Preissysteme
Für unsere Kunden innerhalb des Kieler Verbundnetzes gelten heute unterschiedliche Verträge und Preissysteme. Entscheidend ist der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Hier erläutern wir alle im Verbundnetz gültigen Preise und Bedingungen.
- Fernwärmepreissystem 2014 (Leistungspreissystem, ab 01/2014)
Seit dem Jahr 2014 führen die Stadtwerke Kiel ein Leistungspreissystem ein. Für Neukunden im Verbundnetz und den angeschlossenen Warmwassernetzen gelten die Preise ab 1. Januar 2014. Für alle anderen Kunden findet die Preisumstellung zum Ende der Laufzeit des bestehenden Vertrages statt. Bis zur Einführung des neuen Preissystems werden somit für einzelne Kunden noch einige Jahre vergehen.
Rechtzeitig vor Ablauf der Vertragsdauer – in der Regel neun Monate zuvor – werden Sie von uns über das bevorstehende Vertragsende informiert. Gleichzeitig mit dem Kündigungsschreiben erhalten unsere derzeitigen Vertragspartner auch einen Vertrag mit dem Leistungspreissystem zur Fortsetzung der Wärmelieferung.
Für wen ändern sich die Preise?
Wirksam wird das Fernwärmepreissystem 2014 im Bereich unseres innerstädtischen Verbundnetzes sowie in den Warmwassernetzen, die aus dem Verbundnetz versorgt werden. Dazu gehören
- Groß Kielstein
- Hohenrade „Karstadt Wik/famila"
- Suchsdorf an der Au
Gültige Preise nach dem Fernwärmepreissystem 2014
Das Leistungspreissystem setzt sich aus einem Leistungspreis (Fixkosten der Erzeugung, Netzstrukturen des Wärmebetriebs etc.) und einem Arbeitspreis (Variable Kosten für die Erzeugung und Verteilung der Wärme) zusammen.
Arbeitspreis (AP)
Der Arbeitspreis pro gelieferter Kilowattstunde (kWh) Wärme ist für jede Entnahmestelle, also für alle Kunden im Leistungspreissystem, gleich.
Preis (netto) Preis (brutto) 3,300 ct/kWh 3,927 ct/kWh entspricht 33,00 €/MWh 39,27 €/MWh Preise gültig ab 1. Januar 2021. Bruttopreise inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer von 19 %.
Leistungspreis (LP)
Der Leistungspreis einer Immobilie pro Jahr wird in vier Leistungsklassen (als Zonenpreis) durchlaufen, wobei er mindestens 5 kW entspricht.
Zone Preis (netto) Preis (brutto) für die ersten 50 kW (0-50 kW) 97,08 €/kW/a 115,53 €/kW/a für die weiteren 50 kW (51-100 kW) 60,14 €/kW/a 71,57 €/kW/a für die weiteren 200 kW (101-300 kW) 48,82 €/kW/a 58,10 €/kW/a für jedes weitere kW ab 301 kW 36,72 €/kW/a 43,70 €/kW/a Preise gültig ab 1. Januar 2021. Bruttopreise inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer von 19 %.
Wichtiger Hinweis für langjährige Kunden
Die in Ihrem aktuellen Vertrag vereinbarte Leistung entspricht in der Regel nicht dem tatsächlichen Leistungsbedarf Ihrer Immobilie. Der für Ihren neuen Vertrag nach dem Leistungspreissystem neu festzulegende Leistungsbedarf ist zumeist geringer.
Sie möchten beim Leistungsbedarf Ihrer Immobilie ganz sicher sein? Für diesen Fall bieten wir Ihnen eine umfassende Heizlastberechnung an.
Beispielrechnung Leistungspreis
Wie berechnet sich der Leistungspreis für Ihre Immobilie im Fernwärmenetz der Stadtwerke Kiel? Am Beispiel eines Mehrfamilienhauses zeigen wir Ihnen hier, wie mit den verschiedenen Preiszonen der für Sie gültige Leistungspreis ermittelt wird.
