Strom Fix mit langwirkender Preisgarantie
Vermehrt wirken sich Krisen und Konflikte negativ auf den Energiemarkt aus: Schwankende Preise erschweren eine verlässliche Planung. Mit unserem Tarif Strom Fix verschaffen Sie sich mehr Sicherheit: Sie erhalten eine Preisgarantie für Strom, die Ihnen bis Ende 2027 verlässliche Konditionen bietet. So behalten Sie Ihre Ausgaben zuverlässig im Blick und sind vor unerwarteten Preissprüngen geschützt.
Unsere Preisgarantie für Strom Fix deckelt für Sie gezielt die Kosten für Energiebeschaffung und Vertrieb. Auch wenn Preisbestandteile wie Steuern, Umlagen oder Netzentgelte von ihr ausgenommen bleiben, sind garantierte Beschaffungskosten der Schlüssel zu hoher Preisstabilität.
Mit Garantie mehr Sicherheit: Strom Fix
Mit Strom Fix wählen Sie einen Tarif mit Preisgarantie bis zum 31.12.2027 über eine Vertragslaufzeit von 24 Monaten.* Bis dahin gilt: Auch wenn der Markt schwankt, bleibt Ihr Tarif konstant. Strom Fix verschafft Ihnen eine verlässliche Grundlage für Ihre Kostenplanung – Sie wissen jederzeit, womit Sie rechnen können.
* Kommt es zum 01.01.2028 zu einer Preisanpassung, steht Ihnen vertraglich ein Sonderkündigungsrecht zu.
Strom mit Preisgarantie: So bleiben Ihre Kosten fix
Stromtarife orientieren sich generell an den Preisentwicklungen am Energiemarkt und werden insbesondere bei starken Schwankungen auch kurzfristig angepasst. Für Strom Fix gilt das nicht. Strom Fix bietet Ihnen eine (eingeschränkte) Preisgarantie bis 31.12.2027. Damit deckeln Sie die variabelsten Preisbestandteile Ihrer Stromrechnung: die Beschaffungs- und Vertriebskosten. So bleibt Ihr Strompreis weitgehend konstant, selbst wenn die Preise am Markt steigen. Die Höhe der staatlichen Steuern, Abgaben und Umlagen sowie die regulierten Netzentgelte sind von der Garantie ausgenommen.

Preisgarantien im Überblick
Drei Stufen der Absicherung
In der Regel bieten Preisgarantien bei Stromtarifen eine Sicherheit für 12 bis 24 Monate, unterscheiden sich jedoch im Umfang. Die volle Preisgarantie ist das „Rundum-sorglos-Paket“, bei dem der Bruttopreis typischerweise komplett stabil bleibt – inklusive aller Steuern, Umlagen und Netzentgelte.
Verbreiteter ist die eingeschränkte Preisgarantie: Hier werden die Kosten für Beschaffung und Vertrieb fixiert, also der Teil, der maßgeblich Ihren Arbeitspreis pro Kilowattstunde bestimmt und den der Stromanbieter selbst beeinflussen kann. Lediglich staatliche Abgaben und Netzentgelte sind von ihr ausgenommen.
Die Basisvariante ist die Energiepreisgarantie, die normalerweise ausschließlich den reinen Energieanteil einfriert. Bitte beachten Sie: Während der Laufzeit schützt die Preisgarantie vor Erhöhungen, gleichzeitig profitieren Sie beim garantierten Preisbestandteil nicht von sinkenden Marktpreisen.
Preisgarantie und langfristige Beschaffung:
Unsere Gesamtstrategie gegen Preisschwankungen
Um Ihnen verlässliche und langfristig faire Strompreise anbieten zu können, setzen wir bei Strom Fix auf die eingeschränkte Preisgarantie. Doch auch unsere praxiserprobte strategische Beschaffung von Strom trägt zu einer hohen Preisstabilität bei. Erfahren Sie, an welchen Stellschrauben wir für einen anhaltend günstigen Strompreis drehen.

Stabile Strompreise durch strategische Beschaffung
Die Grundlage unserer Preisgarantie ist die vorausschauende und strukturierte Energiebeschaffung. Statt kurzfristig auf Marktschwankungen zu reagieren, sichern wir Energiemengen frühzeitig und in mehreren Etappen ab. Dadurch glätten wir Preisspitzen und verteilen Risiken auf mehrere Säulen. So entsteht ein kalkulierbarer Preis, der Ihnen die Sicherheit gibt, mit der Sie fest planen können.

Verlässliche Stromkosten über 24 Monate
Unsere Preisgarantie bietet Ihnen eine stabile Grundlagen für Ihre Energieausgaben. Durch die Kombination aus vorausschauendem Einkauf und langfristiger Mengenabsicherung puffern wir Marktbewegungen ab. So können wir Ihnen über 24 Monate einen verlässlichen Strompreis anbieten.
Fazit: So profitieren Sie von festen Strompreisen mit Strom Fix
Mit unserer Preisgarantie schützen Sie sich vor den Auswirkungen volatiler Energiepreise. Der Tarif Strom Fix sichert Ihnen eine Preisgarantie bis 31.12.2027 zu. Alle von uns steuerbaren Preisbestandteile bleiben über die gesamte Laufzeit fest, während staatliche Abgaben und Netzentgelte transparent weitergegeben werden und sich sowohl nach oben als auch nach unten entwickeln können.
Die Grundlage dafür bildet unsere strategische Beschaffung, mit der wir Preisschwankungen gezielt ausgleichen. Für Sie bedeutet das: maximale Planungssicherheit und volle Kontrolle über Ihre Energiekosten – heute und in Zukunft.
Häufig gestellte Fragen rund um das Thema Preisgarantie
Der Unterschied liegt im Umfang der abgesicherten Preisbestandteile:
- Volle Preisgarantie: Der gesamte Bruttopreis ist fixiert.
- Eingeschränkte Preisgarantie: Der Anbieter sichert nur die Kosten für Beschaffung und Vertrieb ab. Staatliche Kosten und Netzentgelte bleiben variabel.
- Energiepreisgarantie: Nur der reine Energie-Einkaufspreis ist geschützt; auch die Vertriebskosten können sich ändern.
Welche Preisgarantie in Ihrem Stromvertrag gilt, richtet sich nach den vereinbarten Konditionen.
Bei einer eingeschränkten Preisgarantie kann es nur dann zu einer Preisänderung kommen, wenn staatliche Abgaben, Steuern oder Netzentgelte angepasst werden. Der vertraglich abgesicherte Anteil bleibt dabei unverändert, nicht von der Garantie erfasste Bestandteile können sich jedoch weiterhin verändern.
Bei unserem Tarif Strom Fix genießen Sie Preisstabilität bis zum 31.12.2027. Während dieser Laufzeit ist der von der Preisgarantie erfasste Preisbestandteil gegen Preissprünge am Energiemarkt abgesichert. Bei einer Preisänderung nach Ablauf der Preisgarantie haben Verbraucherinnen und Verbraucher in der Regel ein Sonderkündigungsrecht.
Sofern eine Preisänderung erfolgt, teilen wir Ihnen diese transparent mit. Spätestens einen Monat bevor die Preisänderung wirksam wird informieren wir Sie über die neuen Konditionen. Verbraucherinnen und Verbraucher haben bei Preisänderungen in der Regel ein Sonderkündigungsrecht. Kein Sonderkündigungsrecht besteht ausnahmsweise dann, wenn die Preisänderung ausschließlich auf staatlich veranlassten Kosten beruht und hierfür eine entsprechende Preisanpassungsklausel im Vertrag vereinbart wurde.

