Grund- und Ersatzversorgung Erdgas
Als kundenstärkster Strom- und Erdgaslieferant der schleswig-holsteinischen Landeshauptstadt sorgen die Stadtwerke Kiel für die Grund- und Ersatzversorgung aller hiesigen Haushalte. Das bedeutet: Wir springen bei Bedarf für andere Energieversorger ein, die ihre Kunden nicht länger mit Energie beliefern können.
Grundversorger per Gesetz
Aus dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) ergibt sich die strikte Trennung von Stromnetzbetrieb und Stromvermarktung. Es besteht zum einen eine (bedingte) Anschlusspflicht des Netzbetreibers und zum anderen eine Versorgungspflicht eines von der Bundesnetzagentur für ein Verteilnetzgebiet bestimmten Grundversorgers (§ 36 Abs. 1 EnWG). Die Einzelheiten hierzu regeln die Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV) und die Ergänzenden Bedingungen inkl. Preisblatt der Stadtwerke Kiel AG.
Anspruch auf Grundversorgung nach EnWG haben u. a. Letztverbraucher, deren jährlicher Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke 10.000 Kilowattstunden nicht übersteigt.
Ersatzversorgung
Gemäß § 38 EnWG übernehmen die Stadtwerke Kiel die so genannte Ersatzversorgung, wenn:
- vom Anschlussnutzer Gas bezogen wird, ohne dass dieser Bezug einem bestimmten Gasliefervertrag zugeordnet werden kann, oder
- der eigentliche Gaslieferant des Anschlussnutzers keine Energie entsprechend seiner vertraglichen Pflichten ins Netz einspeist (z.B. in Folge einer Insolvenz).
Als Grundversorger im Netzgebiet der SWKiel Netz GmbH beliefern wir zusätzlich Letztverbraucher mit registrierender Leistungsmessung im Rahmen der sogenannten Ersatzbelieferung nach Eintreten einer der o. g. Bedingungen. Die Preise und Bedingungen der Ersatzversorgung und Ersatzbelieferung von Letztverbrauchern mit registrierender Leistungsmessung entnehmen Sie bitte den folgenden Tabellen.
Preise für die Grund- und Ersatzversorgung mit Gas |
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Grundversorgung Gas Haushaltskunden |
Ersatzversorgung Gas Haushaltskunden Preiszusammensetzung Ersatzversorgung Gas Preisstand: 1. Juli 2024 Archiv: Preiszusammensetzung Ersatzversorgung Gas (Stand 01.04.2024) |
Ersatzversorgung von Letztverbrauchern mit registrierender Leistungsmessung (RLM) Preizusammensetzung Ersatzversorgung RLM Preisstand: 1. November 2024 |
Informationen zu den Tarifen
Der Kunde bleibt im Anschluss an eine Ersatzversorgung frei in der Wahl seines Anbieters und Tarifs. Über die Grundversorgung hinaus bieten wir Ihnen gerne unsere weiteren Erdgasprodukte an.
Hinweis
Die Stadtwerke Kiel AG bietet die Versorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz auf der Grundlage der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz Gasgrundversorgungsverordnung – GasGVV einschließlich der dazu veröffentlichten Ergänzenden Bestimmungen der Stadtwerke Kiel AG in der jeweils gültigen Fassung zu den nachstehenden Bestimmungen an. Die Allgemeinen Preise der Grundversorgung entsprechen den Allgemeinen Tarifen für die Versorgung mit Gas (Kieler Gastarife) der Stadtwerke Kiel AG. Die Allgemeinen Preise für die Versorgung mit Gas gelten bis auf weiteres auch für die Ersatzversorgung. Für Tarifkundenverträge, die bis einschließlich dem 12.07.2005 abgeschlossen worden sind, gilt bis auf weiteres die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Gasversorgung von Tarifkunden (AVBGasV).