Mehrfamilienhaus
Ein typisches Kieler Mehrfamilienhaus zählt rund zehn Wohneinheiten. Um allen Bewohnern jederzeit angemessene Zimmertemperaturen garantieren zu können, halten wir eine Wärmeleistung von 75 kW vor. Den Leistungspreis für diese Immobilie berechnen wir für die ersten 50 kW Leistung nach der ersten Zone und für die weiteren 25 kW Leistung nach der zweiten Zone.LP = (50 kW * 97,08 €/kW/Jahr) + (25 kW * 60,14 €/kW/Jahr)
= 6.357,50 €/Jahr (netto) bzw. 7.565,43 €/Jahr (brutto)Preise gültig ab 1. Januar 2021. Bruttopreise inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer von 19 %.
Preisvereinbarung vom 1. Januar 2021
Preisberechnung Fernwärme vom 1. Januar 2021
Preisanpassungen: Transparent
Anpassungen des Fernwärmepreises beruhen auf vertraglich festgelegten Formeln. Nach ihnen werden die Preise an die Entwicklung der Löhne und der Investitionen in Deutschland angeglichen. Auch der Brennstoffpreis von Gas in Kraftwerken und der Wärmemarktpreis für Zentralheizungen spielen eine Rolle. Zur Berechnung ziehen wir unter anderen auch Daten des Statistischen Bundesamtes heran.
Mit dem Fernwärmepreissystem 2014 passen wir die Fernwärmepreise immer zum 1. Januar an die Marktentwicklungen an.
Termin für Preisanpassung 1. Januar Da verschiedene Kennzahlen erst mit einem Zeitversatz von drei Monaten vorliegen, orientieren sich die Preise an den Bedingungen der Monate Oktober des Vorvorjahres bis September des Vorjahres. Beispielsweise werden die Fernwärmepreise ab 1. Januar 2020 aus dem Durchschnitt der Werte der Monate Oktober 2018 bis September 2019 gebildet.
Preisanpassungsklauseln
Wie funktioniert die jährliche Preisanpassung? Das erläutern wir Ihnen hier.
Kürzere Vertragslaufzeiten
Mit dem Fernwärmepreissystem 2014 bieten wir unseren Kunden flexiblere Laufzeiten an. Die verbindliche Dauer unserer Wärmelieferverträge beträgt nur noch drei Jahre. Wird der Vertrag nicht schriftlich gekündigt, so verlängert er sich um ein weiteres Jahr.
Information und Beratung
Wir informieren und beraten Sie gerne. Sie erreichen uns unter der Servicenummer
0800 589 3991
Preisarchiv
Hier stellen wir Ihnen Informationen zu vergangenen Berechnungen der Fernwärme zur Verfügung.
Preisvereinbarung vom 1. Januar 2020
Preisvereinbarung vom 1. Januar 2019
Preisvereinbarung vom 1. Oktober 2018
Preisvereinbarung vom 1. Juli 2018
Preisvereinbarung vom 1. April 2018
Preisvereinbarung vom 1. Januar 2018
Preisvereinbarung vom 1. Oktober 2017
Preisvereinbarung vom 1. Juli 2017
Preisvereinbarung vom 1. April 2017
Preisvereinbarung vom 1. Januar 2017
Preisvereinbarung vom 1. Oktober 2016
Preisvereinbarung vom 1. Juli 2016
Preisvereinbarung vom 1. April 2016
Preisvereinbarung vom 1. Januar 2016
- Grundpreissystem (1/2006 bis 12/2013)
Für Verträge, die zwischen dem 1. Januar 2006 und 31. Dezember 2013 abgeschlossen wurden, gilt i.d.R. das Grundpreissystem. Es besteht aus einem verbrauchsabhängigen Arbeitspreis und einem gestaffelten Grundpreis, dessen Höhe sich nach dem durchschnittlichen Jahresverbrauch Ihrer Immobilie richtet. Den durchschnittlichen Jahresverbrauch haben wir zum Zeitpunkt der Vertragsumstellung anhand der letzten drei Abrechnungsjahre ermittelt.
