Was vor allem Mieter wissen sollten

Balkonkraftwerke:Strom vom Balkon?

16. November 2022Lesezeit: 6 Min

Selbst erzeugter Strom vom eigenen Balkon: Besonders für Mieter, die kein Eigenheim mit Dachfläche besitzen, sind Balkonkraftwerke in Zeiten steigender Energiepreise gefragter denn je.

Denn die steckerfertigen Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlagen) erzeugen Strom aus Sonnenenergie und benötigen nicht viel Platz.

Wie funktioniert ein Balkonkraftwerk?

Stecker in die Steckdose und bei der nächsten Sonnenstunde wird Ökostrom produziert. So einfach ist es dann doch nicht. Richtig ist, dass die mobilen PV-Anlagen vor allem klein sind und entsprechend Platz auf einem Balkon finden. Daher auch der umgangssprachliche Name „Balkonkraftwerk“.

Wie herkömmliche PV-Anlagen besteht auch eine Mini-Solaranlage aus mindestens einem Solarpanel und einem Wechselrichter. Dieser wandelt Gleichstrom in Wechselstrom. Das ist notwendig, um die Energie ins Haus-Netz einzuspeisen. Ist genügend Strom vorhanden, können Haushaltsgeräte durch diese lokale Stromquelle betrieben werden, bevor der normale Haushaltsstrom benötigt wird.

Was muss ich vor dem Kauf und Betrieb eines Balkonkraftwerkes beachten?

Bereits vor dem Kauf, spätestens aber vor der Inbetriebnahme des eigenen Balkonkraftwerkes sollten sich Interessenten über einige technische und administrative Punkte Gedanken machen. Neben der Anmeldung beim Netzbetreiber, sollten auch technische Voraussetzungen im eigenen Haushalt bedacht werden.

Anmeldung beim Netzbetreiber

Grundlage für die Installation, den Anschluss und den Betrieb einer steckerfertigen Mini-Erzeugungsanlage bilden die Vorschriften des Verbandes der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V. (VDE). Wichtig: Schon eine durchschnittliche Anlage mit bis zu 600 Watt Einspeiseleistung muss beim zuständigen Netzbetreiber angemeldet werden. Erst nach Prüfung aller relevanten Unterlagen informiert der Netzbetreiber, ob die Anlage am Netz angeschlossen und betrieben werden darf.

Einen entsprechenden Leitfaden für Interessenten in Kiel und Umgebung zum Anmeldeprozess von Balkonkraftwerken sowie Vordrucke für die Anmeldeformulare veröffentlicht die SWKiel Netz GmbH unter www.swkiel-netz.de/einspeisung/erneuerbare-energien.

Für Solaranlagen, die die maximale Einspeiseleistung von bis zu 600 Watt überschreiten, ist sogar das Anmelde- und Anschlussverfahren einer regulären PV-Anlage notwendig.

Spezielle Steckdose vom Fachmann montiert

Neben dem Anmeldeverfahren müssen auch technische Voraussetzungen geschaffen werden, bis Sonnenstrom aus der Steckdose fließen kann. Eine spezielle Steckdose (Energiesteckvorrichtung - beispielsweise ein Wieland Stecker), welche den Anforderungen der DIN VDE V 0100-551-1 entspricht, sollte vorhanden sein. Diese Vorrichtung ist kein Standard, somit passt in diese Steckdose auch kein haushaltsüblicher Schukostecker. Aufgrund der speziellen Bauart bietet diese Vorrichtung aber einen erhöhten Schutz vor elektrischer Energie gegenüber dem Schuko-Stecker. Die spezielle Energiesteckvorrichtung darf nicht selbst montiert, sondern muss von einem Fach-Elektriker installiert werden, dessen Installationsunternehmen in einem Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragen ist.

Mieter sollten sich bei Ihrem Vermieter oder der Hausverwaltung erkundigen, ob der Einbau so einer Vorrichtung im entsprechenden Objekt überhaupt möglich oder zulässig sind.

Eigener Zähler für das Mini-Kraftwerk

Darüber hinaus ist für den Betrieb der Einbau eines Zweirichtungszählers erforderlich. Dieser wird durch den zuständigen Messstellenbetreiber zur Verfügung gestellt und eingebaut.

Im Netzgebiet der SWKiel Netz GmbH wird der Zähler erst im Zuge des Anmeldeverfahrens gewechselt. Ein Zählerwechsel vor dem Erwerb eines Balkonkraftwerks ist nicht vorgesehen.

Einspeisen oder Eigennutzung?

Aufgrund der genutzten regenerativen Energien fallen auch Balkonkraftwerke als Erzeugungsanlagen in den Geltungsbereich des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG). Die Anlagenbetreiber können selbst entscheiden, ob für die steckerfertige Erzeugungsanlage eine Einspeisevergütung nach dem EEG fließen soll. Da der erzeugte Sonnenstrom aus dem eigenen Balkonkraftwerk aber hauptsächlich zur Eigennutzung gedacht ist und entsprechend nur ein sehr geringer Teil an das Stromnetz abgegeben werden kann, steht der Aufwand zur Anmeldung der Einspeisung in keinem guten Verhältnis.

Die SWKiel Netz empfiehlt, da diese Anlagen in erster Linie nur den Eigenverbrauch erzeugen und nur wenig Strom in das Netz einspeisen, den administrativen Aufwand gering zu halten und auf die Einspeisevergütung in der Anmeldung, beziehungsweise Inbetriebsetzungsanzeige zu verzichten.


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