Steuern, Abgaben und Umlagen
Insgesamt acht Steuern, Abgaben und Umlagen sind heute in Ihrer privaten Energierechnung enthalten. Diese Posten führen wir als Ihr Energieversorger an den Fiskus ab. Hier erläutern wir Ihnen die Abgaben im Einzelnen.
Mit Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) ist die parallele Erzeugung von Strom und Wärme in einem Heizkraftwerk gemeint. Da die gemeinsame Strom- und Wärmeerzeugung in Kraft-Wärme-Anlagen besonders energieeffizient und somit umweltschonend ist, fördert der Staat den Betrieb entsprechender Anlagen. Ab 1. Januar 2026 wird die KWK-Umlage von 0,277 ct/kWh auf 0,446 ct/kWh angehoben.
Mit dieser Umlage für „Sonderkunden“ werden verminderte Netzentgelte gegenfinanziert, die Unternehmen mit hohem Energieverbrauch eingeräumt werden. Seit 2025 werden über diesen Aufschlag zusätzlich Verteilnetzbetreiber entlastet, die durch die Integration von Erneuerbaren Energien-Anlagen finanziell besonders hoch belastet wurden.
Für das Jahr 2026 bleibt der Aufschlag für besondere Netznutzung nahezu konstant und steigt nur leicht von 1,558 Cent/kWh im Jahr 2025 auf 1,559 Cent kWh im Jahr 2026.
Als »Offshore-Haftungsumlage« finanziert dieser Posten seit 2013 Entschädigungszahlungen in dem Fall, dass zugesagte Netzanbindungen von Offshore-Windparks nicht wie geplant fertig gestellt werden können und Übertragungsnetzbetreiber regresspflichtig werden. Damit sichert die Umlage Investitionen in Hochseewindparks finanziell ab. Seit 2019 werden über diese Umlage auch die Netzanbindungskosten für Offshore-Anlagen an die Endverbraucher weitergereicht. Gleichzeitig wurde sie in »Offshore-Netzumlage« umbenannt. Die Umlage wird für 2026 von 0,816 ct/kWh auf 0,941 ct/kWh erhöht.
Das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) ist Grundlage für den nationalen CO2-Emissionszertifikatehandel. Es regelt die Bepreisung der CO2-Emissionen fossiler Brennstoffe (Kohle, Erdöl und Erdgas), soweit sie nicht bereits vom europäischen Emissionshandel erfasst sind. Lieferanten müssen ab 2021 pro in Verkehr gebrachte Einheit Brennstoff CO2-Zertifikate erwerben. Für die Bundesregierung ist die CO2-Bepreisung das zentrale Instrument zur Erreichung der nationalen Klimaziele für 2030. Ziel ist es, finanzielle Anreize zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen zu setzen.
Was ist neu in 2026?
Bisher galt für den CO₂-Preis im nationalen Emissionshandel ein Festpreis. Ab 2026 endet die sogenannte Einführungsphase und die Preisfindung geht in eine Auktionsphase mit gesetzlich festgelegtem Preiskorridor über. Hier bildet sich der Preis über Angebot und Nachfrage in einer Versteigerung.
Für das Jahr 2026 gilt ein gesetzlicher Preiskorridor von 55 bis 65 €/t CO₂ für eine begrenzte Menge an Zertifikaten. Reicht die jährliche Versteigerungsmenge in diesem Preiskorridor nicht aus, können weitere Zertifikate aus Überschussmengen zum Festpreis von 68 €/t CO₂ oder Nachkaufmengen zum Festpreis von 70 €/t CO₂ gekauft werden.
Infoportal der deutschen Übertragungsnetzbetreiber
Detaillierte Hinweise, wie die Berechnung der unterschiedlichen Steuern und Abgaben erfolgt, entnehmen Sie bitte hier.