Preise
Stufe Jahresverbrauch
ab MWh/aArbeitspreis
in €/MWhGrundpreis
in €/Monat1 0 41,98 28,14 2 30 29,93 108,55 3 39 29,93 141,12 4 51 29,93 184,55 5 67 29,93 242,44 6 88 29,93 318,42 7 116 29,93 419,74 8 152 29,93 550,01 9 200 29,93 723,67 10 263 29,93 951,64 11 346 29,93 1.251,98 12 455 29,93 1.646,38 13 598 29,93 2.163,81 14 786 - 1042 29,93 2.844,08 Preise gültig ab 1. April 2021. Bruttopreise inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer von 19 %.
Preisblatt vom 1. April 2021
Preisarchiv
Hier stellen wir Ihnen Informationen zu vergangenen Berechnungen der Fernwärme zur Verfügung.
Preisblatt vom 1. Oktober 2020
Preisblatt vom 1. April 2020
Preisblatt vom 1. Oktober 2019
Preisblatt vom 1. April 2019
Preisblatt vom 1. Oktober 2018
Preisblatt vom 1. April 2018
Preisblatt vom 1. Oktober 2017
Preisblatt vom 1. April 2017
Preisblatt vom 1. Oktober 2016
Preisblatt vom 1. April 2016
Preisblatt vom 1. Oktober 2015
Preisblatt vom 1. April 2015
Preisblatt vom 1. Oktober 2014
Preisblatt vom 1. April 2014
- Allgemeiner Kieler Fernwärmepreis (Arbeitspreissystem, vor 1/2006)
Für Versorgungsverträge, die vor dem 1. Januar 2006 abgeschlossen wurden, gilt i. d. R. der Allgemeine Kieler Fernwärmepreis (Arbeitspreissystem).
Konditionen des Arbeitspreissystems
Heizwasser 7,54 ct/kWh entspricht 75,43 €/MWh Preise gültig ab 1. Juli 2020 und inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer von 19 % (brutto). Die für den Zeitraum 01.07.2020 bis 01.01.2021 geltende Reduzierung des USt-Satzes (16 %) wird bei der Abrechnung berücksichtigt.
Preisblatt vom 1. Juli 2020
Preisberechnung Fernwärmepreis zum 1. Juli 2020
Preisarchiv
Hier stellen wir Ihnen Informationen zu vergangenen Berechnungen der Fernwärme zur Verfügung.
Preisblatt vom 1. Juli 2019
Preisblatt vom 1. Juli 2018
Preisblatt vom 1. Juli 2017
Preisblatt vom 1. Juli 2016
Preisblatt vom 1. Juli 2015
Preisblatt vom 1. Juli 2014
Nahwärme
Außerhalb des innerstädtischen Verbundnetzes beliefern die Stadtwerke Kiel einzelne Siedlungen mittels dezentraler Heiz(kraft)werke mit Wärme. Diese Netze nennen wir Nahwärmenetze.
Neu ab 1. Januar 2021: Der CO2-Preis
Zu Beginn des Jahres 2021 trat das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) in Kraft. In Folge dessen muss der CO2-Ausstoß von fossilen Brennstoffen, die zur Wärmeerzeugung eingesetzt werden, durch den Kauf von CO2-Zertifikaten ausgeglichen werden. Die Stadtwerke Kiel geben die daraus entstehenden Kosten als CO2-Preis in der Höhe weiter, in der sie ihr selbst entstehen. Alle Details finden Sie unter den jeweiligen Nahwärmenetzen oder in unserer Nichtamtlichen Bekanntmachung.
Nahwärmepreissystem
Wie im innerstädtischen Verbundnetz passen wir seit dem 1. Dezember 2014 auch die Preise für die Nahwärme auf ein wirtschaftliches und marktgerechtes Niveau an. Hier informieren wir Sie über das Nahwärmepreissystem. Eingeführt wird es Schritt für Schritt in den Netzen von
- Altenholz
- Kiel-Holtenau
- Kiel-Meimersdorf
- Preetz (Am Krankenhaus, Berliner Ring, Mühlenweg, Nachtkoppelweg und Kirchsteig)
- Alle Details zum Nahwärmepreissystem
Die Preise nach dem Nahwärmepreissystem gelten für Neukunden seit 1. Dezember 2014. Für alle anderen Kunden gelten die alten Preise weiter. Für sie findet die Preisumstellung erst am Ende der Laufzeit der bestehenden Verträge statt.
