Strom
Info Grundversorgung
Mitteilung zum neuen Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)

Am 13. Juli 2005 ist das neue Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) in Kraft getreten. Zweck des Gesetzes ist neben der sicheren und effizienten Versorgung der Allgemeinheit mit Strom und Gas auch die Sicherstellung eines wirksamen und unverfälschten Wettbewerbs. Mit dem neuen EnWG werden Vorgaben des Europäischen Gemeinschaftsrechts umgesetzt.

Kernstück des neuen EnWG ist die Trennung von Netzbetrieb und Strom-/ Gasbelieferung. Die bisher zusammengefasste Anschluss- und Versorgungspflicht wurde in diesem Zuge aufgeteilt in eine Anschlusspflicht auf der Netzseite und in eine Grundversorgungspflicht auf der Belieferungsseite.

Die Stadtwerke Kiel AG als Energieversorgungsunternehmen, welches die meisten Haushaltskunden im Kieler Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert, ist Grundversorger gemäß § 36 Abs. 1 EnWG. Die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben des neuen EnWG führt zu einem Übergang von dem Begriff Allgemeiner Tarif zum Begriff Allgemeine Preise in der Grundversorgung.

Wir geben daher bekannt, dass im Rahmen der Strom-/ Gasversorgung bis auf weiteres die Allgemeinen Bedingungen für die Elektrizitätsversorgung von Tarifkunden (AVBEltV) sowie die Ergänzenden Bestimmungen der Stadtwerke Kiel AG zur AVBEltV weiterhin zur Anwendung kommen. Die allgemeinen Preise der Grundversorgung entsprechen den genehmigten Allgemeinen Tarifen für die Versorgung mit elektrischer Energie und Erdgas der Stadtwerke Kiel AG.

Die Allgemeinen Preise für die Versorgung mit Strom und Erdgas gelten bis auf weiteres auch für die Ersatzversorgung.

Anspruch auf die Grundversorgung nach EnWG haben Letztverbraucher, die Energie für einen Jahresverbrauch von 10.000 kWh nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, gewerbliche oder landwirtschaftliche Zwecke kaufen.

Außerhalb der Grundversorgung bieten die Stadtwerke Kiel allen Kunden gern weitere Produkte an.