Gute Nachrichten für Wasserkunden der Stadtwerke Kiel AG, bei denen das Unternehmen
seit August 2000 entweder einen neuen Wasserhausanschluss gelegt, repariert oder
verändert hat. Sie bekommen Geld zurück.
Und zwar die Differenz zwischen dem ermäßigten Umsatzsteuersatz - das sind 7 % -
und dem allgemeinen Steuersatz (bis 31. Dezember 2006 waren das 16 %, seit
1. Januar 2007 sind es 19 %). Abhängig von der Höhe der bisherigen Rechnung
kann dies einen Betrag von über 100 Euro ausmachen.
Kunden, bei denen der Kieler Energieversorger Auftragnehmer war, können unter
der Telefonnummer (04 31) 5 94-11 11 anrufen oder gleich
online Rückerstattung anfordern.
Zum Hintergrund: Das Bundesfinanzministerium hatte im Jahr 2000 verfügt, dass
Arbeiten an Wasserhausanschlüssen als eigenständige Leistungen zu sehen sind
und deshalb eine Besteuerung mit dem allgemeinen Umsatzsteuersatz vorzunehmen ist.
Dagegen war erfolgreich geklagt worden. Der Bundesfinanzhof hat inzwischen die
Vorgabe des Bundesfinanzministeriums revidiert. In Folge dessen gilt der ermäßigte
Steuersatz sowohl für das Neulegen als auch für Reparaturen, Wartungen und
Veränderungen der Hausanschlüsse und kann für alle entsprechenden Arbeiten seit
August 2000 rückwirkend geltend gemacht werden.



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