Über die Umstellung werden Sie rechtzeitig – in der Regel neun Monate vor Ende der Vertragslaufzeit – informiert und der bestehende Vertrag gekündigt. Gleichzeitig mit der Kündigung erhalten Sie Ihr neues Vertragsangebot auf Grundlage des Nahwärmepreissystems zur Fortsetzung der Wärmelieferung.
In den folgenden Nahwärmenetzen gilt das Nahwärmepreissystem nicht, entweder weil dort aufgrund besonderer Formen der Wärmeerzeugung individuelle Konditionen gelten oder weil es sich um Warmwassernetze handelt, die aus dem Verbundnetz gespeist und somit auch nach dem Fernwärmepreissystem 2014 abgerechnet werden.
- Preetz „Schusterpark“
- Kiel-Projensdorf „Alte Baumschule“
- Mönkeberg Hegerade
- Kiel-Suchsdorf an der Au
Gültige Preise nach dem Nahwärmepreissystem
Das Nahwärmepreissystem setzt sich aus einem Leistungspreis (Fixkosten der Erzeugung, Netzstrukturen des Wärmebetriebs etc.) und einem Arbeitspreis (Variable Kosten für die Erzeugung und Verteilung der Wärme) zusammen.
Arbeitspreis (AP)
Der Arbeitspreis pro gelieferter Kilowattstunde (kWh) Wärme ist für jede Entnahmestelle, also für alle Kunden im Nahwärmepreissystem, gleich.
Preis (netto) Preis (brutto) 5,554 ct/kWh 6,609 ct/kWh entspricht 55,54 €/MWh 66,09 €/MWh Preise gültig ab 1. April 2021. Bruttopreise inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer von 19 %.
Leistungspreis (LP)
Der Leistungspreis einer Immobilie pro Jahr wird in vier Leistungsklassen (als Zonenpreis) durchlaufen, wobei er mindestens 5 kW entspricht.
Zone Preis (netto) Preis (brutto) für die ersten 50 kW (0-50 kW) 57,50 €/kW/a 68,43 €/kW/a für die weiteren 50 kW (51-100 kW) 35,63 €/kW/a 42,40 €/kW/a für die weiteren 200 kW (101-300 kW) 28,92 €/kW/a 34,41 €/kW/a für jedes weitere kW ab 301 kW 21,75 €/kW/a 25,88 €/kW/a Preise gültig ab 1. April 2021. Bruttopreise inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer von 19 %.
Sie möchten beim Leistungsbedarf Ihrer Immobilie ganz sicher sein? Für diesen Fall bieten wir Ihnen eine umfassende Heizlastberechnung an.
Beispielrechnung Leistungspreis
Wie berechnet sich der Leistungspreis für Ihre Immobilie im Nahwärmenetz der Stadtwerke Kiel? Am Beispiel eines Ein- und eines Mehrfamilienhauses zeigen wir Ihnen hier, wie mit den verschiedenen Preiszonen der für Sie gültige Leistungspreis ermittelt wird.
Einfamilienhaus
Mit Nahwärme werden zumeist Einfamilienhäuser versorgt – hier wird pro Hausanschluss eine Leistung von rund zehn Kilowatt benötigt. Der Leistungspreis (LP) wird dann nur in der ersten Zone berechnet:LP = 10 kW * 57,50 €/kW/Jahr = 575,00 €/Jahr (netto) bzw. 684,25 €/Jahr (brutto)
Mehrfamilienhaus
Bei Mehrfamilienhäusern werden höhere Wärmeleistungen von z. B. 75 kW benötigt. Dann berechnet sich der LP für die ersten 50 kW nach der ersten Zone und die restlichen 25 kW nach der zweiten Zone:LP = (50 kW * 57,50 €/kW/Jahr) + (25 kW * 35,63 €/kW/Jahr) = 3.765,75 €/Jahr (netto) bzw. 4.481,24 €/Jahr (brutto)
Preise gültig ab 1. April 2021. Bruttopreise inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer von 19 %.
