16. Dezember 2022

Preisbremsen für Gas, Wärme und Strom beschlossen

Heute hat der Bundesrat die Gesetze zu den so genannten Energiepreisbremsen verabschiedet. Als Antwort auf rasant steigende Energiekosten will die Bundesregierung mit den Preisbremsen Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Unternehmen schnell und wirksam finanziell entlasten. Die Preisbremsen gelten zunächst bis Ende 2023, eine Verlängerung bis einschließlich April 2024 ist aber zu erwarten.

„Wir begrüßen die Entlastungsmaßnahmen und werden diese zeitnah umsetzen, sodass unsere Kundinnen und Kunden pünktlich und unkompliziert von den Maßnahmen profitieren. Gut ist, dass die Preisbremsen so gestaltet sind, dass sich Energiesparen weiterhin lohnt. Denn nur mit reduzierten Verbräuchen, schaffen wir es gemeinsam durch diese Krise,“ unterstreicht Frank Meier, Vorstandsvorsitzender der Stadtwerke Kiel.

Nachdem der Staat den Abschlag für Gas und Fernwärme für Dezember 2022 übernommen hat, greift für die meisten Haushaltskunden ab März 2023 die Strom-, Gas- und Wärmepreisbremse. Rückwirkend werden auch die Monate Januar und Februar 2023 angerechnet. Das heißt, Verbraucher können auch für diese beiden Monate einmalig einen Entlastungsbetrag erhalten.

 

Gedeckelte Energiepreise und Anreiz zum Energiesparen

Die Preisentlastung im Detail: Für private Haushalte, kleinere und mittlere Unternehmen wird eine Grundmenge von 80 Prozent des – vereinfacht gesprochen - bisherigen Jahresverbrauchs vom Staat subventioniert. Beim Gas ist der Arbeitspreis bei 12 Cent, für Fernwärme bei 9,5 Cent und für Strom bei 40 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt (jeweils Bruttowerte, also inklusive aller Steuern, Abgaben, Umlagen und Netzentgelte).

 

Wer mehr als 80 Prozent der bisherigen Energie verbraucht, zahlt für jede zusätzliche Kilowattstunde den vollen aktuellen Vertragspreis. Wer noch einen laufenden Vertrag mit weniger als 12 (Gas), 40 (Strom) oder 9,5 (Wärme) ct/kWh hat, zahlt diesen vereinbarten Preis. Der Grundpreis bleibt von den Preisbremsen unberührt.

Wie hoch die Entlastung ausfällt, hängt vom gültigen Arbeitspreis und dem Verbrauch in der Vergangenheit ab.

 

Entlastung erfolgt automatisch

Um von den Entlastungen für Strom, Wärme- und Gas zu profitieren, müssen Verbraucher nichts tun. Das heißt, es muss kein Antrag gestellt werden. Bei der Berechnung der Energiehilfen stützen sich die Energieversorger auf vergangenheitsbasierte Prognosen: Der reduzierte Abschlag für Erdgas oder Wärme erfolgt automatisch auf Basis des im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs. Auch die gedeckelten Stromkosten werden entweder auf Basis des tatsächlichen Verbrauchs im Jahr 2021 oder über die aktuelle Jahresverbrauchsprognose des Netzbetreibers berechnet.

 

Haus- und Wohnungseigentümer profitieren direkt von den Entlastungen. Mieter erst, wenn die Vermieter diese über die Betriebskostenabrechnung weitergegeben haben. Über die ab März 2023 vorgesehenen Abschlags- und Vorauszahlungen informieren die Stadtwerke Kiel vor dem 1. März. Das gilt für alle drei Preisbremsen.

 

„Allerdings“, so Frank Meier, „wird die geplante Strompreisbremse nur für sehr wenige unserer Stromkunden greifen, da die meisten unserer Privatkunden-Produkte derzeit unter der Preisgrenze von 40 Cent pro Kilowattstunde liegen.“

Für die Stadtwerke Kiel bedeutet die Umsetzung der Preisbremsen einen erheblichen Aufwand. „Die Zahlungsläufe von mehreren zehntausend Kundinnen und Kunden müssen angepasst werden“, erklärt Frank Meier „Wir geben alles, damit alle unsere Kundinnen und Kunden fristgerecht von den Entlastungen profitieren. Wenn es in dieser Ausnahmesituation zu fehlerhaften Abrechnungen kommen sollte, werden wir diese selbstverständlich berichtigen“, bittet er um Verständnis.

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