Teilnahmebedingungen
Gewinnspiel: 125 Jahre Stromversorgung
Veranstalter des Gewinnspieles ist die Stadtwerke Kiel AG
Sämtliche Fragen, Kommentare oder Beschwerden zu den Gewinnspielen sind an die Stadtwerke Kiel AG zu richten (marketing@stadtwerke-kiel.de).
Ablauf des Gewinnspiels
Die Teilnahme am Gewinnspiel ist nur bis zum 31.10.2026, 23:59 möglich. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben die Möglichkeit, ihre Daten und die Antwort auf die Gewinnspielfrage über ein Kontaktformular auf der Website www.stadtwerke-kiel.de/125jahre einzutragen und so am Gewinnspiel teilzunehmen.
Die Auslosung erfolgt nach Teilnahmeschluss.
Eine Teilnahme am Gewinnspiel ist ausschließlich zu den hier aufgeführten Teilnahmebedingungen möglich. Mit der Teilnahme am Gewinnspiel erkennt der Teilnehmer diese Teilnahmebedingungen ausdrücklich an.
Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die bei der Teilnahme mindestens 18 Jahre alt sind. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Mitarbeiter der Stadtwerke Kiel AG.
Teilnahme an der Verlosung
An der Verlosung nimmt teil, wer bis zum 31.10.2026, 23:59 die richtige Antwort auf die Gewinnfrage und seine Daten über die Website www.stadtwerke-kiel.de/125jahre an die Stadtwerke Kiel AG übermittelt. Die Teilnahmebestätigungen müssen innerhalb des vorgenannten Zeitraums bei der Stadtwerke Kiel AG eingehen. Nach Ablauf der Teilnahmefrist eingegangene Antworten werden bei der Verlosung nicht berücksichtigt.
Die Gewinne werden unter allen zur Teilnahme berechtigten Teilnehmern verlost.
Die Teilnahme am Gewinnspiel ist kostenlos. Sie ist weder vom Erwerb einer Ware oder der Inanspruchnahme einer Dienstleistung der Stadtwerke Kiel AG noch vom Bestehen eines Kundenverhältnisses abhängig; Gewinnchancen werden hierdurch nicht erhöht. Abweichend hiervon setzt die Einlösung des Hauptgewinns (Bonus auf die nächste Energieabrechnung) ein Energielieferverhältnis mit der Stadtwerke Kiel AG voraus; Einzelheiten siehe unter „Gewinn, Benachrichtigung und Übermittlung des Gewinns
Eine Teilnahme über Gewinnspiel-Services oder Gewinnspielagenturen sowie die Teilnahme über automatisierte Gewinnspielroboter oder sonstige Manipulationen sind ausgeschlossen. Pro Person ist nur eine einmalige Teilnahme pro Gewinnspiel erlaubt.
Gewinn, Benachrichtigung und Übermittlung des Gewinns
Folgende Preise werden verlost:
- 25 x ein Bonus in Höhe von 125 €, der dem Gewinner auf seine nächste Energieabrechnung der Stadtwerke Kiel AG gutgeschrieben wird („Hauptgewinn")
- 50 x ein Kiel-Gutschein im Wert von 50 €
- 50 × jeweils zwei Eislauf-Gutscheine für das Stadtwerke Kiel Eisfestival 2026/2027. Die Gutscheine berechtigen zum Besuch der Veranstaltung während der Laufzeit des Eisfestival in der Saison 2026/2027 und umfassen den Eintritt zur Eislaufbahn für 2 Erwachsene. Bei Absage oder Verlegung der Veranstaltung werden die Gutscheine für die Ersatzveranstaltung bzw. die folgende Veranstaltungswinter-/saison gültig gestellt oder durch eine gleichwertige Ersatzleistung ersetzt.