CO2-Preis
Mit Inkrafttreten des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) zum 01.01.2021 muss der CO2-Ausstoß fossiler Brennstoffe, die zur Wärmeerzeugung eingesetzt werden, durch den Kauf von CO2-Zertifikaten ausgeglichen werden. Die Stadtwerke Kiel geben diese Kosten als CO2-Preis in der Höhe an die Kunden weiter, in der sie ihr selbst entstehen.
Preis (netto) Preis (brutto) 0,683 ct/kWh 0,813 ct/kWh entspricht 6,83 €/MWh 8,13 €/MWh Preise gültig ab 1. April 2021. Bruttopreise inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer von 19 %.
Preisanpassungen: Transparent und zeitnah
Die Nahwärmepreise passen wir alle drei Monate an die Kosten- und Marktentwicklungen an. Diese Anpassungen beruhen auf vertraglich festgelegten Formeln. Nach ihnen werden die Lohnentwicklung und die Investitionen in Deutschland zur Preisbildung herangezogen. Auch die Brennstoffpreise von Gas in Kraftwerken und der Marktpreis privater Haushalte an Strom und Erdgas spielen eine Rolle. Zur Berechnung ziehen wir unter anderen Daten des Statistischen Bundesamtes heran.
Anpassungen erfolgen immer zu den folgenden Stichtagen:
Termine für Preisanpassungen 1. Januar 1. April 1. Juli 1. Oktober Da verschiedene Kennzahlen erst mit einem Zeitversatz von drei Monaten vorliegen, orientieren sich die Preise an den Bedingungen des jeweils vorletzten Quartals. Beispielsweise werden die Nahwärmepreise ab 1. Juli aus dem Durchschnitt der Werte des ersten Quartals des Jahres (Januar bis März) gebildet.
Kürzere Vertragslaufzeiten
Mit dem Nahwärmepreissystem bieten wir unseren Kunden flexiblere Laufzeiten an. Die verbindliche Dauer unserer Wärmelieferverträge beträgt nur noch drei Jahre. Wird der Vertrag nicht neun Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt, so verlängert er sich um ein weiteres Jahr. Ausnahmen bei den Laufzeiten gelten für die Preetzer Nahwärmenetze Am Krankenhaus, Berliner Ring und Mühlenweg.
Information und Beratung
Wir informieren und beraten Sie gerne. Sie erreichen uns unter der Servicenummer
0800 589 3 991
Preisarchiv
Hier stellen wir Ihnen Informationen zu vergangenen Berechnungen der Nahwärme zur Verfügung.
Preisvereinbarung vom 1. Januar 2021
Preisvereinbarung vom 1. Oktober 2020
Preisvereinbarung vom 1. Juli 2020
Preisvereinbarung vom 1. April 2020
Preisvereinbarung vom 1. Januar 2020
Preisvereinbarung vom 1. Oktober 2019
Preisvereinbarung vom 1. Juli 2019
Preisvereinbarung vom 1. April 2019
Preisvereinbarung vom 1. Januar 2019
Preisvereinbarung vom 1. Oktober 2018
Preisvereinbarung vom 1. Juli 2018
Preisvereinbarung vom 1. April 2018
Preisvereinbarung vom 1. Januar 2018
Preisvereinbarung vom 1. Oktober 2017
Preisvereinbarung vom 1. Juli 2017
Preisvereinbarung vom 1. April 2017
Preisvereinbarung vom 1. Januar 2017
- Altenholz
- Kiel-Holtenau
- Kiel-Meimersdorf
- Preetz (Am Krankenhaus)
Für das Nahwärmenetz Am Krankenhaus in Preetz gilt das Nahwärmepreissystem, mit einer Abweichung: Aufgrund der besonderen Bedingungen für die Bereitstellung der Nahwärme an diesem Standort beträgt die Erstlaufzeit der Verträge zehn Jahre. Danach verlängert sich der Vertrag laufend automatisch um jeweils ein Jahr, sofern er nicht fristgerecht gekündigt wird.
