Verbraucherinformationen in Zusammenhang mit Ihrer Energielieferung
Bei Fragen oder Beschwerden im Zusammenhang mit Ihrer Energielieferung können Sie uns diese postalisch an Stadtwerke Kiel AG, Postfach 4160, 24100 Kiel senden oder rufen Sie uns gerne unter 0431 9879 3000 an oder senden Sie uns eine E-Mail unter email@stadtwerke-kiel.de.
Wir beantworten Ihre Anfrage schnellstmöglich.
Informationen zum Messstellenbetrieb
Der für Ihre Messstelle grundzuständige Messstellenbetreiber richtet sich nach dem jeweiligen Netzgebiet. Ihren zuständigen Messtellenbetreiber können Sie Ihrer letzten Jahresabrechnung entnehmen.
Der Messstellenbetreiber ist nach § 3 Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) für den Einbau, den Betrieb und die Wartung von Messeinrichtungen und Messsystemen sowie für die Gewährleistung einer mess- und eichrechtskonformen Messung entnommener und verbrauchter Energie verantwortlich. Der Messstellenbetreiber bestimmt gemäß § 8 Abs. 1 MsbG Ort, Art, Zahl und Größe von Messeinrichtungen sowie, soweit erforderlich, von Steuerungseinrichtungen.
Für Arbeiten an der Messstelle, Wartungen oder die Ablesung von Zählern kann der Messstellenbetreiber nach vorheriger Ankündigung Zugang zu Ihrem Grundstück oder Ihren Räumen benötigen. Die entsprechenden Rechte und Pflichten ergeben sich aus dem MsbG. Als Ihr Energielieferant übermitteln wir alle für die Belieferung und den Messstellenbetrieb erforderlichen Informationen an den zuständigen Messstellenbetreiber.
Wenn bei Ihnen eine moderne Messeinrichtung oder ein intelligentes Messsystem installiert ist, können Sie beim Messstellenbetreiber Einsicht in bestimmte Verbrauchs- und Historienwerte gemäß den gesetzlichen Vorgaben des MsbG verlangen.
Bitte beachten Sie, dass Sie der zuständige Messstellenbetreiber im Zusammenhang mit dem Messstellenbetrieb, insbesondere zur Durchführung von Maßnahmen an Ihrer Messeinrichtung oder zur Terminvereinbarung, direkt kontaktiert.
Wenn die Sperrung droht: Bitte handeln Sie jetzt!
Bei einer drohenden Sperrung Ihrer Strom- oder Erdgasversorgung gilt: Werden Sie jetzt aktiv!
Die Stadtwerke Kiel unterstützen Sie dabei, eine Sperrung abzuwenden. Sprechen Sie bitte sofort mit unseremKundenservice. Wir helfen Ihnen weiter, im Rahmen einer gemeinsamen Abwendungsvereinbarung. Unsere Beraterinnen und Berater erklären Ihnen alle Einzelheiten.
Muster einer Abwendungsvereinbarung mit der Stadtwerke Kiel AG
im Falle einer angedrohten Unterbrechung der Strom- und Gasversorgung aufgrund von Zahlungsrückständen


