Compliance
Compliance richtet sich auf die Einhaltung der gesetzlichen und rechtlichen Bestimmungen, insbesondere solcher, deren Verletzung
- eine Straftat nach dem Strafgesetzbuch oder anderen gesetzlichen Bestimmungen darstellt und/oder
- mit dem Risiko eines hohen materiellen Schadens und/oder eines erheblichen immateriellen Schadens (etwa Reputation, Image, Unternehmenskultur) verbunden ist.
Sie dient der Absicherung der gesetzlichen bzw. rechtlichen Konformität von Geschäftsprozessen innerhalb eines Unternehmens bzw. Konzerns und hat damit letztlich zum Ziel, Schaden vom Unternehmen, seinen Mitarbeitern und Dritten abzuwenden.
Die strikte Befolgung von Recht und Gesetz ist unverzichtbarer Bestandteil unserer Unternehmenskultur. Wir stehen für Transparenz und Offenheit.
Wir sind von der Integrität und der Gewissenhaftigkeit unserer Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen überzeugt.
Integrität, Aufrichtigkeit, Gesetzestreue und Respekt gegenüber unseren Mitmenschen und der Umwelt bilden die Grundlage unseres unternehmerischen Handelns. Dabei unterliegen wir Gesetzen, Verordnungen und vergleichbaren Vorschriften. Zusammen mit unseren unternehmensinternen Richtlinien und unserer Unternehmensstrategie bilden sie den Handlungsrahmen, in dem wir uns bewegen. Dabei legen wir bei unseren Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen und Geschäftspartnern großen Wert auf ein rechtlich und ethisch einwandfreies Verhalten und Handeln.
Aus diesem Grund haben wir eine klare Compliance-Richtlinie in einem detaillierten Handbuch zur Compliance niedergelegt. Dieses Handbuch ist für die alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen verbindlich und steht jederzeit für alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in unserem Intranet zur Verfügung.
Die Stadtwerke Kiel AG, SWKiel Netz GmbH sowie die SWKiel Speicher GmbH (kurz: SWK) treten jeder Form von Korruption, Betrug sowie allen sonstigen Erscheinungsformen der Wirtschaftskriminalität entschieden entgegen.
Daher gelten für unsere Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen u.a. folgende verbindlichen Regelungen:
1. Die Annahme oder Gewährung von Geldgeschenken ist ausnahmslos unzulässig.
2. Unsere Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sind grundsätzlich gehalten, keine Sachgeschenke anzunehmen.
Die Annahme von Sachgeschenken durch Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen bedarf der vorherigen Zustimmung durch den Compliance-Beauftragten.
Meldung von Rechtsverstößen:
Die Möglichkeit, Rechtsverstöße über eine externen Whistleblowerhotline oder auch direkt an unseren Compliance-Beauftragten zu melden, ist ein wichtiger Bestandteil des Compliance Management Systems, mit dem SWK Rechts- und Regelverstöße vermeiden, identifizieren und sanktionieren will.
Sie können sich daher vertrauensvoll an uns wenden, wenn Ihnen Informationen über Rechtsverstöße z.B. der folgenden Art vorliegen:
- Korruption
- Diebstahl
- Betrug
- Insiderhandel
- Geldwäsche
- Verstöße gegen den Umweltschutz
- Oder andere schwerwiegende Rechtsverstöße
Bitte nutzen Sie die folgenden Kommunikationskanäle, wenn Sie glauben, dass SWK-Mitarbeiter oder Mitarbeiterinnen gegen geltendes Recht verstoßen haben. Ihre Meldung wird bezüglich Ihrer Identität vertraulich behandelt.
Whistleblowerhotline:
Tel.: 069 - 770 1960 80
E-Mail: kruse@feigen-graf.de
Compliance-Beauftragter SWK:
Tel: 0431 – 594 2860
E-Mail: compliance@stadtwerke-kiel.de
Per Post (ggf. mit dem Zusatz “vertraulich”):
– Compliance –
Uhlenkrog 32
24113 Kiel
Was geschieht mit Ihren Informationen?
Meldung an Compliance-Beauftragten:
Der Compliance-Beauftragte der SWK nimmt alle bei ihm eingehenden Hinweise ernst und prüft sie genau. Wir garantieren Ihnen eine vertrauliche Bearbeitung im gesetzlich zulässigen Rahmen. Sie erleichtern unsere Arbeit erheblich, wenn Sie uns freiwillig Ihre Kontaktdaten (Telefon- oder Handy-Nummer / E-Mail-Adresse) übermitteln, damit wir Sie bei Rückfragen erreichen können. Bitte unterstützen Sie uns dabei, die Werte der SWK zu wahren.
Meldung an die Whistleblowerhotline:
Rechtsanwalt Herr Dr. Kruse von der Anwaltssozietät Rechtsanwälte Feigen und Graf ist Ansprechpartner für interne und externe Hinweisgeber, die auf vertraulichem Weg Hinweise auf Korruption, wirtschaftskriminelle Handlungen, Geheimnisverrat, Verletzung des Datenschutzrechts, Geldwäsche, Verstöße gegen den Umweltschutz oder auf andere schwerwiegende Rechtsverletzungen geben können.
Der Aufgabenkreis des Rechtsanwalts Herr Dr. Kruse ist beschränkt auf die Entgegennahme von Hinweisen auf Straftaten, Ordnungswidrigkeiten und sonstige Rechts- oder Regelverletzungen von erheblichem Gewicht. Er ist keine allgemeine Beschwerdestelle für Kunden oder Zulieferer.
Rechtsanwalt Herr Dr. Kruse und alle Mitarbeiter der Anwaltssozietät Rechtsanwälte Feigen und Graf unterliegen der anwaltlichen Schweigepflicht. Herr Dr. Kruse gibt Informationen, die er von einem Hinweisgeber erhalten hat, an den für Compliance zuständigen Ansprechpartner der SWK weiter, sofern der Hinweisgeber einer Weitergabe nicht widerspricht.
Hinweisgeber und Mitarbeiter, die sich mit Fragen an den Vertrauensanwalt wenden, können selbst entscheiden ob sie im Falle einer Weitergabe anonym bleiben möchten.
Einzelheiten:
Für Personen, die mit Rechtsanwalt Herrn Dr. Kruse Kontakt aufnehmen möchten, ist eine gesonderte Telefonnummer geschaltet. Außerhalb der Geschäftszeiten des Anwaltsbüros wird ein Anrufbeantworter Nachrichten aufnehmen. Rechtsanwalt Dr. Kruse wird sich dann unverzüglich melden.
In der Regel wird am Anfang eine fernmündliche Kontaktaufnahme durch einen Hinweisgeber stehen (oder eine Kontaktaufnahme per E-Mail). Schon hier kann eine erste Klärung der möglichen Bedeutung eines Hinweises erfolgen.
Der telefonischen Kontaktaufnahme wird sich in geeigneten Fällen ein persönliches Gespräch des Hinweisgebers mit dem Rechtsanwalt anschließen. Herr Dr. Kruse wird die Informationen an das Unternehmen weitergeben, es sei denn der Hinweisgeber widerspricht einer Weitergabe ausdrücklich. Wenn ein Hinweisgeber anonym bleiben möchte, wird sein Name bei der Weitergabe nicht genannt.

Zur Person von Herrn Dr. Kruse: Herr Rechtsanwalt Dr. Kruse ist Ansprechpartner für Unternehmen bei der Einrichtung von Compliance-Systemen. Dies betrifft u. a. auch Whistleblower-Hotlines sowie Compliance-Schulungen.