strom- und Wärmeerzeugung in Kraft-Wärme-Anlagen besonders energieeffizient und somit umweltschonend ist, fördert der Staat den Betrieb entsprechender Anlagen.

  • Umlage nach §19 Stromnetzentgeltverordnung

    Mit dieser Umlage werden Befreiungen oder Reduzierungen der Netzentgelte gegenfinanziert, die bestimmten stromintensiven Unternehmen zugutekommen. Sie ist seit 2012 Bestandteil Ihrer Stromrechnung.

  • Offshore-Netzumlage

    Als »Offshore-Haftungsumlage« finanziert dieser Posten seit 2013 Entschädigungszahlungen in dem Fall, dass zugesagte Netzanbindungen von Offshore-Windparks nicht wie geplant fertig gestellt werden können und Übertragungsnetzbetreiber regresspflichtig werden. Damit sichert die Umlage Investitionen in Hochseewindparks finanziell ab. Seit 2019 werden über diese Umlage auch die Netzanbindungskosten für Offshore-Anlagen an die Endverbraucher weitergereicht. Gleichzeitig wurde sie in »Offshore-Netzumlage« umbenannt.

  • Umlage für abschaltbare Lasten

    Die AbLaV-Umlage, auch »Abschaltumlage« genannt, trat 2014 zum ersten Mal in Kraft. Mit ihr werden Prämien oder Entschädigungen an Großabnehmer refinanziert, die zur Vermeidung eines »Blackouts« ihren Stromverbrauch an Großabnahmestellen herunterfahren oder abschalten.

  • Konzessionsabgabe

    Das ist eine Abgabe an die Stadt Kiel und umliegende Gemeinden, für den Bau und Betrieb von Versorgungsleitungen auf und in öffentlichem Grund.

  • Stromsteuer

    Auch »Öko-Steuer« genannt. Mit ihr wird seit 1999 der Verbrauch von elektrischer Energie besteuert. Ziel dieser Steuer ist es, den Energieverbrauch in Deutschland durch höhere Kosten zu senken. Gleichzeitig soll sie Beschäftigungskosten verringern, also nichtselbständige Arbeit steuerlich entlasten. Die Kieler Durchschnittsfamilie zahlt jährlich rund 65 Euro Stromsteuer.

  • Umsatzsteuer

    Fällt für Privatkunden in vollem Umfang, also zu 19 Prozent, auf den kompletten Verbrauchspreis an, auch für die oben genannten Steuern und Abgaben.

Infoportal der deutschen Übertragungsnetzbetreiber

Detaillierte Hinweise, wie die Berechnung der unterschiedlichen Steuern und Abgaben erfolgt, entnehmen Sie bitte hier.

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