Teilnahmebedingungen
Meisterlich-Gewinnspiel: Segeltörn für 10 Personen gewinnen
Veranstalter des Gewinnspieles ist die Stadtwerke Kiel AG
Sämtliche Fragen, Kommentare oder Beschwerden zu den Gewinnspielen sind an die Stadtwerke Kiel AG zu richten (presse@stadtwerke-kiel.de).
Ablauf des Gewinnspiels
Start für das Gewinnspiel ist der 17.01.2022. Beide Gewinnspiele enden am 15.03.2022. Innerhalb dieses Zeitraums erhalten Teilnehmerinnen und Teilnehmer die Möglichkeit, am Gewinnspiel teilzunehmen, wenn sie die auf der Internetseite www.stadtwerke-kiel.de/meisterlich gestellten Frage richtig beantworten.
Die Auslosung erfolgt am Mittwoch, den 16.03.2022.
Eine Teilnahme an den Gewinnspielen ist ausschließlich zu den hier aufgeführten Teilnahmebedingungen möglich. Mit der Teilnahme an den Gewinnspielen erkennt der Teilnehmer diese Teilnahmebedingungen ausdrücklich an.
Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die bei der Teilnahme mindestens 18 Jahre alt sind. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Mitarbeiter der Stadtwerke Kiel AG.
Teilnahme an der Verlosung
An der Verlosung nimmt teil, wer in der Zeit vom 17.01.2022 bis 15.03.2022 die Gewinnspielfrage richtig beantwortet und per Online-Formular an die Stadtwerke Kiel sendet. Die Antworten müssen innerhalb des vorgenannten Zeitraums bei der Stadtwerke Kiel AG eingehen. Nach Ablauf der Teilnahmefrist eingegangene Antworten werden bei der Verlosung nicht berücksichtigt.
Jeder Teilnehmer kann nur einmal an der Verlosung teilnehmen.
Die Gewinne werden unter allen zur Teilnahme berechtigten Teilnehmern verlost.
Die Teilnahme ist kostenlos und nicht vom Erwerb einer Ware oder Inanspruchnahme einer Dienstleistung der Stadtwerke Kiel AG abhängig. Der Erwerb einer Ware oder die Inanspruchnahme einer Dienstleistung erhöhen die Gewinnchancen nicht.
Gewinn, Benachrichtigung und Übermittlung des Gewinns
Folgende Preise werden verlost:
- 1. Preis: Ein After-Work-Segeltörn für Dich und 9 Freunde im Camp 24/7
- 2. Preis: 2 Karten für die EcoKartbahn Kiel
- 3. Preis: Exklusive Besichtigung des Küstenkraftwerks für 10 Personen
- 4. bis 7. Preis: Jeweils ein nachhaltig produziertes Stadtwerke-Beanie
Die Teilnehmer übermitteln mit den Antworten ihren Namen und ihre E-Mailadresse an die Stadtwerke Kiel AG. Diese Angaben werden nur zum Zweck der Gewinnübermittlung verwendet. Nähere Informationen zum Datenschutz finden Sie hier. Die Gewinner werden zeitnah per E-Mail benachrichtigt. Der Gewinn wird dem jeweiligen Gewinner auf Kosten der Stadtwerke Kiel AG auf dem Postweg zugestellt. Ein Umtausch oder eine Barauszahlung des Gewinns ist nicht möglich.
Mit der Inanspruchnahme des Gewinns verbundene Zusatzkosten sind vom Gewinner zu tragen. Für eine etwaige Versteuerung des Gewinns ist der Gewinner selbst verantwortlich.
Datenschutz
Zur Bearbeitung des Gewinnspiels erheben wir personenbezogene Daten von Ihnen. Über den Umgang mit diesen Daten können Sie sich hier informieren.
Sonstiges
Teilnehmer/innen, die gegen die Teilnahmebedingungen verstoßen oder versuchen, die Gewinnspiele zu manipulieren, werden von der Teilnahme an den Gewinnspielen ausgeschlossen. Bereits ausgelieferte Gewinne werden zurückgefordert.
Die Stadtwerke Kiel AG behält sich vor, die Gewinnspiele jederzeit ohne vorherige Ankündigung abzubrechen oder auszusetzen, wenn Manipulationen festgestellt werden oder sonst eine ordnungsgemäße Durchführung der Gewinnspiele nicht mehr sichergestellt ist, insbesondere beim Ausfall von Hard- oder Software, Programmfehlern, Computerviren, nicht autorisierten Eingriffen von Dritten sowie beim Vorliegen mechanischer, technischer oder rechtlicher Probleme.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Sollten einzelne dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. In diesem Fall ist die unwirksame Bestimmung durch diejenige gesetzliche Regelung zu ersetzen, die den mit der unwirksamen Bestimmung angestrebten Zweck der Teilnahmebedingungen möglichst weitgehend erfüllt. Entsprechendes gilt für den Fall des Vorliegens einer Regelungslücke.