Für Installateure & Marktpartner

Diese Website bietet Installateuren umfassende Informationen und Werkzeuge rund um die Installation von Fernwärme. Entdecken Sie Berechnungshilfen, wichtige Kennzahlen und Formulare, die Ihre Arbeit unterstützen und erleichtern.

 

Kennzahlen und Bescheinigungen

Laut Gebäudeenergiegesetz (GEG) müssen Neubauten und Gebäude, an deren Hülle Sie wesentliche Änderungen vornehmen, abschließend deutlich weniger Energie für Heizung, Klimatisierung und Warmwasser verbrauchen, als zuvor. Im Verbundnetz der Stadtwerke Kiel halten Sie diese Vorgabe kostengünstig ein – dank des Primärenergiefaktors von 0,28. Das kommt Ihnen und dem Klima zugute.

  • Der TÜV Nord hat für das innerstädtische Fernwärme-Verbundnetz der Stadtwerke Kiel einen Primär­energie­faktor (fP,FW) von 0,28 bescheinigt.1 Der KWK-Anteil der Fernwärmeerzeugung beträgt 81,2 %.
    Bescheinigung Primärenergiefaktor

  • Dem Nahwärmenetz Preetz 5 Schusterpark, Schierberg- und Moorkoppel der Stadtwerke Kiel wurde ein Primär­energie­faktor (fP,FW) von 0,24 bescheinigt.1
    Bescheinigung Primärenergiefaktor

  • Dem Nahwärmenetz Mönkeberg Hegerade der Stadtwerke Kiel wurde ein Primär­energiefaktor (fP,FW) von 0,71 bescheinigt.
    Bescheinigung Primärenergiefaktor

1 gemäß § 22 (3) GEG 2020

Die Kieler Fernwärme aus dem innerstädtischen Verbundnetz wird je nach Einsatz der Müllverbrennung zwischen 15 und 20 % aus Abwärme1) erzeugt. Die jeweilige Hälfte hiervon gilt als Anteil Erneuerbarer Energien (EE-Anteil).

Zwar schreibt das Energie- und Klimaschutzgesetz (EWKG) Schleswig-Holstein für eine Förderung einen höheren EE-Anteil am jährlichen Wärmenergiebedarf eines Gebäudes vor. Doch aufgrund des niedrigen Primärenergiefaktors entspricht die Kieler Fernwärme aus dem Verbundnetz den Anforderungen des EWKG SH. Denn: Sofern ein Anschluss an ein Fernwärmenetz mit einem Primärenergiefaktor von < 0,7 erfolgt, gilt der im Landesgesetz als Pflicht festgelegte EE-Anteil als erfüllt. Daraus ergibt sich die Möglichkeit, die künftige Wärmeversorgung eines Gebäudes aus dem Kieler Fernwärme-Verbundnetz z. B. mit Mitteln der Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) zu finanzieren.

1) Den aktuell verfügbaren Wert aus dem Vorjahr entnehmen Sie bitte der Seite „Preise & Bedingungen“.

Bescheinigung über die CO2-Emissionsfaktoren
für das innerstädtische Fernwärme-Verbundnetz der Stadtwerke Kiel

Technische Anschlussbedingungen für Fernwärmenetze (TAB Fernwärmenetze)

Die TAB Fernwärmenetze sind allseits bindender Vertragsbestandteil. Hier finden Sie das jeweils gültige Dokument.

Technische Anschlussbedingungen für Fernwärmenetze (TAB Fernwärmenetze)

Berechnungshilfe zur Auslegung von Fernwärmeanlagen

Dieses umfassende Berechnungstool unterstützt Fernwärme-Installateure wirkungsvoll bei der Umsetzung geplanter Fernwärmeanlagen und hilft beim Ausfüllen der Anmeldung einer Wärmeanlage.
Des Weiteren ermöglicht das Tool eine Schätzung der laufenden Fernwärmekosten auf Basis der berechneten Anlage.

Heizlastberechnung und Dimensionierung der Fernwärmeübergabestation (Volumenstrom)

Heizlastberechnung: Ermittelt die Heizlast nach DIN EN 12831 und vereinfacht die Berechnung nach dem Verbrauchsverfahren für Bestandsgebäude. Benötigt werden die Brennstoffdaten der letzten Jahre.

