Mitteilung zum neuen
Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
Am 13. Juli 2005 ist das neue Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) in Kraft
getreten. Zweck des Gesetzes ist neben der sicheren und effizienten
Versorgung der Allgemeinheit mit Strom und Gas auch die Sicherstellung
eines wirksamen und unverfälschten Wettbewerbs. Mit dem neuen EnWG
werden Vorgaben des Europäischen Gemeinschaftsrechts umgesetzt.
Kernstück des neuen EnWG ist die Trennung von Netzbetrieb und Strom-/
Gasbelieferung. Die bisher zusammengefasste Anschluss- und
Versorgungspflicht wurde in diesem Zuge aufgeteilt in eine
Anschlusspflicht auf der Netzseite und in eine Grundversorgungspflicht
auf der Belieferungsseite.
Die Stadtwerke Kiel AG als Energieversorgungsunternehmen, welches die
meisten Haushaltskunden im Kieler Netzgebiet der allgemeinen Versorgung
beliefert, ist Grundversorger gemäß § 36 Abs. 1 EnWG. Die Umsetzung der
gesetzlichen Vorgaben des neuen EnWG führt zu einem Übergang von dem
Begriff Allgemeiner Tarif zum Begriff Allgemeine Preise in der
Grundversorgung.
Wir geben daher bekannt, dass im Rahmen der Strom-/ Gasversorgung bis
auf weiteres die Allgemeinen Bedingungen für die Elektrizitätsversorgung
von Tarifkunden (AVBEltV) sowie die Ergänzenden Bestimmungen der
Stadtwerke Kiel AG zur AVBEltV weiterhin zur Anwendung kommen. Die
allgemeinen Preise der Grundversorgung entsprechen den genehmigten
Allgemeinen Tarifen für die Versorgung mit elektrischer Energie und
Erdgas der Stadtwerke Kiel AG.
Die Allgemeinen Preise für die Versorgung mit Strom und Erdgas gelten
bis auf weiteres auch für die Ersatzversorgung.
Anspruch auf die Grundversorgung nach EnWG haben Letztverbraucher, die
Energie für einen Jahresverbrauch von 10.000 kWh nicht übersteigenden
Eigenverbrauch für berufliche, gewerbliche oder landwirtschaftliche
Zwecke kaufen.
Außerhalb der Grundversorgung bieten die Stadtwerke Kiel allen Kunden
gern weitere Produkte an.
Strom
Info Grundversorgung