- Preetz (Berliner Ring)
Für das Nahwärmenetz am Berliner Ring in Preetz gilt das Nahwärmepreissystem, mit einer Abweichung: Aufgrund der besonderen Bedingungen für die Bereitstellung der Nahwärme an diesem Standort beträgt die Erstlaufzeit der Verträge zehn Jahre. Danach verlängert sich der Vertrag laufend automatisch um jeweils ein Jahr, sofern er nicht fristgerecht gekündigt wird.
- Preetz (Mühlenweg)
Für das Nahwärmenetz im Mühlenweg in Preetz gilt das Nahwärmepreissystem, mit einer Abweichung: Aufgrund der besonderen Bedingungen für die Bereitstellung der Nahwärme an diesem Standort beträgt die Erstlaufzeit der Verträge zehn Jahre. Danach verlängert sich der Vertrag laufend automatisch um jeweils ein Jahr, sofern er nicht fristgerecht gekündigt wird.
- Preetz (Nachtkoppelweg)
- Preetz (Kirchsteig)
Preise für Bestandskunden
Bis zur Preisumstellung auf das Nahwärmepreissystem gelten für Bestandskunden die bisher gültigen, vertraglich festgelegten Konditionen. Hier finden Sie die Preise für Bestandskunden der Netze in
- Kiel-Holtenau
Konditionen
Die hier aufgeführten Preise gelten nur für Kunden mit bereits abgeschlossenen bzw. laufenden Verträgen. Wenn Sie sich für unsere Nahwärmeversorgung in Kiel-Holtenau interessieren, dann informieren Sie sich über unser Nahwärmepreissystem. Bei weiteren Fragen helfen Ihnen unsere Fernwärme-Berater unter der kostenlosen Servicenummer 0800 589 3991. - Kiel-Meimersdorf
Konditionen
Die hier aufgeführten Preise gelten nur für Kunden mit bereits abgeschlossenen bzw. laufenden Verträgen. Wenn Sie sich für unsere Nahwärmeversorgung in Kiel-Meimersdorf interessieren, dann informieren Sie sich über unser Nahwärmepreissystem. Bei weiteren Fragen helfen Ihnen unsere Fernwärme-Berater unter der kostenlosen Servicenummer 0800 589 3991. - Preetz (Nachtkoppelweg und Kirchsteig)
Konditionen
Die hier aufgeführten Preise gelten nur für Kunden mit bereits abgeschlossenen bzw. laufenden Verträgen. Wenn Sie sich für unsere Nahwärmeversorgung am Standort interessieren, dann informieren Sie sich über unser Nahwärmepreissystem. Bei weiteren Fragen helfen Ihnen unsere Fernwärme-Berater unter der kostenlosen Servicenummer 0800 589 3991.
Netze außerhalb des Nahwärmepreissystems
Einzelne Nahwärmenetze weichen in ihren Konditionen vom Nahwärmepreissystem ab. Bei den einen gelten besondere Gegebenheiten (wie z. B. einer anderen Art der Wärmeerzeugung) und entsprechende individuelle Preisregeln. Bei den anderen handelt es sich um Warmwassernetze, die aus dem Verbundnetz gespeist und somit nach dem Fernwärmepreissystem 2014 abgerechnet werden. Hier finden Sie die Details und gültigen Konditionen zur Nahwärme in
- Flintbek (Ecksaal und Vierwenden)
Netz-Informationen
über die aktuellen Preise, den Energiemix, die CO2-Emissionen und den Primärenergiefaktor - Flintbek (Konrad-Zuse-Ring)
Netz-Informationen
über die aktuellen Preise, den Energiemix, die CO2-Emissionen und den Primärenergiefaktor - Futterkamp
Konditionen
brutto
(inkl. 19 % USt.)brutto
(inkl. 16 % USt.*)Arbeitspreis 7,06 ct/kWh 6,88 ct/kWh entspricht 70,51 €/MWh 68,73 €/MWh Preise gültig ab 1. Juli 2020.