Volumenstromberechnung: Berechnet den maximalen Volumenstrom aus der Heizlast und die erforderliche Leistung für die Trinkwassererwärmung. Berücksichtigt unterschiedliche Rücklauftemperaturen (30/40/50 °C) für Neubauten und Bestandsobjekte sowie Sommer- und Winterlastfall. Ermittelt die nötige Größe des Netzanschlusses (z.B. DN 25, DN 40, DN 65).

Erweiterte Funktionen: Unterstützt beim Ausfüllen der Anmeldung einer Wärmeanlage, indem es relevante Daten wie z.B. KVS-Werte integriert und bereitstellt.

AEW-Berechnungstool  (Stand: 30.06.2025) - Es handelt sich um eine Excel-Datei, daher wird eine Excel-Lizenz vorausgesetzt.

Sollten Sie in bei der Anwendung dieses Tools Ideen zur Verbesserung entwickeln, so teilen Sie uns diese mit einer Mail an das  mit.

Marktpartner-Info:
Der Fernwärmehausanschlussprozess

Die geplante Wärmewende bringt neben neuen Herausforderungen und veränderten Rahmenbedingungen auch eine neue Perspektive für die Fernwärme mit sich. Vor diesem Hintergrund haben wir unseren Fernwärmehausanschlussprozess überarbeitet.  

Ziel ist es, die weitere Fernwärmeverdichtung klarer zu strukturieren und dabei die Umsetzungsqualität sicherzustellen. Nachfolgend finden Sie wichtige Informationen zur Planung und Anmeldung neuer Fernwärmehausanschlüsse.

Formular "Anmeldung einer Wärmeanlage"

Wir bitten Sie, das Formular Anmeldung einer Wärmeanlage zu nutzen.
Mit diesem Dokument fragen wir alle relevanten Informationen ab, die für die weiteren Schritte seitens der Stadtwerke Kiel erforderlich sind. Es ist somit die Grundlage für die technische Ausführung und Dimensionierung des Fernwärmehausanschlusses und ebenfalls Grundlage für die spätere Erstellung des Wärmeliefervertrags. Daher legen wir großes Augenmerk auf sorgfältige und vollständig ausgefüllte Formulare. Bitte beachten Sie auch, dass diese sowohl vom Eigentümer/Verwalter als auch von Ihnen zu unterschreiben sind und Korrekturen im Nachgang nicht zulässig sind.


Anmeldung einer Wärmeanlage

Informationen zu Fernwärme-Ausbauflächen

Hier finden Sie umfassende Informationen zu aktuellen und zukünftigen Fernwärme-Ausbauflächen – speziell für Installateure und Marktpartner. Mit Informationen und Details zu neuen Gebieten unterstützen wir Sie dabei, Ihre Projekte effizient zu planen und umzusetzen.

Damit ein Eigentümer die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) in Anspruch nehmen kann, achten Sie bitte darauf, dass Ihr Angebot eine „aufschiebende oder auflösende Bedingung“ beinhaltet.
Eine aufschiebende Bedingung im Kontext der BAFA-Förderung bedeutet, dass ein Vertrag oder bestimmte Vertragspflichten erst dann wirksam werden, wenn das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) den Förderantrag bewilligt und eine Förderzusage erteilt hat. Dies stellt sicher, dass der Vertrag nur dann in Kraft tritt, wenn die Förderung auch tatsächlich gewährt wird. 

Empfohlene Texte, die BAFA und KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) anerkennen, lauten beispielhaft (je nach Variante nur den entsprechenden Absatz einfügen):

  • Aufschiebende Bedingung: „Dieser Vertrag tritt hinsichtlich der Liefer- und Leistungspflichten erst und nur insoweit in Kraft, wenn und soweit das BAFA/die KfW den Antrag zur Förderung bewilligt und die Förderzusage erteilt hat (aufschiebende Bedingung).“
  • Auflösende Bedingung: „Dieser Vertrag erlischt hinsichtlich der Liefer- und Leistungspflichten, sobald und soweit das BAFA/die KfW den Förderantrag ablehnt (auflösende Bedingung).“

Weitere Informationen dazu finden Sie hier: BAFA - Informationen zur Antragstellung

Sie möchten Ihren Kunden weitere Hilfestellung bei der Abwicklung der Förderantrage geben? Dann verweisen Sie auch auf unseren febis-Fördermittelservice: Gefördert modernisieren und Energie und Kosten sparen

Fernwärme-Ausbaugebiet Philosophenviertel im Überblick

Im Kieler Philosophenviertel wird die Fernwärme bis Oktober 2026 als Teil der Energieinfrastruktur umfassend ausgebaut und modernisiert. Wenn Sie als Installateur von einem Eigentümer zur Angebotserstellung angefragt werden, beachten Sie bitte die folgenden Hinweise und Vorgaben, um eine reibungslose Umsetzung zu gewährleisten.

