14. Oktober 2022

Stadtwerke Kiel geben Entlastungen rückwirkend zum 1. Oktober weiter

Die geplante Gasbeschaffungsumlage entfällt und der Mehrwertsteuersatz für Erdgas- und Fernwärmelieferungen wird auf sieben Prozent reduziert: Die Stadtwerke Kiel setzen die kürzlich beschlossenen Maßnahmen rückwirkend ab 1. Oktober 2022 um und entlasten so ihre Kundinnen und Kunden.

Ende September 2022 hatte die Bundesregierung ihre Entscheidung für eine Weitergabe der Mehrkosten für die Ersatzbeschaffung von Gas in Form einer Umlage in Höhe von 2,419 Cent pro Kilowattstunde (netto) zurückgenommen und die entsprechende Verordnung nach § 26 EnSiG rückwirkend aufgehoben. Die Ersatzbeschaffungskosten sollen stattdessen direkt vom Staat getragen und aus dem Wirtschafts- und Stabilisierungsfonds finanziert werden, den die Bundesregierung mit zusätzlichen 200 Milliarden Euro ausgestattet hat.

Darüber hinaus hat der Bundestag beschlossen, den Mehrwertsteuersatz für Gas- und Wärmelieferungen per 1. Oktober 2022 und bis 31. März 2024 befristet von 19 auf sieben Prozent zu reduzieren. Das Gesetz tritt in Kraft, wenn es im Bundesgesetzblatt bekanntgemacht wird. Dies wird in den nächsten Tagen erwartet.

Über die Auswirkungen der am 10. Oktober 2022 vorgestellten Vorschläge der Expertenkommission zum Gas- und Wärmepreisdeckel auf seine Kundinnen und Kunden informiert das Energieunternehmen, sobald hier verbindliche Beschlüsse des Gesetzgebers vorliegen.

 

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