Kennzahlen und Bescheinigungen
Laut Gebäudeenergiegesetz (GEG) müssen Neubauten und Gebäude, an deren Hülle Sie wesentliche Änderungen vornehmen, abschließend deutlich weniger Energie für Heizung, Klimatisierung und Warmwasser verbrauchen, als zuvor. Im Verbundnetz der Stadtwerke Kiel halten Sie diese Vorgabe kostengünstig ein – dank des Primärenergiefaktors von 0,28. Das kommt Ihnen und dem Klima zugute.
Der TÜV Nord hat für das innerstädtische Fernwärme-Verbundnetz der Stadtwerke Kiel einen Primärenergiefaktor (fP,FW) von 0,28 bescheinigt.1 Der KWK-Anteil der Fernwärmeerzeugung beträgt 81,2 %.
Bescheinigung PrimärenergiefaktorDem Nahwärmenetz Preetz 5 Schusterpark, Schierberg- und Moorkoppel der Stadtwerke Kiel wurde ein Primärenergiefaktor (fP,FW) von 0,24 bescheinigt.1
Bescheinigung Primärenergiefaktor- Dem Nahwärmenetz Mönkeberg Hegerade der Stadtwerke Kiel wurde ein Primärenergiefaktor (fP,FW) von 0,71 bescheinigt.
Bescheinigung Primärenergiefaktor
Die Kieler Fernwärme aus dem innerstädtischen Verbundnetz wird je nach Einsatz der Müllverbrennung zwischen 15 und 20 % aus Abwärme1) erzeugt. Dieser Anteil entspricht dem Erneuerbarer Energien- bzw. Abwärme-Anteil (EE-/ Abwärme-Anteil).
Zwar schreibt das Energie- und Klimaschutzgesetz (EWKG) Schleswig-Holstein für eine Förderung einen höheren EE-Anteil am jährlichen Wärmenergiebedarf eines Gebäudes vor. Doch aufgrund des niedrigen Primärenergiefaktors entspricht die Kieler Fernwärme aus dem Verbundnetz den Anforderungen des EWKG SH. Denn: Sofern ein Anschluss an ein Fernwärmenetz mit einem Primärenergiefaktor von < 0,7 erfolgt, gilt der im Landesgesetz als Pflicht festgelegte EE-Anteil als erfüllt. Daraus ergibt sich die Möglichkeit, die künftige Wärmeversorgung eines Gebäudes aus dem Kieler Fernwärme-Verbundnetz z. B. mit Mitteln der Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) zu finanzieren.
1) Den aktuell verfügbaren Wert aus dem Vorjahr entnehmen Sie bitte der Seite „Preise & Bedingungen“.
Bescheinigung über die CO2-Emissionsfaktoren
für das innerstädtische Fernwärme-Verbundnetz der Stadtwerke Kiel
Technische Anschlussbedingungen für Fernwärmenetze (TAB Fernwärmenetze)
Die TAB Fernwärmenetze sind allseits bindender Vertragsbestandteil. Hier finden Sie das jeweils gültige Dokument.
Technische Anschlussbedingungen für Fernwärmenetze (TAB Fernwärmenetze)
Berechnungshilfe zur Auslegung von Fernwärmeanlagen
Dieses umfassende Berechnungstool unterstützt Fernwärme-Installateure wirkungsvoll bei der Umsetzung geplanter Fernwärmeanlagen und hilft beim Ausfüllen der Anmeldung einer Wärmeanlage.
Des Weiteren ermöglicht das Tool eine Schätzung der laufenden Fernwärmekosten auf Basis der berechneten Anlage.
Heizlastberechnung und Dimensionierung der Fernwärmeübergabestation (Volumenstrom)
Heizlastberechnung: Ermittelt die Heizlast nach DIN EN 12831 und vereinfacht die Berechnung nach dem Verbrauchsverfahren für Bestandsgebäude. Benötigt werden die Brennstoffdaten der letzten Jahre.
Volumenstromberechnung: Berechnet den maximalen Volumenstrom aus der Heizlast und die erforderliche Leistung für die Trinkwassererwärmung. Berücksichtigt unterschiedliche Rücklauftemperaturen (30/40/50 °C) für Neubauten und Bestandsobjekte sowie Sommer- und Winterlastfall. Ermittelt die nötige Größe des Netzanschlusses (z.B. DN 25, DN 40, DN 65).
