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Förderungen für eine energieeffizientere Immobilie

Förderungen nutzen ­– Kosten sparen

Sie möchten Ihre Immobilie modernisieren oder planen einen nachhaltigen Neubau? Dann erfahren Sie hier, mit welchen aktuell verfügbaren Fördermitteln Sie Ihre Kosten klein halten können. Besuchen Sie hier unsere Fördermittel-Datenbank. Oder nutzen Sie den Fördermittelservice unseres Partners febis - inklusive garantierter Auszahlung der ermittelten Zuschüsse.

Aktuelle Förderungen durch den Bund

Seit dem 28. Juli 2022 gelten umfangreiche Änderungen an der „Bundesförderung Energieeffiziente Gebäude (BEG)“. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat die wichtigsten Änderungen auf einen Blick zusammengefasst.

Kurz vor Beschluss ist auch die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), auch Heizungsgesetz genannt. Es beinhaltet eine Grundförderung von 30 % der Kosten für alle, die ab 2024 eine klimafreundliche Heizung einbauen. Weitere 20 % erhält, wer eine alte, fossile Heizung bis Ende 2028 ausgetauscht hat (Geschwindigkeitsbonus). Für Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen von unter 40.000 €/a kommt noch ein Zusatzbonus von 30 % hinzu. Alle Neuerungen erfahren Sie hier.

Fördermittelservice für Ihre Heizungssanierung

Der Fördermittelservice unseres Partners febis ist ein exklusives Angebot für Kunden der Stadtwerke Kiel. Damit schöpfen Sie Ihre Förderoptionen für Ihr Vorhaben in vollem Umfang aus.

Unser Angebot im Einzelnen:

  • Komplette Förderabwicklung einer Einzelmaßnahme im Bundesförderprogramm für effiziente Gebäude
  • Prüfung der Fördervoraussetzungen anhand der eingereichten Unterlagen
  • Antragsstellung im BEG-Förderprogramm per Vollmacht
  • Erstellung des erforderlichen BEG-Nachweises zur Mittelverwendung für die Auszahlung
  • Neu: Nach Prüfung und Beantragung der Fördermittel garantiert febis die Auszahlung des ermittelten Zuschusses

Preis: 289,– Euro inkl. MwSt.2

 

So einfach geht's

  • Angebot zur Heizungsmodernisierung vom Fachhandwerker erstellen lassen
  • Download Checkliste Fördermittelservice:
    Fördermittelbeantragung für Wohngebäude
    Fördermittelbeantragung für Nicht-Wohngebäude
  • Checkliste ausfüllen und zusammen mit dem Angebot zur Prüfung beim Fördermittelservice (Kontaktdaten siehe Checkliste) einreichen
  • Prüfung Ihrer Unterlagen und Vorbereitung der Förderanträge bis zur Unterschriftsreife innerhalb weniger Werktage
  • Umsetzung der energiesparenden Maßnahmen nach Freigabe
  • Schlussrechnung und Formular des hydraulischen Abgleichs beim Fördermittelservice einreichen
  • Nach abschließender Prüfung erhalten Sie die notwendigen Nachweise für Ihre Förderung

Bitte beachten: Die Beantragung der Fördermittel muss vor Maßnahmenbeginn erfolgen.

1 Berechnung auf Grundlage des Förderreports KfW Bankengruppe, Stichtag 21.12.2017
2 Der Preis ist gültig bei Einsenden einer vollständigen Checkliste inkl. Fachhandwerkerangebot. Sobald eine Datenkomplettierung erforderlich ist, wird der Mehraufwand mit bis zu 49,– Euro (brutto) in Rechnung gestellt.

 

Sie wünschen weitere Informationen?

Sie haben weitere Fragen zur Fördermittel-Auskunft oder zum Fördermittelservice? Dann rufen Sie uns an.
Wir beraten Sie gerne montags bis freitags von 9 Uhr bis 17 Uhr.

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