Fernwärme-Verbundnetz
Nachweis nach dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG)
Mit der Fernwärmeversorgung Ihres Gebäudes im Kieler Fernwärme-Verbundnetz erfüllen Sie die Anforderungen des Erneuerbaren-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG), das seit 01. Januar 2009 in Kraft getreten ist.

Die Deckung des Wärmeenergiebedarfes durch die Kieler Fernwärme stellt nach § 7 Ziff. 3 EEWärmeG eine zulässige Ersatzmaßnahme dar.