Erweiterte Funktionen: Unterstützt beim Ausfüllen der Anmeldung einer Wärmeanlage, indem es relevante Daten wie z.B. KVS-Werte integriert und bereitstellt.
AEW-Berechnungstool (Stand: 06.02.2026) - Es handelt sich um eine Excel-Datei, daher wird eine Excel-Lizenz vorausgesetzt.
Sollten Sie in bei der Anwendung dieses Tools Ideen zur Verbesserung entwickeln, so teilen Sie uns diese mit einer Mail an das Team Fernwärme mit.
Marktpartner-Info:
Der Fernwärmehausanschlussprozess

Die geplante Wärmewende bringt neben neuen Herausforderungen und veränderten Rahmenbedingungen auch eine neue Perspektive für die Fernwärme mit sich. Vor diesem Hintergrund haben wir unseren Fernwärmehausanschlussprozess überarbeitet.
Ziel ist es, die weitere Fernwärmeverdichtung klarer zu strukturieren und dabei die Umsetzungsqualität sicherzustellen. Nachfolgend finden Sie wichtige Informationen zur Planung und Anmeldung neuer Fernwärmehausanschlüsse.
Wichtige Schritte im Fernwärmehausanschlussprozess
Falls Sie nicht bereits über unseren Verfügbarkeitscheck eine preisliche Indikation bekommen haben, erhalten Sie diese basierend auf den ersten Objektdaten für den Hausanschluss und die Übergabestation von unseren Experten.
Beauftragen Sie für die Umsetzung Ihres Fernwärme-Hausanschlusses eine Heizungsfirma Ihrer Wahl. Wir haben für Sie eine Übersicht der durch uns geschulten Installationsfirmen erstellt. Die Firma füllt das Formblatt »Anmeldung einer Wärmeanlage (AeW)« für Sie aus und sendet es uns unterschrieben zu. Als Berechnungshilfe steht unser AeW-Berechnungstool zur Verfügung.
Sie beauftragen uns mit der Erstellung des Hausanschlusses inklusive Lieferung der Übergabestation, und wir übernehmen die Koordination der Ausführung. Senden Sie dazu einfach den Hausanschlussvertrag, das »AeW-Formblatt« und alle weiteren Unterlagen vollständig und unterschrieben an uns zurück.
In Schleswig-Holstein gilt das Energiewende und Klimaschutzgesetz (EWKG) welches vorsieht, dass mindestens 15 % der Wärme aus Erneuerbaren Energien erzeugt wird. Als Erfüllung dieser Anforderung wird auch die Umstellung auf eine Fernwärmeversorgung akzeptiert. Erneuerungen bzw. der nachträgliche Einbau von Heizungen, also auch die Umstellung auf Fernwärme, müssen laut EWKG rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme beim Bezirksschornsteinfeger angezeigt werden.
Nutzen Sie dafür bitte das Formblatt »Anschluss an ein Wärmenetz«. Die richtige Option haben wir bereits angekreuzt. Sie müssen nur die anderen Daten ergänzen, das Dokument unterschreiben und Ihrem Bezirksschornsteinfeger zukommen lassen.
Spätestens 12 Monate nach Inbetriebnahme der neuen Heizungsanlage muss dem Bezirksschornsteinfeger gegenüber mittels des Formblattes »Anschluss an ein Wärmenetz«, die Umstellung auf Fernwärme nachgewiesen werden. Hiermit wird der Nachweis für den Anschluss an ein Wärmenetz erbracht.
Die richtige Option haben wir bereits angekreuzt. Sie müssen nur die anderen Daten ergänzen, das Dokument unterschreiben und Ihrem Schornsteinfeger zukommen lassen.
Für die Erstellung der Nachweispflicht und der in Schritt 5 beschriebenen Anzeigepflicht wird Ihnen eine Gebühr von jeweils 45,00 € netto bzw. 53,55 € brutto erhoben.
Informationen zu Fernwärme-Ausbauflächen
Hier finden Sie umfassende Informationen zu aktuellen und zukünftigen Fernwärme-Ausbauflächen – speziell für Installateure und Marktpartner. Mit Informationen und Details zu neuen Gebieten unterstützen wir Sie dabei, Ihre Projekte effizient zu planen und umzusetzen.
Damit ein Eigentümer die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) in Anspruch nehmen kann, achten Sie bitte darauf, dass Ihr Angebot eine „aufschiebende oder auflösende Bedingung“ beinhaltet.
