19. Mai 2025

Neue Regeln für Energieverträge: Rückwirkende An- und Abmeldung bei Umzügen entfällt

Ab Juni 2025 müssen Umzüge zukünftig vor dem Wechseltermin an den Energieversorger gemeldet werden. Das folgt aus den neuen Regeln für Lieferantenwechsel, die die Bundesnetzagentur festgelegt hat und die den Anbieterwechsel für den Kunden beschleunigen sollen. Damit entfällt jedoch die Möglichkeit, sich bis zu sechs Wochen rückwirkend beim Stromversorger an- oder abzumelden.

„Der Strommarkt ist stets in Bewegung. Und auch der Anbieterwechsel wird immer dynamischer. Mit der neuen Regel können Verbraucher innerhalb von 24 Stunden den Stromlieferanten wechseln. Allerdings gilt weiterhin die vertraglich festgelegte Laufzeit und Kündigungsfrist mit dem Stromanbieter, auch wenn sich nun die Frist zur Bearbeitung eines Wechsels durch den Lieferanten verkürzt“, erklärt Sönke Schuster, Sprecher der Stadtwerke Kiel AG.

Gleichzeitig führe der sogenannte "Lieferantenwechsel in 24 Stunden" auch dazu, dass ein Wohnungswechsel künftig vor dem konkreten Umzug gemeldet werden muss, denn die rückwirkende An- oder Abmeldung entfällt.

„Nun kommt es darauf an, sich während der Umzugsplanungen auch frühzeitig bei uns zu melden. Andernfalls wird es schwierig, die Stromkosten zutreffend auf Vor- und Nachmieter oder Verwaltung zu verteilen“, sagt Sprecher Schuster.

Für Kundinnen und Kunden der Stadtwerke Kiel bedeutet dies, dass An-, Ab- oder Ummeldungen bestenfalls 14 Tage vor dem eigentlichen Termin gemeldet werden sollten. Mehr Zeit verschafft das Online-Kundenportal des Energieversorgers.

„Per Online-Konto funktioniert die Ummeldung noch bis zu drei Werktage vor dem Wechseltermin“, erläutert Schuster.

Noch bis zum 27. Mai sind bei den Stadtwerken Kiel die An- und Abmeldung von Verträgen nach den bisherigen Regeln möglich und können auch noch rückwirkend bearbeitet werden. Mit Beginn der Systemumstellung am 28. Mai entfällt diese Möglichkeit. Während der Anpassung können Umzüge dann frühestens wieder zum 13. Juni ins Abrechnungsprogramm eingepflegt werden.

„Wir empfehlen deshalb dringend, möglichst noch bis zum 27. Mai alle Umzüge bei uns zu melden, sowohl die bevorstehenden als auch die bereits durchgeführten“, sagt Sönke Schuster und ergänzt: „Alle Infos erhalten unsere Kundinnen und Kunden auch online unter stadtwerke-kiel.de/umzug.“

Für die Umzugsmeldung ist die Zählernummer von hoher Bedeutung. Mit ihr ermitteln Energieversorger die jeweilige Stromverbrauchsstelle. Die Nummer befindet sich auf dem entsprechenden Zähler. „Da sie vor einem Einzug meist nicht bekannt ist, fragen Sie bitte Ihren Ver- oder Vormieter nach ihr“, rät Schuster.

Der Zählerstand wird dann für den Zeitpunkt der Schlüsselübergabe benötigt und kann nachträglich eingeliefert werden. „Für die Abgabe des Zählerstandes ist erneut das Online-Konto der einfachste Weg“, so der Sprecher der Stadtwerke Kiel.

Die Stadtwerke Kiel weisen in diesem Zusammenhang nochmal darauf hin, sensible Daten, wie zum Beispiel Zählernummern nie leichtfertig und gutgläubig an Dritte herauszugeben. Hiermit könnten unseriöse Anbieter ungewollt einen neuen Stromvertrag abschließen.

Alle Infos zur Umzugsmeldung an die Stadtwerke Kiel unter www.stadtwerke-kiel.de/umzug

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