* Für den Zeitraum vom 01.07.2020 bis zum 31.12.2020 gilt ein verminderter Umsatzsteuersatz in Höhe von 16 %. Ab 01.01.2021 gilt wieder der Umsatzsteuersatz von 19 %. - Heikendorf
Netz-Informationen
über die aktuellen Preise, den Energiemix, die CO2-Emissionen und den Primärenergiefaktor - Kiel-Projensdorf "Alte Baumschule"
Konditionen
netto brutto Arbeitspreis 6,13 ct/kWh 7,29 ct/kWh entspricht 61,27 €/MWh 72,91 €/MWh Grundpreis 37,45 €/Monat 44,57 €/Monat Preise gültig ab 1. Januar 2021. Bruttopreise inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer von 19 %.
- Kiel-Schilksee (Langenfelde, Behmweg, Funkstellenweg und Pinguinweg)
Netz-Informationen
über die aktuellen Preise, den Energiemix, die CO2-Emissionen und den Primärenergiefaktor - Kiel-Suchsdorf an der Au
Konditionen
Lieferverträge für das Warmwassernetz Kiel-Suchsdorf an der Au, die bis zum 31. Dez. 2013 abgeschlossen wurden, werden zu den in der Tabelle angegebenen Konditionen abgerechnet. Da das Warmwassernetz aus dem Kieler Verbundnetz gespeist wird, wenden die Stadtwerke Kiel auf Verträge ab dem 1. Jan. 2014 die Konditionen des Verbundnetzes an: Sie werden nach dem Fernwärmepreissystem 2014 berechnet.
brutto
(inkl. 19 % USt.)brutto
(inkl. 16 % USt.*)Wärmepreis 6,45 ct/kWh 6,29 ct/kWh entspricht 64,49 €/MWh 62,86 €/MWh Grundpreis 231,21 €/Jahr 225,38 €/Jahr Messpreis 73,02 €/Jahr 71,18 €/Jahr Preise gültig ab 1. Juli 2020.
* Für den Zeitraum vom 01.07.2020 bis zum 31.12.2020 gilt ein verminderter Umsatzsteuersatz in Höhe von 16 %. Ab 01.01.2021 gilt wieder der Umsatzsteuersatz von 19 %. - Mönkeberg Hegerade
Informationen und Dokumente
Netz-Informationen
über die aktuellen Preise, den Energiemix, die CO2-Emissionen und den Primärenergiefaktor - Preetz „Schusterpark“
Die hier aufgeführten Preise gelten nur für Kunden mit abgeschlossenen bzw. laufenden Verträgen. Wenn Sie sich für unsere Nahwärmeversorgung am Standort interessieren, dann informieren Sie sich unter dem Nahwärmenetz Preetz 5 Schusterpark, Schierberg- und Moorkoppel. Bei weiteren Fragen unterstützt Sie unser Team Fernwärme, telefonisch erreichbar unter 0431 594-2400.
- Preetz 5 Schusterpark, Schierberg- und Moorkoppel
Informationen und Dokumente
Netz-Informationen
über die aktuellen Preise, den Energiemix, die CO2-Emissionen und den Primärenergiefaktor - Wellsee (Rabensbruch und Segeberger Landstraße)
Netz-Informationen
über die aktuellen Preise, den Energiemix, die CO2-Emissionen und den Primärenergiefaktor - Wendtorf (Feldbarg und Zum See)
Informationen und Dokumente
Netz-Informationen
über die aktuellen Preise, den Energiemix, die CO2-Emissionen und den PrimärenergiefaktorWärmeliefervertrag (Muster)
Energiemix 2019 für das Gesamtnetz Fernwärme
Die gesamte Wärmeversorgung wurde in 2019 aus den hier aufgeführten Primärenergieträgern gespeist. Mit Inbetriebnahme des Küstenkraftwerks im November 2019 hat sich der Energiemix grundlegend gewandelt. Seither findet Kohle keine Verwendung mehr. Das bildet erstmals der Energiemix 2020 ab.
Energiemix (2019) | |
---|---|
Kohle | 26,4 % |
Erdgas | 56,1 % |
Müll | 16,6 % |
Biomethan | 0,6 % |
Heizöl | 0,4 % |
Lieferbedingungen
Die Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme der Stadtwerke Kiel sind allseits bindende Vertragsbestandteile. Hier finden Sie die jeweils gültigen Dokumente.
Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVB Fernwärme)
Technische Anschlussbedingungen für Fernwärmenetze (TAB Fernwärmenetze)