Eine aufschiebende Bedingung im Kontext der BAFA-Förderung bedeutet, dass ein Vertrag oder bestimmte Vertragspflichten erst dann wirksam werden, wenn das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) den Förderantrag bewilligt und eine Förderzusage erteilt hat. Dies stellt sicher, dass der Vertrag nur dann in Kraft tritt, wenn die Förderung auch tatsächlich gewährt wird.
Empfohlene Texte, die BAFA und KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) anerkennen, lauten beispielhaft (je nach Variante nur den entsprechenden Absatz einfügen):
- Aufschiebende Bedingung: „Dieser Vertrag tritt hinsichtlich der Liefer- und Leistungspflichten erst und nur insoweit in Kraft, wenn und soweit das BAFA/die KfW den Antrag zur Förderung bewilligt und die Förderzusage erteilt hat (aufschiebende Bedingung).“
- Auflösende Bedingung: „Dieser Vertrag erlischt hinsichtlich der Liefer- und Leistungspflichten, sobald und soweit das BAFA/die KfW den Förderantrag ablehnt (auflösende Bedingung).“
Weitere Informationen dazu finden Sie hier: BAFA - Informationen zur Antragstellung
Sie möchten Ihren Kunden weitere Hilfestellung bei der Abwicklung der Förderantrage geben? Dann verweisen Sie auch auf unseren febis-Fördermittelservice: Gefördert modernisieren und Energie und Kosten sparen
Fernwärme-Ausbaugebiet Philosophenviertel im Überblick
Im Kieler Philosophenviertel wird die Fernwärme bis Oktober 2026 als Teil der Energieinfrastruktur umfassend ausgebaut und modernisiert. Wenn Sie als Installateur von einem Eigentümer zur Angebotserstellung angefragt werden, beachten Sie bitte die folgenden Hinweise und Vorgaben, um eine reibungslose Umsetzung zu gewährleisten.
Wichtige Hinweise für die Installation:
- Indirektes Netz mit max. 80°C Vorlauf- und max. 40°C Rücklauftemperatur
- Übergabepunkt ist der 1. Absperrhahn am Gebäudeeintritt
- Bauabschnittsweise Klärung der Lage der Hausanschlüsse und Eintrittspunkte
- Platzbedarf in der kundenseitigen direkten Übergabestation für den Wärmemengenzähler: 130 mm und ¾ Zoll Verschraubung zu beachten
- Differenzdruckregler soll die Funktion eines Volumenstrombegrenzers haben
- Leistungsermittlung via Anmeldung einer Wärmeanlage (AeW) erforderlich
- Mögliche Hersteller für die kundenseitige direkte Übergabestationen sind: PEWO Energietechnik GmbH, YADOS GmbH, ewers Heizungstechnik GmbH
- Inbetriebnahme der Anlage und Einstellung des Differenzdruckreglers soll zusammen mit den Stadtwerken erfolgen
Hinweis zur Inbetriebnahme:
Das erste Teilnetz wurde am 05.02.2026 in Betrieb genommen. Die Versorgung der Bauabschnitte BA1.1, BA 1.2, BA3.1., BA3.2, BA 5 und BA7 ist damit realisiert. Der Zeitplan für den Ausbau der weiteren Bauabschnitte wird derzeit geprüft und angepasst und in Kürze zur Verfügung gestellt.
Kontakt Firma Pohl
Sollten Sie Fragen zur Bauausführung im Philosophenviertel haben, wenden Sie sich gern direkt an die Firma Pohl:
Max Ehmsen: max.ehmsen@gruppe-pohl.de oder +49 160 98175819
Formulare für Heizungsbauer und Installateure
Anmeldung einer Wärmeanlage
Formblatt inklusive Kurzanleitung. Dieses Dokument ersetzt den Mantelbogen und die Datenblätter. Die Datenblätter können zur internen Konfiguration der Wärmeanlage durch die Installationsbetriebe weiterhin benutzt werden. Sie müssen aber nicht mehr eingereicht werden.
Mantelbogen Heißwasser- und Warmwassernetz
Anlage Heißwassernetz HWD 1
(statischer Heizkreis – direkt angeschlossen)
Anlage Heißwassernetz HWD 2
(TWEA – Speichersystem)
Anlage Heißwassernetz HWD 3
(TWEA – Speicherladesystem)
Anlage Heißwassernetz HWD 4
(Lüftungsanlage)
Anlage Heißwassernetz HWI 1
(statischer Heizkreis – indirekt angeschlossen)
Anlage Heißwassernetz HWI 2
(Pufferspeicher)