Wichtige Hinweise für die Installation:

  • Indirektes Netz mit 80°C Vorlauf- und max. 45°C Rücklauftemperatur
  • Übergabepunkt ist der 1. Absperrhahn am Gebäudeeintritt
  • Bauabschnittsweise Klärung der Lage der Hausanschlüsse und Eintrittspunkte
  • Platzbedarf in der kundenseitigen Übergabestation für den Wärmemengenzähler: 130 mm
  • Leistungsermittlung via Anmeldung einer Wärmeanlage (AeW) erforderlich
  • Mögliche Hersteller für die kundenseitige Übergabestationen sind: PEWO Energietechnik GmbH, YADOS GmbH, ewers Heizungstechnik GmbH

 

Wichtiger Hinweis zur Inbetriebnahme:

Aufgrund der Konstellation der einzelnen Bauabschnitte, kann es sein, dass die Inbetriebnahme erst zu einem späteren Zeitpunkt möglich sein wird. Über die Termine wurden alle Eigentümer in einem Schreiben im Juni 2025 informiert (Beginn Bauabschnitt, früheste Möglichkeit der Inbetriebnahme).

 

Kontakt Firma Pohl

Sollten Sie Fragen zur Bauausführung im Philosophenviertel haben, wenden Sie sich gern direkt an die Firma Pohl:

Max Ehmsen: max.ehmsen@remove-this.gruppe-pohl.de oder +49 160 98175819

Formulare für Heizungsbauer und Installateure

Anmeldung einer Wärmeanlage
Formblatt inklusive Kurzanleitung. Dieses Dokument ersetzt den Mantelbogen und die Datenblätter. Die Datenblätter können zur internen Konfiguration der Wärmeanlage durch die Installationsbetriebe weiterhin benutzt werden. Sie müssen aber nicht mehr eingereicht werden.

Mantelbogen Heißwasser- und Warmwassernetz

Anlage Heißwassernetz HWD 1
(statischer Heizkreis – direkt angeschlossen)

Anlage Heißwassernetz HWD 2
(TWEA – Speichersystem)

Anlage Heißwassernetz HWD 3
(TWEA – Speicherladesystem)

Anlage Heißwassernetz HWD 4
(Lüftungsanlage)

Anlage Heißwassernetz HWI 1
(statischer Heizkreis – indirekt angeschlossen)

Anlage Heißwassernetz HWI 2
(Pufferspeicher)

Anlage Warmwassernetz WWD 1
(statischer Heizkreis – direkt angeschlossen)

Anlage Warmwassernetz WWD 2
(TWEA – Speichersystem)

Anlage Warmwassernetz WWI 1
(statischer Heizkreis – indirekt angeschlossen)

Übersicht über unsere Fernwärme-Marktpartner

Hier finden Sie eine aktuelle Übersicht der geschulten Installationsfirmen, nach Postleitzahlen sortiert.*

Geschulte Installationsfirmen

* Mit der Listung eines Unternehmens verbinden die Stadtwerke Kiel keine Aussage zur Qualität seiner Leistungen.

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Wichtiger Hinweis: Am 6. Juni 2025 bleiben die Kundenzentren in Kiel und Preetz geschlossen.

Für den Besuch in unseren Kundenzentren empfehlen wir, vorab einen Termin zu vereinbaren. 

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Kundenzentrum Kiel
Holstenstraße 66
24103 Kiel

Öffnungszeiten

Montag, Dienstag8 bis 16 Uhr
Mittwoch, Freitag8 bis 13 Uhr
Donnerstag8 bis 18 Uhr

 

Kundenzentrum Preetz
Lange Brückstraße 16
24211 Preetz

Öffnungszeiten

Dienstag8 bis 13 Uhr
14 bis 16 Uhr
Mittwoch, Freitag8 bis 13 Uhr

 

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