Häufige Fragen
Allgemeine Fragen

An wen wende ich mich bei Fragen zu Energielieferung, Rechnung, Preisen, Tarifen?

Einige dieser Fragen versuchen wir in unserem Internetauftritt zu beantworten. Sollte uns das in Ihrem Fall nicht gelingen, können Sie uns telefonisch oder persönlich erreichen.

In unserem Service Center erreichen Sie die Kollegen Montag-Freitag von 08:00 Uhr bis 20:00 Uhr unter der kostenlosen Hotline: 0 800 247 1 247

Und wenn Sie jemanden persönlich sprechen möchten, freuen unsere Kollegen in den Kundenzentren sich auf Ihren Besuch.

Energiezentrum Kiel

Produkte / Energieberatung / Kundenservice - Erdgeschoss
Holstenstr. 66 / 24103 Kiel
Montag, Donnerstag und Freitag
9:00 bis 18:00 Uhr
Dienstag und Mittwoch
9:00 bis 16:00 Uhr

Finanzservice / Kasse - 3. Obergeschoss
Holstenstr. 68 / 24103 Kiel
Montag bis Freitag
9:00 bis 16:00 Uhr
Donnerstag
9:00 bis 18:00 Uhr

Energiezentrum Preetz

Markt 12 / 24211 Preetz
Montag bis Freitag
8:00 bis 13:00 Uhr
Donnerstag
14:00 bis 18:00 Uhr



Ich ziehe um. Welche Angaben benötigen Sie von mir? (An- und Abmeldung)

Ihre Abmeldung
Für Ihre Abmeldung schicken Sie uns bitte zunächst Ihre Kündigung vor Ablauf Ihres Mietvertrages. Bei Abmeldung nach Mietvertragsende, gilt die gesetzliche Kündigungsfrist von zwei Wochen zum Monatsende. Des Weiteren senden Sie uns nach Ihrem Auszug bitte die Zählerstände vom Tag des Mietvertragsendes. Nutzen Sie für beide Schritte gerne die jeweiligen Formulare.
  • Kündigung vor Mietvertragsende
  • Zählerstandsabgabe am Mietvertragsende
Ihre Anmeldung
Für Ihre Anmeldung schließen Sie bitte zeitnah vor dem Beginn des Mietvertrages Ihren Vertrag mit uns ab. Wir bearbeiten Ihre Anmeldung und bestätigen Ihnen den Vertrag. Schicken Sie uns abschließend bitte die Zählerstände vom Tag des Mietvertragsbeginns. Nutzen Sie für beide Schritte gerne die jeweiligen Formulare.
  • Vertragsabschluss vor Ihrem Einzug
  • Zählerstandsabgabe am Mietvertragsbeginn


Wie oft im Jahr bekomme ich eine Rechnung?

Ein Mal im Jahr erhalten Sie von uns die so genannte Jahresrechnung.



Wieso zahle ich nur 11 Abschläge, das Jahr hat doch 12 Monate?

Die Stadtwerke Kiel fordern in einem Jahr 11 Abschläge und erstellen im Monat 12 die Jahresabrechnung. Würden wir auch im 12. Monat einen Abschlag fordern, hätten wir in dem Monat entweder 2 Forderungen (eine Abschlagsforderung und eine Jahres-Rechnungsforderung) oder eine Abschlagsforderung und eine Erstattung aus der Jahresrechnung.



Wieso ändert sich mein Abschlag jedes Jahr?

Die Stadtwerke Kiel AG sind gesetzlich dazu verpflichtet, den Abschlag nach jeder Jahresrechnung aufgrund des aktuellen Verbrauches und der aktuellen Preise neu zu berechnen. So ist es beispielsweise nicht möglich, dass wir, obwohl Ihr Verbrauch gesunken ist, den gleichen Abschlag einziehen. Wir würden dann ein Guthaben ansammeln, das eigentlich Ihnen gehört und müssten es Ihnen dann mit der nächsten Jahresrechnung erstatten.

Sollte die Abschlagshöhe nicht Ihren Vorstellungen entsprechen, können Sie sie jederzeit telefonisch oder über unseren Online-Service ändern.



Wie ergibt sich die Höhe meiner Abschlagsforderungen?

Bei der Bemessung der Höhe Ihrer Abschläge gehen wir von den jeweils aktuellen Voraussetzungen aus. Also: Wie hoch ist Ihr Verbrauch zurzeit? Wie hoch wird demnach der Jahresverbrauch sein? Das Ganze wird dann mit den aktuellen Preisen multipliziert und auf die 11 Abschlagsmonate verteilt.

Aktueller Verbrauch (evtl. hochgerechnet auf ein volles Jahr) x aktuelle Preise : 11 Monate.