Einlösung des Hauptgewinns: Der Hauptgewinn wird ausschließlich durch Gutschrift auf eine Energieabrechnung des Gewinners verrechnet; eine Barauszahlung sowie die Übertragung auf Dritte sind ausgeschlossen. Besteht bei Gutschrift bereits ein Energielieferverhältnis mit der Stadtwerke Kiel AG, wird der Bonus mit der nächsten turnusmäßigen Abrechnung verrechnet; endet das Belieferungsverhältnis vorher, erfolgt die Verrechnung mit der Schlussabrechnung. Gewinner ohne Energielieferverhältnis können den Hauptgewinn nur einlösen, wenn sie innerhalb von sechs Monaten nach Zugang der Gewinnbenachrichtigung einen Energieliefervertrag über Strom und zu den allgemeinen, für alle Kunden einheitlich geltenden Konditionen der Stadtwerke Kiel AG abschließen. Die Gutschrift erfolgt auf die erste bzw. nächste Energieabrechnung, und zwar frühestens, sobald ein Widerruf des Energieliefervertrags nicht mehr in Betracht kommt. Schließt der Gewinner innerhalb der Frist keinen Energieliefervertrag ab oder wird ein abgeschlossener Energieliefervertrag wirksam widerrufen, obwohl der Bonus bereits gutgeschrieben wurde, verfällt der Hauptgewinn bzw. wird der gutgeschriebene Betrag in der Schlussabrechnung in Abzug gebracht. Für den Abschluss des Energieliefervertrags gelten ausschließlich die allgemeinen Vertragsbedingungen und Preise der Stadtwerke Kiel AG; der Hauptgewinn begründet keinen Anspruch auf abweichende oder vergünstigte Lieferbedingungen.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer übermitteln ihren Namen und ihre Adresse an die Stadtwerke Kiel AG. Diese Angaben werden nur zum Zweck der Gewinnübermittlung verwendet. Nähere Informationen zum Datenschutz finden Sie hier. Die Gewinner werden zeitnah per E-Mail benachrichtigt. Sofern der Gewinner nicht erreichbar ist und er sich nicht innerhalb von 48 Stunden nach der Kontaktaufnahme zurückmeldet, verfällt der Gewinn und es wird ein neuer Gewinner ermittelt. Die Gewinne werden dem jeweiligen Gewinner auf dem Postweg nur innerhalb Deutschlands zugesandt. Der Hauptgewinn wird dem Gewinner auf seine nächste Energieabrechnung der Stadtwerke Kiel AG gutgeschrieben Ein Umtausch oder eine Barauszahlung des Gewinns ist nicht möglich.
Für eine etwaige Versteuerung des Gewinns ist der Gewinner selbst verantwortlich.
Datenschutz
Zur Bearbeitung des Gewinnspiels erheben wir personenbezogene Daten von Ihnen. Über den Umgang mit diesen Daten können Sie sich hier informieren.
Sonstiges
Teilnehmer/innen, die gegen die Teilnahmebedingungen verstoßen oder versuchen, die Gewinnspiele zu manipulieren, werden von der Teilnahme an den Gewinnspielen ausgeschlossen. Bereits ausgelieferte Gewinne werden zurückgefordert.
Die Stadtwerke Kiel AG behält sich vor, den Abbruch des Gewinnspiels anzukündigen, insbesondere, wenn Manipulationen festgestellt werden oder sonst eine ordnungsgemäße Durchführung der Gewinnspiele nicht mehr sichergestellt ist, insbesondere beim Ausfall von Hard- oder Software, Programmfehlern, Computerviren, nicht autorisierten Eingriffen von Dritten sowie beim Vorliegen mechanischer, technischer oder rechtlicher Probleme.
Sollten einzelne dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. In diesem Fall ist die unwirksame Bestimmung durch diejenige gesetzliche Regelung zu ersetzen, die den mit der unwirksamen Bestimmung angestrebten Zweck der Teilnahmebedingungen möglichst weitgehend erfüllt. Entsprechendes gilt für den Fall des Vorliegens einer Regelungslücke.