Wie wird der Energieverbrauch festgestellt?

Der Energie- und Wasserverbrauch wird einmal im Jahr durch Ablesen der Messgeräte festgestellt. Nach der Ablesung erstellen wir für Sie eine Jahresabrechnung unter Verrechnung der geleisteten Abschlagszahlungen. Für Abrechnungszeiträume, die kein volles Jahr umfassen, verrechnen wir für die festen Preisbestandteile (z.B. den Grundpreis) pro Kalendertag je 1/365.



Welche Vorteile hat das Lastschriftverfahren?

Es erleichtert Ihnen den Zahlungsverkehr und erspart unnötigen Zeitaufwand. Zahlungen können nicht vergessen werden und gehen pünktlich ein. Wir rufen die monatlichen Abschläge zum Fälligkeitstermin und den sich aus der Abrechnung ergebenen Restbetrag frühestens 14 Tage nach Rechnungsdatum von Ihrem Konto ab. Ergibt die Verbrauchsabrechnung ein Guthaben, wird Ihnen dieser Betrag 14 Tage nach Rechnungszustellung auf Ihrem Konto gutgeschrieben. Wenn Sie an unserem bequemen Lastschriftverfahren teilnehmen möchten: Ein Anruf unter Angabe Ihrer Kundennummer genügt.



Mein Stromverbrauch ist zu hoch, was kann ich tun?

Da kann es verschiedenste Gründe geben. Gern versuchen wir gemeinsam mit Ihnen diesen auf die Schliche zu kommen. Unter der Telefonnummer 0431/594-3712 bieten wir eine kostenlose Energieberatung an. Zusätzlich leihen wir Ihnen gern ein Strommessgerät, damit Sie den Verbrauch der Endgeräte messen und eventuelle „Stromfresser“ lokalisieren können.



Wie lang sind die Vertragslaufzeiten bei den Stadtwerken in Kiel?

Je nachdem, welches unserer Stromangebote Sie nutzen, kommen unterschiedliche Vertragslaufzeiten zum Tragen:

24/7 StromBasis (Grundversorgung)
Erstlaufzeit: 1 Monat, Kündigungsfrist: 1 Monat zum Monatsende.

24/7 StromSpezial
Erstlaufzeit: 1 Jahr, Kündigungsfrist: 1 Monat zum Laufzeitende.

24/7 StromNatur
Erstlaufzeit: Unbefristet mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende.



Was versteht man unter KWK?

KWKG = Kraft Wärme Kopplungs Gesetz.
In einer Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlage (zum Beispiel im Kieler Gemeinschaftskraftwerk, in dem der Kieler Strom erzeugt wird) werden gleichzeitig Wärme und Strom erzeugt. Die Erzeugungsart ist besonders umweltschonend und wirtschaftlich. Ein vom Staat vorgegebener Bestandteil des Strompreises ist die KWK-Abgabe, mit der KWK - Anlagen finanziell gefördert werden.



Was bedeutet EEG?

EEG = Erneuerbare Energien Gesetz.
Auch das EEG ist ein vorgegebener Bestandteil des Strompreises. Die Einnahmen aus dieser Abgabe werden direkt wieder in regenerative Energieerzeugung investiert (z.B. Wind- oder Solaranlagen), um die Erzeugung von umweltfreundlichem Strom zu unterstützen.



Kann mein Zähler falsch messen?

EEG = Erneuerbare Energien Gesetz.
Das Ihr Zähler falsch misst, ist äußerst unwahrscheinlich. Die Strom-, Gas- und Wasserzähler messen in 99 % aller Fälle korrekt. Selbstverständlich kann es dennoch sein, dass so ein Messgerät mal defekt ist. Wenn Sie der Meinung sind, dass Ihr Zähler fehlerhaft misst, führen wir gerne eine Befundprüfung durch. Bestätigt sich Ihr Verdacht, übernehmen wir selbstverständlich die Kosten für die Prüfung. Stellt sich jedoch heraus, dass der Zähler einwandfrei misst, stellen wir Ihnen die Kosten der Befundprüfung in Rechnung. Diese belaufen sich auf ca. 75,00 Euro bei Gas- und Wasserzählern und ca. 70,00 Euro bei Stromzählern.



Wie hoch sind die durchschnittlichen Verbräuche für Strom, Gas und Wasser bei einem z.B. 3 Personenhaushalt (75-130m²)?

Die Höhe Ihres Abschlages sollte Ihrem Verbrauch angemessen sein. Als Hilfe zur Ermittlung Ihres Verbrauchs finden Sie in der Tabelle Durchschnitts­werte.

Verbrauchstabelle